Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union.
Ihr Hauptzweck ist es, durch konkrete Krisenbewältigungsoperationen zur Erreichung der Ziele der GASP beizutragen. Diese Operationen bilden einen wichtigen Teil des umfangreichen und vielfältigen außenpolitischen Instrumentariums der Union.
Im Rahmen der ESVP kommt Einsätzen zivilen Charakters die gleiche Bedeutung zu wie jenen militärischer Art.
Das Spektrum möglicher militärischer ESVP-Operationen reicht von Evakuierungsmaßnahmen über humanitäre Einsätze und Friedenserhaltung im Sinne von Peacekeeping bis zu friedensschaffenden Maßnahmen.
Die Bandbreite ziviler ESVP-Operationen umfasst vor allem das Polizeiwesen, den Aufbau bzw. die Festigung rechtsstaatlicher Strukturen, die Stärkung ziviler Verwaltungsapparate und Beobachtermissionen (zum Beispiel im Menschenrechtsbereich).
Das zunehmende Engagement der EU in Krisenregionen bedeutet auch mehr konkrete Verantwortung der EU für den Schutz von Menschenrechten im Rahmen von ESVP Missionen. Für Österreich ist hier der Schutz von Frauen und Kindern ein besonderes Anliegen.
Weitere Basisinformationen zur ESVP können der Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten entnommen werden.