Der Europäische Frühjahrsrat von März 2005 hat im Rahmen der Halbzeitbewertung der Strategie auf Grundlage eines unter Federführung von Wim Kok erstellten Expertenberichts auf diese Bestandsaufnahme adäquat reagiert. Inhaltlich wird eine klare Fokussierung auf die Bereiche Wachstum und Beschäftigung vorgenommen; nur wenn hier eine nachhaltig zufrieden stellende Entwicklung erreicht werden kann, wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft aufrechterhalten und damit auch der europäische Lebensstandard – verbunden mit seinem besonderen Sozialmodell und seiner Betonung ökologischer Aspekte - gesichert werden können.
In diesem Zusammenhang wird auf der organisatorischen Ebene eine substanzielle Vereinfachung und Bereinigung der bestehenden Prozesse vorgenommen. Die so entstehende Transparenz soll dazu beitragen, das Engagement vor allem auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu erhöhen und einen europaweiten umfassenden Prozess in Gang zu bringen, der von einer wechselseitigen Verstärkung der jeweils gesetzten Maßnahmen getragen ist. Die neuen Integrierten Leitlinien wurden 2005 unter Luxemburgischer Präsidentschaft verabschiedet.
Die jährliche Verabschiedung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, dem Kernelement der Europäischen Beschäftigungsstrategie, ist primärrechtlich verankert.
Diese werden seit der Reform des Lissabonprozesses in die Integrierten Leitlinien aufgenommen. Eine Evaluierung wird am Europäischen Rat im Juni 2006 stattfinden.
Der Europäische Sozialfonds trägt zum Ziel der in Artikel 158 des EG-Vertrages festgelegten wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion bei, indem er Politiken und Prioritäten unterstützt, die - in Übereinstimung mit den Leitlinien und Empfehlungen unter der Europäischen Beschäftigungsstrategie - auf Fortschritte im Hinblick auf Vollbeschäftigung, verbesserte Qualität und Produktivität der Arbeit abzielt sowie die soziale Kohäsion fördert.
Der Verordnungsentwurf über den Europäischen Sozialfonds wurde von der Europäischen Kommission im Juli 2004 veröffentlicht. Die Verhandlung laufen seit November 2004 auf Ratsarbeitsgruppenebene.
Die Europäische Kommission hat 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für Alle“ erklärt. Das Europäische Jahr ist Teil einer Rahmenstrategie, mit der Diskriminierung wirksam bekämpft, Vielfalt als positiver Wert vermittelt und Chancengleichheit für alle gefördert werden soll.
Die Zielsetzungen des Europäischen Jahres sind:
Die Aktionen zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen können die Entwicklung oder Unterstützung insbesondere folgender Aktivitäten umfassen:
Es werden Aktionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene finanziert. Budgetrahmen für 2006/2007: Euro 13,6 Millionen.
Der Vorschlag wird in der Ratsarbeitsgruppe weiter verhandelt.
Die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG enthält Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besser zu schützen. Sie legt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, inklusive Überstunden, fest, enthält Bestimmungen über Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit und einen vierwöchigen bezahlten Mindesturlaub.
Die Arbeitszeitrichtlinie sieht eine Überprüfung durch die Europäische Kommission (EK) vor. Dies erfolgte durch eine Mitteilung der EK im Jahr 2002. Nachdem die Sozialpartnerverhandlungen gem. Art. 138 EGV scheiterten, legte die EK am 22.9. 2004 einen Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie vor.
Wesentlicher Inhalt:
Aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten, v. a. bezüglich der Regelung des Opt-out ist keine Einigung während des britischen Vorsitzes zu erwarten. Österreich wird daher die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag weiterführen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben ein Recht auf sichere und gesunde Arbeitsplätze. Sie können im Arbeitnehmerschutz von einem klaren und weiterreichenden europäischen Konzept profitieren. Mit der EU-weiten Geltung der Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den damit gewährleisteten Mindeststandards im Arbeitnehmerschutz werden aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen auf gleichem Niveau zwischen den Mitgliedstaaten der EU geschaffen und Wettbewerbsverzerrungen hintan gehalten.
Die Entwicklung europäischer Mindeststandards im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird während der österreichischen Ratspräsidentschaft fortgeführt werden. Es ist beabsichtigt, einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aufnahme von fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen in die Karzinogene-Richtlinie sowie zur Festlegung weiterer Richtgrenzwerte für die Exposition gegenüber Karzinogenen auf die Tagesordnung zu setzen. Für fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe sollen dieselben Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer/innen gelten wie für krebserzeugende Arbeitsstoffe.
Weiters werden in Konkretisierung der Better Regulation Initiative des Wettbewerbsrates die bestehenden Pflichten der Mitgliedstaaten und Sozialpartner zur Berichterstattung über die Anwendung der Arbeitnehmerschutz-Richtlinien in der betrieblichen Praxis durch Novellierung der Arbeitnehmerschutz-Rahmenrichtlinie aus 1989 systematisiert und vereinheitlicht werden. Dies dient der Entbürokratisierung und einem besseren Gesamtüberblick über erforderliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene.
In Fortführung der Arbeiten der britischen Präsidentschaft werden während der österreichischen Präsidentschaft Folgemaßnahmen zur Arbeitnehmerschutz-Gemeinschaftsstrategie 2002-2006 „Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft“ sowie Prioritäten im Arbeitnehmerschutz diskutiert werden. Das Ergebnis der Diskussionen soll in die künftige Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2007-2011 eingehen.