Im Bereich Bildung beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit, wobei das Europäische Parlament mitentscheidet. Die Europäische Gemeinschaft hat die Aufgabe, zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung und zur Durchführung einer Politik der beruflichen Bildung beizutragen, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Gestaltung des Bildungssystems zu beachten ist.
Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, insbesondere durch unterstützende Programme, um
Um Arbeitsplätze, Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu schaffen und zu sichern, spielen auch in Zukunft im Bildungsbereich folgende Faktoren eine wesentliche Rolle:
Um eine Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms 2010 zu ermöglichen, wurde auf europäischer Ebene vereinbart, alle zwei Jahre Zwischenberichte zu erstellen. Unter österreichischem Vorsitz wird der Zweite gemeinsame Zwischenbericht des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" erarbeitet. Dieser basiert erstmals auf den nationalen Zwischenberichten der Mitgliedstaaten, Beitrittsländer, EWR-Staaten, sowie von Kroatien und der Türkei. Der Zwischenbericht wird beim Bildungsministerrat im Februar 2006 verabschiedet und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Planung der weiteren Reformen.
Um die Bedeutung des Bereichs Bildung im Rahmen der Lissabon-Strategie bestmöglich sichtbar zu machen, setzt sich Österreich dafür ein, dass eine strategische Schlüsselbotschaft der Bildungsminister/innen zum Zwischenbericht an den Europäischen Rat im März 2006 übermittelt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Fortführung der Verhandlung des Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen. Dieses neue Programm umfasst neben den bekannten Programmen Comenius (Schulbildung), Erasmus (Hochschulbildung), Leonardo da Vinci (Berufsbildung), Grundtvig (Erwachsenenbildung) ein Querschnittsprogramm sowie das Programm Jean Monnet (Schwerpunkt: europäische Integration). Ziel ist, durch lebenslanges Lernen dazu beizutragen, dass sich die Gemeinschaft zu einer fortschrittlichen Wissensgesellschaft mit dauerhaftem Wirtschaftswachstum, mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialen Zusammenhalt entwickelt. Zentral sind daher die Förderung und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den verschiedenen Bereichen des lebenslangen Lernens sowie die Förderung der Mobilität der Teilnehmer/innen.
Ziel der österreichischen Präsidentschaft ist es, die vom EU-Budget abhängigen Verhandlungen für das neue europäische Bildungsprogramm im Rat so engagiert zu führen, dass eine volle politische Einigung unter Einbeziehung der finanziellen Aspekte erreicht wird. Damit leistet Österreich einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Realisierung dieser wichtigen Schnittstelle des Bildungsbereichs mit der Zivilgesellschaft.
Ein wesentliches Anliegen der EU ist es, Bürger/innen die Gewissheit zu geben, dass auch Bildungsabschlüsse und Qualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden, im eigenen Land - wie auch in der gesamten Europäischen Union - anerkannt werden. Dies gewährleistet für die/den Einzelne/n bessere Chancen am Arbeitsmarkt.
Um dieses Ziel zu erreichen, erarbeiten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF). Der EQF stellt ein Instrument dar, das sich an Lernergebnissen orientiert und eine europaweit vergleichbare Zuordnung erworbener Qualifikationen und Kompetenzen ermöglicht. Den Kern des EQF bilden acht Referenzniveaus, die die gesamte Bandbreite von der Pflichtschule bis hin zu den höchsten Qualifikationen hochspezialisierter Fachkräfte umfassen. Der Europäische Qualifikationsrahmen wird somit die Transparenz der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten erhöhen und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen erleichtern.
Während der österreichischen Präsidentschaft werden wichtige vorbereitende Arbeiten für den Europäischen Qualifikationsrahmen durchgeführt: Ende Februar 2006 wird in Budapest eine Konferenz stattfinden, bei der die Ergebnisse des gesamteuropäischen Konsultationsprozesses präsentiert werden. Die Diskussion wird in der Folge bei der Bildungsminister/innenkonferenz in Wien weitergeführt.
Ein Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft ist die Unterstützung des Integrationsprozesses der Westbalkan-Staaten in den erweiterten europäischen Bildungsraum. Österreich fördert seit 1999 die regionale Bildungszusammenarbeit in Südosteuropa, auch als Träger der Task Force Bildung und Jugend des Stabilitätspaktes für Südosteuropa. Die Bildungsminister/innen der Region haben sich auf Initiative der Task Force bereits im Jahr 2003 in einem Memorandum of Understanding zur regionaler Kooperation, aber auch zur europäischen Dimension der nationalen Bildungsreformen verpflichtet. Die im Memorandum begründete und von Österreich initiierte Education Reform Initiative of South Eastern Europe (ERI SEE - http://www.see-educoop.net) bringt nun den Erfahrungsaustausch auf politischer und Expertenebene voran.
Auf Grundlage dieser Prozesse werden im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes auch Minister/innen aus Westbalkan-Staaten in die aktuellen EU-Diskussionen einbezogen. Es soll insbesondere im Rahmen der Konferenz der europäischen Bildungsminister/innen verdeutlicht werden, dass es neben politischen Orientierungen im EU-Kontext enge Annäherungs- und Abstimmungsmöglichkeiten für die Region Südosteuropa gibt. Der Integrationsprozess der Bildungssysteme Südosteuropas in einen erweiterten europäischen Bildungsraum ist bereits Tatsache, bedarf jedoch weiterer Unterstützung und Vertiefung.
Ein wichtiges bildungspolitisches Anliegen ist die Förderung der Mobilität zu Bildungszwecken. Mobilität hilft, kulturelle und sprachliche Unterschiede besser zu verstehen und trägt dadurch zur Entwicklung europäischer Bürgerschaft und europäischen Bewusstseins bei. Für die Bürger/innen ist Mobilität ein wertvoller Beitrag zur persönlichen Entwicklung und steigert die Chancen am Arbeitsmarkt.
Daher wird unter britischer und österreichischer Präsidentschaft ein weiteres konkretes Instrument - die Europäische Qualitätscharta für Mobilität - diskutiert. Diese Empfehlung stellt einen Referenzrahmen dar und deckt alle Arten von Bildungsmobilität ab: formales und nicht formales Lernen; Kurzzeit- und Langzeit-Mobilität; Lernen in der Schule, an der Universität und am Arbeitsplatz; Mobilität für junge und erwachsene Lernende usw.
Die Mobilitätscharta enthält zehn Leitlinien, die sich überwiegend an die zuständigen Entsende- und Aufnahmeorganisationen wenden und darauf abzielen, dass europäische Bürger/innen den größtmöglichen Nutzen aus einem Studien- oder Lernaufenthalt ziehen können.
Das Erlernen von Sprachen fördert Offenheit und Interesse für die vielfältigen Kulturen der EU und ist eine wichtige Voraussetzung für gegenseitiges Verständnis zwischen den Bürger/innen der Union. Sprachenkenntnisse stellen zugleich einen Mehrwert für Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit dar. Kommissar Ján Figel’ hat daher eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit vorgelegt.
Ein Dossier der österreichischen Präsidentschaft ist zudem der Europäische Indikator für Sprachenkompetenz. Durch diesen sollen Daten über die Fremdsprachenkompetenz europäischer Jugendlicher ermittelt werden. Bisher liegen nur beschreibende Daten zum Sprachenlernen vor (Eurydice). Die österreichische Präsidentschaft setzt sich für eine pragmatische und tragbare Umsetzung des Kommissionsvorschlages durch den Rat ein.
Die Globalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Stärkung der Schlüsselkompetenzen bedeutet ein „Empowerment“ der Bürgerinnen und Bürger, damit sie den vielfältigen Neuerungen mit konstruktiver Teilnahme und Innovationsgeist begegnen. Eine Priorität im Bildungsbereich ist daher die Förderung jener Schlüsselkompetenzen, die jede/r Einzelne/r zur persönlichen Weiterentwicklung, zur sozialen und beruflichen Integration und zur Entwicklung von unternehmerischen Fähigkeiten in einer Wissensgesellschaft benötigt.
Am Ende ihrer Grund(aus)bildung sollten junge Menschen ihre Schlüsselkompetenzen so weit entwickelt haben, dass sie für ihr Erwachsenenleben gerüstet sind. In weiterer Folge sollten die Schlüsselkompetenzen durch lebenslanges Lernen weiterentwickelt, aufrechterhalten und aktualisiert werden. Der Begriff Kompetenzen geht dabei über Qualifikationen hinaus und umfasst eine Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und kontextabhängigen Einstellungen.
Der vorgeschlagene Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen:
Bildung für nachhaltige Entwicklung stellt ein wichtiges Thema der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft dar. Bildung bedeutet mehr als nur Beschäftigungsfähigkeit, sie vermittelt Werte und soziale Kompetenzen für die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen in unserer demokratischen Gesellschaft. Wesentlich ist, dass Jugendliche lernen, komplexe Zusammenhänge in einer global vernetzten Welt zu verstehen und ihr Handeln verantwortlich danach zu richten.
Die österreichische Präsidentschaft spannt den Bogen von der niederländischen Initiative „Education for democratic citizenship“ über den Schwerpunkt der UK-Präsidentschaft „Youth participation“ zu „Education for responsible global citizenship“.
Österreich wird daher unter seiner EU-Präsidentschaft eine Fachkonferenz zu „Education for Sustainable Development towards Responsible Global Citizenship“ als Beitrag zur „UN-Dekade der Bildung für nachhaltige Entwicklung“ veranstalten. Es geht dabei um den Erwerb von Wissen, Haltungen und Fähigkeiten für eine aktive Bürgerschaft in einer global vernetzten Welt.