Maßnahmen auf diesem Gebiet beruhen auf der Erkenntnis, dass Wirbeltiere empfindungsfähige Lebewesen sind. Generelles Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt wird. Tierbesitzer und -halter haben tierschützerische Mindestanforderungen einzuhalten. Von den Tierschutzvorschriften der Gemeinschaft sind folgende besonders hervorzuheben:
Als ein Schlüsselelement des Europäischen Aktionsplans für den Tierschutz, den die Kommission im Zuge des Jahres 2005 erarbeitet, wird am 30. März 2006 in Brüssel eine Tierschutzkonferenz abgehalten. Dabei werden verschiedene Tierschutzthemen gemeinsam mit Vertretern der Kommission, der WTO (Welthandelsorganisation), des OIE (Internationalen Tierseuchenamtes) und verschiedener internationaler Nichteregierungsorganisationen diskutiert.
Im Vergleich zu anderen Sektoren der tierischen Erzeugung ist die Haltung von Masthühnern eine der intensivsten Produktionsformen mit entsprechenden Herausforderungen, was Wohlbefinden und Gesundheit der betreffenden Tiere anbelangt. Mit den Vorarbeiten zu einer Richtlinie des Rates mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern wurde begonnen. Diese Arbeit wurde nach Erstellung einer Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport im Juni 2005 fortgesetzt.
Verschiedene Anzeichen deuten auf einen positiven Trend in der BSE-Entwicklung hin, die auf die Maßnahmen zur Risikominderung und die konsequente Umsetzung der BSE-Vorschriften in den Mitgliedsstaaten zurückzuführen sind. In der gesamten EU ist ein deutlicher Rückgang der Zahl der BSE-Fälle zu verzeichnen. Wurden 2002 in den 15 Mitgliedsstaaten noch 2129 BSE-Fälle verzeichnet, so waren es 2004 in allen 25 Mitgliedsstaaten etwa 850 BSE-Fälle. Die klare Verbesserung der Lage wurde durch die Einführung strenger Vorschriften (insbesondere Verordnung (EG) 999/2001) auf Gemeinschaftsebene erreicht, die auch die Grundlage für ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit bilden.