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Ich habe meine gestrige Wortmeldung damit begonnen, dass ich es eigentlich satt habe, dass wir immer nur vom Prinzip der Subsidiarität reden und dass wir nie operationalisieren und nie zu konkreten Dingen kommen. Sie sehen in mir einen zufriedenen Parlamentspräsidenten, denn die Konferenz hat sehr konkret gearbeitet. Ich möchte das, was ich aus diesen Diskussionen entnommen habe - und ich war eigentlich immer herinnen, so wie die meisten von Ihnen - kurz zusammenfassen. Wir haben auch schriftliche Schlussfolgerungen und aber vor allem möchte ich Ihnen auch erläutern, was wir vorhaben zu tun.
In der Diskussion ist sehr klar herausgekommen, dass es eine Interdependenz der europäischen Gesetzgebung mit der staatlichen Gesetzgebung gibt, und dass die Scharniere für Kompetenzausübung und Kompetenzverteilung sowohl der Grundsatz der Subsidiarität als auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind. Die Mitwirkung der staatlichen Parlamente an dieser europäischen Gesetzgebung folgt auf zwei Schienen. Eine Schiene baut die nationale Verfassung, insofern, als sie den Parlamenten in manchen Ländern - beispielsweise in Österreich - die Möglichkeit gibt, das Abstimmungsverhalten der Regierungsmitglieder in den Europäischen Räten zu erörtern und auch mitzubestimmen. Das liegt in jedem Land.
Die zweite Schiene aber, von der gerade von machen Vertretern vor allem des Europäischen Parlamentes wenig gesprochen wird, ist die europäische Schiene, nämlich die Vorprüfung der Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission. Das ist eine Schiene, wo wir vorgelagert sind und vorgelagert prüfen können. Auf diesen beiden Schienen müssen wir Abgeordnete in den nationalen Parlamenten fahren. Manchmal fahren wenige Züge, denn es ist ein mühsames Unterfangen, die Richtlinienentwürfe, die Weißbücher, die Grünbücher Punkt für Punkt bzw. eins zu eins durchzugehen. Das ist nämlich Schwarzbrot, das ist nicht ein schöner Kuchen, sondern das ist die Tagesarbeit und zwar jede Woche und jedes Monat.
Dazu müssen wir die Instrumente, die wir sowohl von der staatlichen Rechtsordnung her haben, als auch jene, die wir uns von Brüssel holen, auch nützen. Da helfen gute Vorsätze allein nichts. Der Amsterdamer Vertrag und vor allem der Maastricht-Vertrag haben das Prinzip der Subsidiarität unter der Verhältnismäßigkeit zu einem Baugesetz gemacht, das justiziabel ist. Ich meine, das ist sehr klar aus den Referaten hervorgekommen, auch mit allen Schwierigkeiten. Aber es ist ein Baugesetz, das zu beachten und justiziabel ist.
Daher glaube ich, dass es kein „Rosinenpicken“ ist, wie der schwedische Kollege hier gesagt hat, der gemeint hat, nehmen wir diese Vorprüfung nicht vorweg vom Europäischen Verfassungsvertrag, sondern agieren wir auf der Basis des Amsterdamer-Vertrages, des Protokoll Nummer 30, wie es Herr Nikolai sehr deutlich ausgesprochen hat. Ich unterstütze das, was er gesagt hat, dass wir das interinstitutionelle Abkommen des Jahres 1993 nach Möglichkeit an die heutige Entwicklung der europäischen Gesetzgebung anpassen.
Aber das ist gar nicht notwendig, das interinstitutionelle Abkommen. Eine reine Selbstverpflichtung der Kommission, eine Vorhabenserklärung, diese Vorprüfung, wie sie alle europäischen Parlamente wollen, aus eigenem durchzuführen, das genügt fürs erste. Das heißt also: es gibt diesen konkreten Vorschlag, dass zeitgleich mit dem Europäischen Parlament auch die staatlichen Parlamente von Initiativen gesetzgeberischer Art der Kommission unterrichtet werden, und dass sie dann Zeit haben, vorzuprüfen, Einwände zu formulieren, zu koordinieren und dann der Europäischen Kommission mitzuteilen, die dann darüber nachdenkt und gegebenenfalls begründete Zweifel auch ernst nimmt.
Mich hat sehr befriedigt, was Sie, Herr Verheugen, heute gesagt haben, weil in der Vorbereitung dieser Konferenz war es ja sehr wichtig zu wissen, was man sich wünschen kann, denn wer sich gegen die Kommission derartige staatliche parlamentarischen Rechte wünscht, ist nicht sehr erfolgreich.
Sie haben heute beide Dinge, die wir eigentlich brauchen sogar als Ihre Projekte erklärt. Sie haben vom Normen-Tüv gesprochen, das ist der „fiche subsidiare“ - also dieser Prüfbogen, Verfahrensschritte, wie sie uns gestern Herr Calliess erläutert hat. Dass so etwas von Ihnen entwickelt wird, da sind wir glücklich darüber und zweitens, dass nichts dagegen spricht aus Ihrer Sicht, dass dieses Vorprüfungsverfahren hic nunc, also sofort, umgesetzt werden. Ich glaube, dass wir auf dieser Aussage weiterbauen können.
Mein siebenter Punkt ist, dass wir natürlich auch die Frage des Klagerechts beim Europäischen Gerichtshof über den Weg der staatlichen Klagsbefugnis in jedem einzelnen Land prüfen sollten und prüfen müssen. Ich sage noch einmal: die staatlichen Parlamentarier sind es, die herausgefordert sind, denn um es trocken zu sagen, für die Vorprüfung von europäischen Gesetzesvorschlägen wird keiner von uns Nationalräten in seinem Bundesland gewählt, sondern das ist eine Aufgabe, die aus dem Ethos der Gesetzgebung erfolgt, aber nicht wegen der Mandatssicherung, wo alle Mandatare natürlich sehr sensibel sind.
Wir sind herausgefordert und müssen uns dieser Herausforderung stellen. Eine Schlüsselrolle wird die COSAC, also das Komitee der Europaausschutzvorsitzenden zu spielen haben, in drei Punkten: erstens die Koordination der staatlichen Einwände, die in einem Subsidiaritätsverfahren formuliert werden - das wurde gestern auch von Herrn Fischler deutlich gemacht, dass das notwendig ist.
Zweitens, die Frage der best practices. Es war für mich zum Beispiel faszinierend zu hören, Herr Stoiber, dass der deutsche Bundesrat 30 Subsidiaritätseinwände zu gesetzgeberischen Vorhaben formuliert hat, die wir meines Wissens im österreichischen Parlament nicht kennen. Es wäre für uns sehr sehr wichtig, so etwas auszutauschen. Wir haben ein Informationssystem, das IPECS, aber wir müssten es für diese Dinge nützen.
Also, Koordination der staatlichen Parlamente, best practices und der Vorschlag, den Herr Abgeordneter Lequiller gemacht hat, nämlich, dass wir das Legislativprogramm der Kommission jedes Jahr einmal in der COSAC in Gegenwart der Kommission diskutieren. Das ist auch ein wichtiger Vorschlag, den wir aufnehmen sollten.
Ob das Ganze jetzt eine Erklärung der Kommission wird, die sagt, wir informieren die Parlamente und wir nehmen deren Meinung ernst, das ist eine Frage, die man noch zu prüfen haben wird. Jedenfalls - und damit komme ich zum Schluss: wir im österreichischen Nationalrat werden bei der nächsten COSAC-Sitzung - und ich habe das mit Herrn Fasslabend besprochen, der der Vorsitzende der COSAC ist - werden einen ausformulierten Vorschlag vorbringen, der die Elemente beinhaltet, die ich Ihnen jetzt skizziert habe: die Rolle der COSAC, der Koordination, der best practices des Legislativprogrammes, die Bitte an die Kommission, uns dieses Vorprüfungsverfahren zu ermöglichen.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Mitarbeit. Ich möchte mich bei allen bedanken, vor allem bei den beiden Experten, Franz Fischler und Professor Calliess, aber auch bei allen denjenigen, die sich für diesen Vorschlag dieser Vorprüfung jetzt und sofort ausgesprochen haben. Jetzt gehts eigentlich nur mehr darum, dass wir an die Arbeit gehen.