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(es gilt das gesprochene Wort!)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich freue mich, dass wir heute in einem noch frühen Stadium des österreichischen Ratsvorsitzes Gelegenheit haben, uns über die laufenden und geplanten Arbeiten auf dem Gebiet des Konsumentenschutzes auszutauschen.
Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen unseren Institutionen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die anstehenden Fragen zügig vorangebracht und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden können.
Als für Konsumentenschutz zuständige Ministerin möchte ich die wichtigsten Vorhaben während des österreichischen Ratsvorsitzes aus dem Zuständigkeitsbereich meines Hauses wie folgt zusammenfassen:
Österreich wird während seines Vorsitzes die Arbeiten zu zwei wichtigen Dossiers im Bereich Konsumentenschutz fortführen - dem Vorschlag für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013) und zum Richtlinienvorschlag Verbraucherkredit.
Die Fortschritte bei den Beratungen zum Aktionsprogramm hängen eng mit der finanzielle Vorausschau zusammen.
Die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlamentes hat ihrem Wunsch, das Aktionsprogramm auf je ein Aktionsprogramm für Gesundheit und ein Aktionsprogramm für Verbraucherschutz aufzuteilen, bereits Ausdruck verliehen und zwei Ausschüsse, den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, befasst. Die jeweiligen Entwürfe der Berichterstatter spiegeln diese Position deutlich wider.
Im Rat hat bisher eine Reihe von Mitgliedstaaten große Bedenken hinsichtlich der Zusammenlegung der beiden Programme geäußert Dabei wurde immer betont, dass die Transparenz der budgetären Mittel und eine getrennte Behandlung der inhaltlichen Bereiche ausreichend sichergestellt werden muss.
Erlauben Sie mir, dass ich nun auf einige wichtige Anliegen des Parlaments eingehe. Ich möchte vorweg betonen, dass nach meinem Eindruck die Haltungen von Rat und Parlament grundsätzlich in eine ähnliche Richtung gehen. Damit soll natürlich nicht der Diskussion im Rat vorgegriffen werden.
Dem Verbraucherschutzbereich eine eigene Haushaltslinie widmen zu wollen, wird eine größere Sicherheit und mehr Transparenz bieten.
Besonders hervorheben möchte ich das Ziel der Integration der Verbraucherinteressen in andere Politikbereiche der Gemeinschaft.
Konsumentenpolitik ist eben Querschnittsmaterie und darf sich nicht auf einzelne Aspekte beschränken, sondern muss in alle Lebensbereiche der Verbraucherinnen und Verbraucher hineinwirken.
Auch die vom Parlament vorgeschlagene Erweiterung des Aktionsprogramms um wissensbasierte Aspekte erscheint mir ein sehr diskussionswürdiges Anliegen zu sein, denn damit kann nämlich der Wissensstand über Nachfrage, Verbraucherverhalten und Marktbedingungen verbessert werden.
Frau Abgeordnete Thyssen betont in ihrem Berichtsentwurf weiters, dass die neuen Mitgliedstaaten, ältere Menschen und benachteiligte Verbrauchergruppen im Aktionsprogramm stärker berücksichtigt werden müssen. Ich halte diesen Ansatz auch und vor allem für die zukünftigen Diskussionen auf Ratsebene für besonders wichtig.
Abschließend möchte ich betonen, dass der österreichische Vorsitz eine möglichst rasche politische Einigung im Rat anstrebt, damit die Gemeinschaft weiterhin eine effektive Verbraucherpolitik betreiben kann.
Der zweite wichtige Schwerpunkt wird die Fortführung der Verhandlungen des Vorschlags für eine Richtlinie Verbraucherkredit sein.
Die Kommission hat vor kurzem den geänderten Vorschlag vorgelegt und unter britischer Präsidentschaft wurde eine Generaldebatte durchgeführt.
Der österreichische Vorsitz wird den geänderten Vorschlag eingehend prüfen, um unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausarbeitung eines Kompromissvorschlags zu sondieren. Österreich wird sich bemühen, die Diskussion gründlich, aber rasch zu führen.
Der Vorsitz ist dabei bestrebt, einen Kompromiss zu erzielen, der dazu führen kann, dass das grenzüberschreitende Anbieten von Verbraucherkrediten unter Gewährleistung hoher Verbraucherschutzstandards zunimmt. Damit wird auch das Funktionieren des Binnenmarkts gefördert.
Zentrale und teilweise sehr kontroverse Diskussionspunkte sind, soweit derzeit absehbar, die folgenden:
Zunächst der Anwendungsbereich:
Hier hat die Herausnahme der Sicherungsgeschäfte sicherlich einiges zur Entschärfung der Diskussion beigetragen. Zusätzliche betragsmäßige Grenzen werden hingegen den Diskussionsbedarf erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich in der Diskussion einiges an Raum einnehmen wird.
Als zweiten zentralen Diskussionspunkt möchte ich Artikel 21 erwähnen, der die Maximalharmonisierung und für einige Bereiche das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung vorsieht. Die Maximalharmonisierung wird die Diskussion jener Bestimmungen erschweren, wo das Regelungsniveau in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist, wie beispielsweise im Bereich der vorzeitigen Rückzahlung.
Es gibt einige Mitgliedstaaten, für die die Vergütung im Fall der vorzeitigen Rückzahlung gängige Praxis bzw. zulässig ist. In anderen hingegen ist jegliche Vergütung für den Verbraucher unzulässig.
Zur Frage der Maximalharmonisierung hat sich auch das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme in 1. Lesung dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verbraucherfreundlichere Regelungen aufrechterhalten oder erlassen können.
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung als zweites wichtiges Element in Artikel 21 wird ein weiterer sehr kontroverser Punkt sein. Der Rat ist dabei, hier eine eingehende Prüfung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, vorzunehmen.
Als letzten Punkt möchte ich noch kurz das in Artikel 13 verankerte Widerrufsrecht erwähnen. Auch hier gilt, dass die Konzepte in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind.
Lassen Sie mich aber abschließend zum Vorschlag der Verbraucherkreditrichtlinie nochmals betonen, dass sich der Vorsitz in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament bemühen wird, die Verhandlungen voranzutreiben und auf ein konstruktives und sachgerechtes Ergebnis im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und damit des Binnenmarktes hinzuwirken.
Ich möchte Ihnen nun einen kurzen Überblick über drei Veranstaltungen im Verbraucherschutz während des österreichischen Vorsitzes geben:
1. „Effektiver Rechtsschutz – Die verbraucherrechtlichen Instrumente der Unterlassungsklage und der Gruppenklage im Verbraucherschutz“
Am 24. Februar 2006 findet in Wien eine Konferenz der Expertinnen und Experten zum Thema „Effektiver Rechtsschutz“ statt.
Thema der Konferenz ist die Implementierung der Richtlinie Unterlassungsklagen in allen 25 EU Mitgliedstaaten. Österreich hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben, die nicht nur die rechtliche Umsetzung analysiert, sondern auch untersucht, in welchem Ausmaß die klageberechtigten Organisationen auch tatsächlich von diesem Instrument Gebrauch machen.
Ich freue mich sehr, dass diese Konferenz seitens der Kommission aber auch des Europäischen Parlaments besondere Unterstützung findet und wir ein Mitglied ihres Ausschusses, Frau Abgeordnete Diana Wallis, als Chair der Nachmittagssitzung begrüßen dürfen.
2. Workshop zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Am Vortag der Konferenz, am 23. Februar 2006, wird – gemeinsam mit der Kommission - ein Workshop zum Themenbereich außergerichtliche Streitbeilegung stattfinden, an dem European Consumer Centers, Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten, Einrichtungen für die außergerichtliche Streitbeilegung und europäische Verbraucher- und Wirtschaftsverbände teilnehmen werden.
3. Europäischer Konsumententag: „Verbraucherbildung“
Am 15. März 2006, dem Europäischen Konsumententag, wird Österreich gemeinsam mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Veranstaltung zum Thema Verbraucherbildung abhalten.
Diese Veranstaltung wird sich mit der Frage beschäftigen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wissen und Fertigkeiten ausgestattet werden können, damit sie ihre Rechte in einem größeren Ausmaß wahren können.
Ich darf abschließend noch einmal betonen, dass ich auf eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem Parlament hoffe, um Verbraucheranliegen möglichst effektiv weiterentwickeln zu können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen natürlich gerne zur Verfügung.