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Reden, Interviews

24.01.2006

Programmpräsentation der Bundesministerin Liese Prokop vor dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments


 

(Check against delivery/es gilt das gesprochene Wort)

 

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!
Sehr geehrte Mitglieder des LIBE Ausschusses!

 

Ich freue mich, Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute hier in Brüssel einen Überblick über die Prioritäten der österreichischen Ratspräsidentschaft im Bereich „Inneres“ geben zu können.

Eines der zentralen Anliegen der Bürger an die EU ist die Gewährleistung von mehr Sicherheit für jeden einzelnen und somit der weitere Ausbau des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Um diesen Erwartungen der Bürger gerecht zu werden, müssen wir konkrete Antworten auf die Bedrohung unserer Sicherheit durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Korruption, Drogen und illegale Migration finden:

  • Alle diese Bedrohungen sind heute internationale Probleme.
  • Ihre wirkungsvolle Bekämpfung und der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist daher nur mehr im Zusammenwirken aller beteiligten Akteure möglich.

Diese Situation spiegelt sich in der kontinuierlich zunehmenden Bedeutung des Europäischen Parlaments wider:

  • Niemals zuvor verfügte das EP über so weitgehende Kompetenzen im Bereich Justiz und Inneres wie heute.
  • Dieser Umstand und seine besondere Expertise in Fragen der inneren Sicherheit und des Grundrechtsschutzes machen das EP zu einer Schlüsselinstitution,

mit der wir (weiter) sehr gut u. vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen!

  • Wir haben daher schon vor dem offiziellen Beginn unserer EU-Präsident-schaft das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des LIBE-Ausschusses gesucht
  • und allen Ausschuss-Mitgliedern - unmittelbar nach der Fertigstellung - auch unsere Programme für die Felder Asyl, Migration und Grenzmanage-ment (SCIFA) sowie Polizeiliche Zusammenarbeit (CATS) übermittelt.

Unsere diesbezüglichen Planungen orientieren sich natürlich genau an den grundlegenden EU-Dokumenten, die die Vorgaben für die Arbeiten in den kommenden Jahren definieren, wie

  • dem „Haager Programm“ und dem Aktionsplan zu seiner Umsetzung,
  • der Anti-Terror-Strategie der Union
  • oder der neuen Außenstrategie im Bereich Justiz und Inneres.

Vor diesem Hintergrund haben wir 6 Schwerpunktbereiche für die österreichische Präsidentschaft im Bereich Inneres definiert:

  1. Umsetzung der JI-Außenstrategie
  2. Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption
  3. Kampf gegen den Terrorismus
  4. Fertigstellung von SIS II und Schengen-Evaluierung
  5. Asyl und Migration
  6. Krisen- und Katastrophenmanagement

Im Zuge der kurzen Darstellung dieser Präsidentschaftsschwerpunkte, werde ich Sie auch über die Diskussionen dazu beim Informellen Minister-Treffen informieren, das vom 12. bis 14. Jänner 2006 in Wien stattgefunden hat.

 

ad 1.) Umsetzung der JI-Außenstrategie

Die Umsetzung der im Dezember 2005 beschlossenen Strategie für die externe Dimension der JI-Politik ist ein besonderes Anliegen der österreichischen Präsidentschaft,

  • da die innere Sicherheit in der EU stark von der Sicherheitssituation im Umfeld der Union beeinflusst wird.
  • Die Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kann also nur erfolgreich sein, wenn sie durch eine „Partnerschaft mit Drittländern“ gestützt wird, die – wie es in der Außenstrategie heißt - auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung und Achtung der Menschenrechte und internationalen Verpflichtungen mit einschließen muss.

Wie bzw. in welchen Schritten solche Partnerschaften für die Sicherheit umgesetzt werden sollen, haben wir bereits beim Informellen Ministertreffen in Wien erörtert. Dabei gab es eine breite Zustimmung für die vom Vorsitz und der EK vorgeschlagene Vorgangsweise:

  • Demgemäß und in Fortführung der unter der britischen Präsidentschaft geleisteten Arbeiten möchten wir zunächst der Erarbeitung von drei „maßnahmenorientierten Papieren“ (action oriented papers) besondere Beachtung schenken, nämlich jenen
    • zu den westlichen Balkanstaaten und relevanten ENP-Ländern,
    • zu Afghanistan (Drogen)
    • und zu Herkunfts- und Transitländern in Afrika im Bereich Migration, wobei wir uns hier während der ö Präsidentschaft vor allem auf den Euro-Med-Bereich konzentrieren wollen.

Wichtig erscheint mir auch der Hinweis, dass die maßnahmenorientierten Papiere auf den bestehenden Instrumenten und Kooperationsformen zwischen der EU und Drittstaaten aufbauen müssen.

Auf dieser Grundlage werden wir – nach der Vertiefung der EU-internen Diskussion – auch ausgewählte Drittstaaten partnerschaftlich in die Umsetzung der Außenstrategie einbinden

  • und zwar bei der großen Ministerkonferenz am 4. und 5. Mai 2006 in Wien.
  • Dabei möchten wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Westbalkan-Länder und relevante ENP-Länder legen,
    • weil diese das unmittelbare Umfeld der EU bilden und damit für unsere innere Sicherheit eine besondere Bedeutung haben,
    • und weil wir glauben, dass die Einbeziehung von Drittstaaten dann gut machbar ist, wenn sie pragmatisch, Schritt für Schritt, erfolgt.

 

ad 2.) Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption

Der zweite Schwerpunkt der österreichischen Präsidentschaft betrifft den Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption, der nur gemeinsam erfolgreich geführt kann, da Organisierte Kriminalität im Allgemeinen und Korruption eng zusammenhängen.

Wir werden daher

  • an der Herausbildung eines „Netzwerkes gegen die Korruption“ in der EU arbeiten 
  • und jene Elemente der Architektur der inneren Sicherheit weiter stärken, die für den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (und andere Gefahren) erforderlich sind, insbesondere durch eine Diskussion
    • über die Zukunft von EUROPOL und
    • die Arbeit an einer verbesserten horizontalen und operativen Kooperation.

Beim informelle Treffen haben die Minister

  • ein klares Bekenntnis zur Stärkung von Europol abgegeben
  • sowie zu einer verbesserten Koordination im Rahmen der „Architektur der inneren Sicherheit“.

Die Präsidentschaft wird daher im Februar eine Expertenkonferenz in Wien veranstalten, bei der ein „Optionenbericht“ über die Weiterentwicklung von Europol vorbereitet werden soll.

Und wir werden auch ein globales Konzept der inneren Sicherheit vorbereiten, in dem Prioritäten, Institutionen und Instrumente sowie Lücken in der „Architektur der inneren Sicherheit“ aufgeführt werden.

 

ad 3.) Kampf gegen den Terrorismus

 

Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der inneren Sicherheit ist der Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Kein Land kann sich dabei in Sicherheit wiegen.

Alle Kulturen und Religionen sind betroffen: New York, Djerba, Madrid, Istanbul, Bombay oder London belegen als traurige Beispiele diesen Befund.

Die Lehren daraus lauten:

  1. Wir müssen unsere Bürger gemeinsam schützen und dem Terror mit vereinten Kräften den Boden entziehen.
  2. Wir müssen die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit finden, zwischen dem Grundrecht auf Sicherheit und den anderen Grund- und Freiheitsrechten.

Wenn wir auf Terror nicht nur re-agieren wollen, brauchen wir dabei vor allem einen breiten Dialog zwischen den Kulturen und Religionen, innerhalb unserer Staaten und darüber hinaus:

  • Auch dazu werden wir, am 19. Mai 2006, eine spezielle Veranstaltung in Wien durchführen. 

Die Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus werden sich während der österreichischen Präsidentschaft vor allem auf 3 Bereiche konzentrieren:

  1. auf ein verbessertes Zusammenwirken und eine bessere Kooperation, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene. So sollen etwa Europol und das so genannten Situation Center (SITCEN) in Hinkunft stärker zusammenarbeiten.
  2. auf die Arbeit am EU-Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur und – last but not least -
  3. die ersten Umsetzungsschritte zur EU-Strategie gegen Radikalisierung und Rekrutierung, vor allem durch den bereits erwähnten Dialog der Kulturen und Religionen.

 

ad 4.) Fertigstellung von SIS II und Schengen-Evaluierung

Auch die Weiterarbeit am Abbau der Grenzkontrollen zu den neuen Mitgliedstaaten  - unter voller Wahrung der Qualitätsstandards - zählt zu unseren TOP-Prioritäten.

Es ist bekannt, dass die Inbetriebnahme des SIS II - neben der Umsetzung des Schengen-Besitzstandes – eine zentrale Voraussetzung für den Wegfall der Grenzkontrollen zu den neuen Mitgliedstaaten ist.

Wir wollen daher 

  • auf eine Annahme der notwendigen Rechtsakte für das neue Schengener Informationssystem SIS II hinwirken
  • und die nicht SIS II betreffenden Evaluierungsmissionen zur Qualität der Grenzkontrollen der neuen Mitgliedstaaten zügig vorantreiben (10 Evaluierungsbesuche geplant).

Die zeitgerechte Fertigstellung des SIS II ist eine der größten Herausforderungen unserer Präsidentschaft:

  • Damit der vom Rat beschlossene Termin 1. April 2007 gehalten werden kann, müssen im 1. Halbjahr 2006 die Arbeiten an den drei Rechtsakten im Rat fertig gestellt werden, um eine rechtzeitige Befassung des Parlaments zu ermöglichen.
  • Für unsere Präsidentschaft ist SIS II technisch eine Weiterentwicklung des SIS I+. Der Zweck des SIS bleibt unverändert: Es ist das zentrale Instrument der polizeilichen Zusammenarbeit. Das SIS wurde geschaffen, um durch einen verstärkten polizeilichen Informationsaustausch einen Ausgleich für den Wegfall der Binnengrenzen zu schaffen. So ist das seit 1995 und daran wird sich mit den neuen Rechtsgrundlagen nichts ändern.
  • Damit SIS II rechtzeitig fertig gestellt werden kann, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Präsidentschaft, der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Europäischen Parlaments.
  • Die österreichische Präsidentschaft ist bereit, mit dem Europäischen Parlament in der Frage des SIS II offen und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.

 

ad 5.) Asyl und Migration

Der nächste Schwerpunkt für die EU-Präsidentschaft betrifft die Felder Asyl und Migration. Hier haben uns die jüngsten Ereignisse von Ceuta und Melilla wieder vor Augen geführt, wie wichtig eine gemeinsame Vorgangsweise innerhalb der Union ist.

Beim informellen Treffen der Justiz- und Innenminister vom 12. bis 14. Jänner 2006 wurden einige grundsätzliche Weichenstellungen vorgenommen:

Es wurde der Wille der Mitgliedstaaten deutlich, im Sinne der im Haager Programm vorgegebenen Zielsetzungen möglichst rasch zu einem einheitlichen europäischen Asylverfahren zu kommen:

1. Zum Ausbau der Kooperation innerhalb der Union
  • Dafür soll in einem ersten Schritt durch möglichst einheitliche Entscheidungsgrundlagen, etwa eine gemeinsame Herkunftsstaatendokumentation, die Qualität der Verfahren verbessert werden. 
  • Im Sinne der europäischen Solidarität bekannten sich viele Mitgliedstaaten ausdrücklich zu einer gegenseitigen Unterstützung bei besonderem Asyldruck, etwa durch „rapid-intervention-Teams“. Für diese Maßnahmen sollen Gemeinschaftsmittel, insbesondere auch aus den Fonds, zur Verfügung gestellt werden. 
  • Beim Informellen Ministertreffen wurde zudem von mehreren Seiten der Wunsch geäußert, Fremde, denen kein Aufenthalt in Europa gewährt wird, unter strenger Beachtung der Menschenrechte auch mittels gemeinsamer Charterabschiebungen rückzuführen.

Der österreichische Vorsitz wird dazu ein Konzept erarbeiten, in dem vor allem auch die Ausbildung der mit derartigen Rückführungen betrauten Beamten nach europäischen Standards beinhaltet sein soll.

2. Zum Ausbau der Kooperation mit Staaten im Umfeld der Union:

  • Es ist unbestritten, dass es vorrangiges Ziel jeder Flüchtlingspolitik sein muss, Schutzbedürftigen so rasch und so nah wie möglich zu ihrer Heimat dauerhaften Schutz zu ermöglichen.
  • Nur dadurch können weltweite Flüchtlingsströme und die damit verbundenen menschlichen Tragödien verhindert werden.
  • Eine überwältigende Zustimmung fanden daher  beim informellen Treffen die geplanten regionalen Schutzprojekte in den Westlichen Neuen Unabhängigen Staaten sowie in Afrika/Tansanien. Die österreichische Präsidentschaft möchte diese gemeinsam mit der Kommission und dem UNHCR rasch umsetzen und – zumindest eines der Projekte - bereits im Juni 2006 starten.
  • Bevor ich zur letzten Priorität komme, möchte ich noch auf das Visainformationssystem (VIS) zu sprechen kommen:
  • Diese Datenbank zum Visadatenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten wird einen großen Mehrwert bei der Effektuierung der gemeinsamen Visumpolitik, der Hintanhaltung von Visashopping und der Bekämpfung der Schlepperkriminalität darstellen.
  • Die österreichische Präsidentschaft wird am diesbezüglichen Rechtsakt – in enger Kooperation mit dem EP - weiterarbeiten, um die Inbetriebnahme mit Ende 2006 zu gewährleisten.  

 

ad 6.) Krisen- und Katastrophenmanagement

Der sechste und letzte Schwerpunktbereich für die EU-Präsidentschaft betrifft das Krisen- und  Katastrophenmanagement.

Auch hier haben uns traurige Ereignisse vor allem im letzten Jahr (Tsunami, Erdbeben, Hochwasser…) gezeigt, dass eine koordinierte Zusammenarbeit zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen auf europäischer und internationaler Ebene unerlässlich ist.

Österreich wird daher

  • auf die Herausbildung einer integrierten EU-Krisenbewältigungsregelung hinwirken
  • und intensiv an einem neuen Rechts- und Finanzinstrument für den Katastrophenschutz arbeiten.

Ergänzend zu den Prioritäten möchte ich zu den aktuellen Entwicklungen der finanziellen Vorausschau betonen:

  • Auch wenn die genauen Beträge noch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beziffert werden müssen, so muss uns doch in unserem Rahmen klar sein, dass wir INHALTLICH die Finanzierungsprogramme stringent vorantreiben müssen.
  • Die Kooperation meiner Experten sei Ihnen in dieser Frage versichert.  Gemeinsam müssen wir die entsprechenden Mittel zur Integration, zur Außengrenzsicherung, im Rückkehr- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung stellen können.
  • Dem Gedanken der Solidarität unter den Mitgliedstaaten soll mit der Umsetzung dieser Finanzierungsinstrumente Rechnung getragen werden.
  • Folgende Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollen etwa aus Gemeinschaftsmittel Ko-finanzierungen ermöglicht werden:
    • Die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge (Flüchtlingsfonds)
    • Visaverwaltung sowie Maßnahmen zur Umsetzung einer gemeinsamen Visapolitik (Außengrenzfonds)
    • Grenzinfrastrukturen und zugehörige Gebäude; (Außengrenzfonds)
    • Transportmittel zur Überwachung der Außengrenze (Außengrenzfonds)
    • Austausch- bzw. Schulungsprogramme für Grenzschutzorgane (Außengrenzfonds)
    • Effizientere Durchführung von Aufnahmeprogrammen: Erleichterung einer raschen und reibungslosen Integration (Integrationsfonds)
    • Umsetzung von Einführungsprogrammen- und maßnahmen: Die Anfangsphasen des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen sind von besonderer Bedeutung (Integrationsfonds)
  • Sie sehen, dass nach der geografischen Lage der Mitgliedstaaten orientiert nationale Maßnahmen, welche im Gemeinschaftsinteresse gesetzt werden, auch entsprechend solidarisch unterstützt werden.

 

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzende,
Sehr geehrte Mitglieder des LIBE-Ausschusses!

Um in diesen Schwerpunktbereichen möglichst gute Fortschritte erzielen zu können, streben wir die ständige Zusammenarbeit mit allen relevanten Institutionen und Einrichtungen der EU an.

Dabei lege ich besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen, den Mitgliedern im Europäischen Parlament. In diesem Sinne wurde bereits ein intensiver Dialog auf politischer wie auch auf Mitarbeiter-Ebene begonnen.

Unser aller gemeinsames Ziel ist, künftigen Generationen in ganz Europa ein Leben in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu ermöglichen.

Es ist unser Anliegen, mit der österreichischen Ratspräsidentschaft dazu einen Beitrag zu leisten.

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Datum: 26.01.2006