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Reden, Interviews

23.01.2006

Rede von Finanzminister Grasser vor dem ECON-Ausschuss, Europäisches Parlament


Ich freue mich, dass ich heute in Ihrem Ausschuss über die Prioritäten des ECOFIN-Rates während der nächsten Monate berichten, und mit Ihnen einen Gedanken- und Meinungsaustausch über diese Prioritäten führen kann. Ich möchte die Gelegenheit auch dazu nutzen, Ihnen bereits vorweg zu versichern, dass ich für eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zur Verfügung stehe werde.

Die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich Europa gegenüber sieht, sind beträchtlich; aber es ist meine feste Überzeugung, dass Europa ebenso dazu in der Lage ist, diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung, dass wir die Förderung von Wachstum und Beschäftigung noch mehr in den Mittelpunkt unseres Handels stellen; es ist unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung, dass wir Einkommen und Wohlstand, faire und attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle sichern. Wir müssen beim Thema "Globalisierung" einen offensiveren Umgang entwickeln, und wir müssen dafür sorgen, dass wir die daraus resultierenden Chancen für Europa bestmöglich nutzen. Wir müssen Antworten auf die Zukunftsängste innerhalb der europäischen Bevölkerung geben, wir müssen Europa wie-der näher an seine Bürgerinnen und Bürger heran bringen.

Wir wollen mit unserer Präsidentschaft einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Wir wollen, dass das Potential Europas und seiner Bevölkerung, dass die Leistungsbereitschaft und Innovativkraft des Kontinents besser genutzt wird. Dazu brauchen wir die Unterstützung des Europäischen Parlaments, dazu brauchen wir eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Die wichtigste Zielsetzung ist und bleibt die Steigerung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung in Europa und die weitere Stärkung Europas im globalen Kontext.

Als Präsidentschaft werden wir daher Wachstum und Beschäftigung zu unserer obersten Priorität machen; und mit der beim Europäischen Rat im Frühjahr 2005 erfolgten Erneuerung und Umgestaltung der Lissabon Strategie sowie des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verfügen wir dafür über einen klaren Rahmen.

Beide Elemente zielen darauf ab, die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre nationale Politik stärker in einen europäischen Rahmen einzubinden und die Kohärenz zwi-schen den verschiedenen Politikbereichen zu verbessern.

Strukturreformen müssen als ein innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmtes Programm fortgesetzt werden, während die auf Stabilität ausgerichtete Finanzpolitik nicht nur kein Hindernis, sondern im Gegenteil die Grundlage für eine bessere Wachstumsleistung bildet.

Alle Mitgliedstaaten müssen zu ihrer Verantwortung innerhalb des europäischen Koordinierungsrahmen stehen; eine effiziente und effektive Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten einerseits sowie zwischen der Gemeinschaftsebene und den Mitgliedstaaten anderseits wird für alle von Nutzen sein - denn letztlich verfolgen wir alle dieselben übergreifenden Ziele: mehr Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und mehr Wohlstand für unsere Bürgerinnen und Bürger im Gesamtkontext der Weltwirtschaft.

Wirtschaftspolitische Koordination

Der Schlüssel hierzu ist eine raschere und konsequentere Umsetzung des neu belebten Lissabon Prozesses. Zum ersten Mal verfügen wir über umfassende nationale Reformprogramme, die alle vorrangigen Maßnahmen abdecken, die die Mitgliedstaaten zur Steigerung ihrer Wirtschaftsleistung derzeit durchführen oder noch durchführen wollen. Es wird für den Erfolg der neuen Lissabon Governance wesentlich sein, dass wir die Verantwortung der Mitgliedstaaten für nachhaltige Reformen mit nachhaltigen Ergebnissen und ihre Entschlossenheit, solche Reformen durchzuführen, deutlich machen.

Wie in den letzten Jahren, wird der ECOFIN-Rat auch unter österreichischer Präsident-schaft ein Key Issues Paper für die Diskussion der Staats- und Regierungschefs vorbereiten, in dem (auf Grundlage der diversen Inputs: Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, Fortschrittsbericht der EK zur Lissabon-Strategie, Bericht über die Qualität der öffentlichen Finanzen etc.) Schlussfolgerungen im Hinblick auf die künftigen wirtschafts- und fiskalpolitischen Schwerpunktsetzungen gezogen werden.

Die Zielsetzungen, an denen wir uns dabei orientieren, sind eine stärkere Verankerung der europäischen Reformagenda auf Ebene der Mitgliedstaaten, mehr Kohärenz zwischen den Politikbereichen (Makropolitik/ Strukturpolitiken) und Politikebenen (Gemeinschaftsebene/ Mitgliedstaaten), klare Orientierungen für die nächstfolgenden nationalen Reform-programme, und Benchmarks für die anschließende Evaluierung durch die Kommission.

Uns erscheint eine zielgerichtete Diskussion der Staats- und Regierungschefs im März als wichtig, um die nationale Verantwortungskomponente zu stärken. Als mögliche Schwerpunktbereiche sehe ich dabei beispielsweise die Bereiche F&E, KMU und Arbeitsmärkte.

Nachhaltige öffentliche Finanzen

Die Erreichung nachhaltiger Staatsfinanzen ist neben der Durchführung struktureller Reformen der zweite Eckpfeiler einer gesunden Wirtschaftspolitik. Schon für sich gesehen notwendig, schafft sie außerdem die Vertrauensbasis für Investitionen, wachsende Beschäftigung und größeren Wohlstand.

Mit der beim Frühjahrsgipfel 2005 vereinbarten Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wurde ausdrücklich anerkannt, dass Strukturreformen zur Steigerung des Wachs-tums gefördert und die Bemühungen um eine Konsolidierung der Finanzen vor allem dann intensiviert werden müssen, wenn es der Wirtschaft gut geht. Nun geht es der Wirtschaft allmählich besser, und es ist daher mehr denn je wichtig, die miteinander verbundenen Ziele der Budgetkonsolidierung und Strukturreformen parallel zu verfolgen.

Als Präsidentschaft werden wir auf eine strikte Anwendung des neuen Rahmens des Stabilitäts- und Wachstumspakts achten, um langfristig nachhaltige Staatsfinanzen zu gewährleisten, auf der Grundlage sowohl niedrigerer Defizite und von weniger Schulden als auch aufgrund der Durchführung der erforderlichen Strukturreformen. Wieder werden die Mitgliedstaaten zu ihrer Verantwortung stehen müssen, und der Rat wird ihnen dabei helfen, und zwar, wo möglich, durch kollegiale Unterstützung, aber nötigenfalls auch durch kollegialen Druck.

Bessere Rechtsetzung

Wenn der Rahmen für die makroökonomische Stabilität erst einmal steht und die im Lissabon Prozess skizzierten wesentlichen Wirtschaftsreformen durchgeführt werden, ist es Sache der individuellen Dynamik unserer Unternehmen, für einen wirklichen Wachstumsschub und einen echten Wettbewerbsvorteil in der Weltwirtschaft zu sorgen.

Daher müssen wir ihr Umfeld so gestalten, dass Innovation und Unternehmensgeist gefördert werden, und daher werden auch wir eine weitere Verbesserung des Regelungsrahmens anstreben.

Uns scheint es auch wichtig, dass im Rahmen dieser Initiative die zum Teil sehr hohen Verwaltungskosten in Zusammenhang mit der Durchführung von EU-Programmen stärker thematisiert werden. Mit den derzeit laufenden Verhandlungen zur Finanzperspektive haben wir einen guten Ansatzpunkt, hier gemeinsam Fortschritte zu erzielen.

Finanzdienstleistungen

Die Kommission hat ihre Vision einer europäischen Finanzdienstleistungspolitik für die nächsten fünf Jahre in ihrem im Dezember vorgelegten Weißbuch dargelegt. Die ersten Reaktionen verschiedener Akteure waren überwiegend positiv.

Unserer Ansicht nach sind die im Weißbuch beschriebenen Ziele richtig und das Weißbuch steht vollkommen im Einklang mit dem Grünbuch der Kommission vom Mai, das der Rat im Oktober positiv aufgenommen hat.

Derzeit wäre es verfrüht, über die Reaktionen des Rates zu spekulieren; der Ausschuss für Finanzdienstleistungen beschäftigt sich eingehend mit dem Dossier; und nach unseren Planungen wird das Thema wieder auf der Tagesordnung des März ECOFIN-Rates stehen.

Was gesetzgeberische Vorschläge anbelangt, so arbeitet Ihr Ausschuss bei der Prüfung des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers intensiv mit dem federführenden Ausschuss (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) zusammen, und ich begrüße es, dass Herr Bullmann mit seinem Berichtsentwurf sehr gut vorangekommen ist.

Ich freue mich, dass er bereit war, den Text der vom Rat am 6. Dezember vereinbarten allgemeinen Ausrichtung zu berücksichtigen. Die allgemeine Ausrichtung ist das Ergebnis von mitunter intensiven Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten; sie ist sorgfältig austariert, um für alle annehmbar zu sein, aber anscheinend haben wir es nunmehr geschafft.

Insgesamt waren die Reaktionen der Wirtschaft und anderer auf die allgemeine Ausrichtung positiv. Darf ich ebenfalls betonen, wie wichtig es ist, eine zweite Lesung möglichst zu vermeiden, weil dadurch die erforderliche Vorbereitung der Wirtschaft auf das Inkraft-treten in weniger als einem Jahr, nämlich am 1. Januar 2007, ernsthaft gefährdet würde.

Der Legislativvorschlag, der in den nächsten Monaten im Bereich der Finanzdienstleistungen die meiste Zeit des Vorsitzes in Anspruch nehmen wird, ist die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Einzelstaatliche Schranken für grenzüberschreitende Zahlungen sollen abgebaut und es soll ein Binnenmarkt für den Zahlungsverkehr in der EU entstehen. Dieser soll durch die Initiative der Wirtschaft zur Schaffung eines "Binnenraums für Euro-Zahlungen", der integrierte Zahlungsinfrastrukturen und -produkte in der Euro-Zone umfasst, ergänzt werden.

So ehrgeizig und weit reichend der Kommissionsvorschlag und die Initiative der Wirtschaft auch scheinen mögen, bin ich doch der Überzeugung, dass die Zeit für diese Ideen reif ist. Bisher hat allerdings erst eine einzige Sitzung der zuständigen Ratsgruppe zur Erörterung des Richtlinienvorschlags stattgefunden, daher kann ich noch nicht sagen, ob der Rat den Vorschlag voll und ganz unterstützen wird.

Seien Sie jedoch versichert, dass wir mit dem von Ihrem Ausschuss zu ernennenden Berichterstatter eng zusammenarbeiten werden, um den Vorschlag in beiden Organen gleichzeitig voranzubringen.

Steuerkoordination

Unsere übergreifenden Zielsetzungen, nämlich die Steigerung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung in Europa und die Stärkung der Position Europas in der Welt, beeinflussen natürlich auch unsere Prioritäten bei der Besteuerung.

Bei den indirekten Steuern werden wir uns auf drei Hauptbereiche konzentrieren:

  • Erstens werden wir bereits bei unserem Treffen morgen nach einer Lösung für die Frage der ermäßigten MwSt-Sätze suchen, wie es der Europäische Rat im Dezember 2005 gefordert hat.
  • Zweitens werden wir auf einem informellen hochrangigen Treffen in Wien am 6. und 7. Februar eine breite informelle Diskussion über die mögliche künftige Gestaltung des MwSt-Systems führen.
  • Drittens werden wir uns in den Ratsgruppen und -gremien um Fortschritte bei den gesetzgeberischen Vorschlägen zur Modernisierung und Vereinfachung des derzeitigen europäischen MwSt-Systems bemühen und vor allem auch die Anstrengungen zur Betrugsbekämpfung verstärken. Bei der Modernisierung und Vereinfachung des MwSt-Systems sind hier vier wichtige Themen zu nennen:
    • Erstens gibt es die vorgeschlagenen neuen Regeln für den Ort der Dienstleistung, die sicherstellen sollen, dass die Steuereinnahmen dem Staat zufallen, in dem der Verbrauch erfolgt, und dass die Pflichten des Steuerzahlers vereinfacht werden.
    • Sehr wichtig für den Privatsektor ist zweitens das Vorschlagsbündel über die einzige Anlaufstelle, da diese neuen Regeln, falls sie angenommen werden, allen Steuerpflichtigen, die grenzüberschreitende Geschäfte in einem anderen Mitgliedstaat tätigen, das Leben sehr erleichtern werden. Wir werden die her-vorragende Arbeit des britischen Vorsitzes in diesem Bereich fortsetzen.
    • Drittens erwartet der österreichische Vorsitz von der Kommission neue Vorschläge zum elektronischen Geschäftsverkehr. Die derzeit geltenden Regeln für Dienstleistungen, die Steuerpflichtige aus Drittländern für Kunden in der EU elektronisch erbringen, laufen Ende Juni aus.
    • Viertens wird der österreichische Vorsitz die Bemühungen um eine Rationalisierung der derzeitigen Ausnahmeregelungen für die Mitgliedstaaten fortset-zen, um die Betrugsbekämpfung zu erleichtern.

Im Bereich der direkten Steuern wollen wir die derzeitigen Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage weiter vertiefen. Die Arbeitsgruppe der Kommission hat hier bereits viel fachliche Arbeit geleistet, und der Rat sollte aus unserer Sicht daher um eine erste politische Würdigung dieser Arbeit ersucht werden.

Der österreichische Vorsitz strebt außerdem Fortschritte bei der Zinsbesteuerung an. Einen echten Meilenstein stellt die Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, fünf europäischen Ländern und zehn abhängigen und assoziierten Gebieten dar, ab 1. Juli 2005 gemeinsame Maßnahmen zur Zinsbesteuerung anzuwenden.

In Richtung auf gleiche Ausgangsbedingungen für Finanzdienstleistungen und eine effiziente Strategie gegen die Steuervermeidung bedarf es jedoch weiterer Fortschritte. Es wurde ja stets davon ausgegangen, dass alle wichtigen Finanzzentren der Welt Maßnahmen zur Zinsbesteuerung anwenden sollten.

Daher wünscht Österreich, dass die Europäische Union aktiv prüft, ob Zinsbesteuerungsabkommen mit Global Players wie Hongkong und Singapur abgeschlossen und ob in das Netz der Abkommen auch die abhängigen und assoziierten Gebiete einbezogen werden können, die derartige Maßnahmen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bisher noch nicht anwenden.

Stärkung der Rolle Europas im internationalen Kontext

Mit einer stabilitätsorientierten Makropolitik, mit öffentlichen Finanzen, die auf Qualität und Nachhaltigkeit abstellen, und mit Strukturreformen stärken wir das Wachstums- und Beschäftigungspotential in Europa, und wir stärken damit auch die Rolle Europas gegenüber unseren internationalen Handelspartnern. Wir wollen daher während unserer Präsidentschaft - aufbauend auf den ausgezeichneten Vorarbeiten des britischen Vorsitzes - die Debatte über die Herausforderungen der Globalisierung weiter vertiefen.

Wir wollen dabei einerseits die Frage in den Vordergrund stellen, welche Maßnahmen innerhalb Europas notwendig sind, um die Attraktivität Europas als Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort weiter zu erhöhen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass eine möglichst breite Öffentlichkeit an den Vorteilen der Globalisierung teilhaben kann.

Anderseits wollen wir gemeinsam mit unseren internationalen Partnern die Debatte darüber vertiefen, welche Strategien und Koordinationsmechanismen auf globaler Ebene notwendig sind, um eine geordnete Entwicklung der Weltwirtschaft sicherzustellen, von der alle Wirtschaftsräume gleichermaßen profitieren.

Erweiterung der Euro-Zone

Ein weiteres Thema, das diesen Ausschuss ebenfalls interessiert, betrifft schließlich die Erweiterung der Euro-Zone. Die Kommission und die Europäische Zentralbank werden voraussichtlich noch während des österreichischen Vorsitzes Konvergenzberichte über die Mitgliedstaaten vorlegen, die 2007 den Euro einführen möchten. Die gründliche Prüfung dieser Berichte hat natürlich hohe Priorität und ist von großer politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Wir werden dafür Sorge tragen, dass damit so bald wie möglich begonnen wird, damit rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden können.

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Datum: 26.01.2006