| Jänner | Februar | März | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| April | Mai | Juni | ||||||
| Mai | ||||||||
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | ||
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | ||
| 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | ||
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | ||
| 29 | 30 | 31 | ||||||
Lassen Sie mich hier als Vertreter des österreichischen Finanzministeriums eine kleine Randbemerkung machen: Die von den europäischen Steuerzahlern in diesem Zusammenhang aufgebrachten Mittel müssen ordnungsgemäß ausgegeben werden; ordnungsgemäß heißt: rechtmäßig, sparsam, effizient und wirksam. Und da wissen alle, die jemals in die Administration von kohäsionspolitischen Programmen involviert waren, dass bei Berücksichtigung dieser Budgetgrundsätze das Geld nicht der einzige knappe Faktor ist. Die Fähigkeit der nationalen und regionalen Wirtschaften zum ordnungsgemäßen Verbrauch der Mittel ist vielmehr ebenfalls deutlich begrenzt: einerseits durch die begrenzte Zahl von Personen oder Unternehmen, welche in der Lage und bereit sind, gute Projekte zu initiieren; und anderseits durch den Zeitbedarf der gegeben ist, um gute Projekte zu planen und umzusetzen. Das gilt umso stärker, je innovativer und ambitionierter die zu finanzierenden Maßnahmen sind. Wenn wir über eine ambitionierte und innovationsorientierte Kohäsionspolitik reden, sollten wir daher immer auch die Grenzen der Absorptionsfähigkeit bei der Verausgabung der dafür bereit gestellten Budgetmittel im Auge behalten.
Die österreichische Präsidentschaft begrüßt, daß es zu einer politischen Einigung über die Finanzielle Vorausschau gekommen ist. Die Präsidentschaft ist sich bewusst, dass diese Einigung unter den Mitgliedstaaten, um in Kraft treten zu können, des Abschlusses einer Inter-Institutionellen Vereinbarung bedarf. Die Präsidentschaft wird die Verhandlungen zum Abschluss dieser Vereinbarung parallel zu den Verhandlungen über die Dossiers zur Kohäsionspolitik mit großem Nachdruck führen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach diesen einleitenden Bemerkungen komme ich zum Kern unserer heutigen Beratungen: den Dossiers zur Kohäsionspolitik.
Die Wünsche, welche das Europäische Parlament in seiner 1. Lesung Mitte 2005 in die Verhandlungen eingebracht hat, wurden vom Rat sehr sorgfältig studiert. Bei den weiteren Verhandlungen wurde versucht, diese Wünsche so weit wie möglich bei der Überarbeitung der Verordnungstexte bereits zu berücksichtigen. Mehrere direkte persönliche Kontakte von Vertretern der Präsidentschaft mit den Berichterstattern des Parlaments haben dazu gedient, die Wünsche des Parlaments besser zu verstehen und die Möglichkeiten zu einer möglichst weit gehenden Berücksichtigung auszuloten.
In einigen Fragen von besonderem politischen Gewicht hat der Europäische Rat am 16.Dezember 2005 Einigung unter den Mitgliedstaaten erzielt, bei denen zum Teil auch einigen zentralen Anliegen des Europäischen Parlaments Rechnung getragen wurde: Den besonders wirtschaftsschwachen Mitgliedstaaten mit einem Brutto-Inlandsprodukt pro Einwohner von weniger als 85% des EU-Durchschnitts wurden Erleichterungen in folgenden Bereichen zugestanden:
In den letzten Kompromisstexten der Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs sind diese Ergebnisse des Europäischen Rats bereits eingearbeitet.
Die von mir soeben aufgezählten Zugeständnisse für die wirtschaftsschwachen Mitgliedstaaten führen allerdings zu einer Art „Zwei-Klassen-Gesellschaft“. Die Probleme die sich daraus ergeben, sind bei den Programmen des Ziels „Territoriale Kooperation“ evident. Um Komplikationen bei der Programmabwicklung bei diesem Ziel zu vermeiden, wurde daher in den zuletzt erstellten Kompromisstexten bereits folgendes festgelegt: Bei Kooperationsprogrammen mit Beteiligung mindestens eines Mitgliedstaats, für welchen die begünstigte Regelung gilt, gilt die Begünstigung bei der Kofinanzierung und hinsichtlich n+3 einheitlich für alle Mitgliedstaaten des Programms.
Es wird in den weiteren Verhandlungen noch zu prüfen sein, ob die unterschiedliche Behandlung der Mitgliedstaaten in den verbleibenden Bereichen praktikabel ist und beibehalten werden kann oder ob nicht doch einheitliche Regelungen besser administrierbar wären.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, wurden einige Wünsche des Europäischen Parlaments vom Rat nicht berücksichtigt. Lassen Sie mich kurz auf diese Punkte eingehen und die Haltung des Rates begründen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nun jedoch auf die erreichten Erfolge lenken. Wie Sie hoffentlich festgestellt haben, wurde eine große Zahl der Vorschläge des Europäischen Parlaments in den Verhandlungen des letzten halben Jahres vom Rat positiv aufgenommen. Es wurde versucht, sie in den überarbeiteten Kompromisstexten bestmöglich zu berücksichtigen – und zwar, soweit unter Wahrung der sprachlichen und inhaltlichen Kohärenz der Verordnungstexte zweckmäßig, wörtlich, sonst zumindest ihrem Sinn nach.
In der Allgemeinen Verordnung wurden – um nur einige Beispiele zu nennen – folgende Anliegen des Parlaments berücksichtigt:
In der Verordnung über den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung sowie der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds wurden zahlreiche präzisierende Textvorschläge des Parlaments zum Teil wörtlich übernommen. Das betrifft sowohl die Erwägungsgründe als auch die einzelnen Artikel. Weiters wird, wie vom Parlament vorgeschlagen, die interregionale Kooperation als eigene Ausrichtung nunmehr an mehreren Stellen in den Fonds-Verordnungen explizit erwähnt.
In der Verordnung über den Kohäsionsfonds wurden die Bestimmungen im Artikel 4 über die Suspendierung von Mittelbindungen im Einklang mit den Wünschen des Parlaments hinsichtlich der Entscheidungen des Rats klarer formuliert.
Dem Vorschlag des Europäischen Parlaments folgend, wurde in der entsprechenden Verordnung der Begriff „Europäischer Verbund zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ in „Europäischer Verbund zur territorialen Zusammenarbeit“ geändert. Weiters werden alle 3 Ausrichtungen der territorialen Zusammenarbeit – grenzüberschreitend, transnational, interregional – explizit angeführt. Auch in dieser Verordnung wurden zahlreiche Textvorschläge des Parlaments zum Teil wörtlich in den überarbeiteten Verordnungstext übernommen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie ich Ihnen in meiner kurzen Übersicht zu zeigen versucht habe, sind sich nach meiner Einschätzung der Rat und das Parlament in den Verhandlungen der vergangenen Monate bereits sehr nahe gekommen. Ich bin überzeugt, dass eine gemeinsame Lösung ohne große Schwierigkeiten möglich sein müsste, wenn Rat, Parlament und Kommission mit gutem Willen auch weiterhin eng und effizient zusammenarbeiten. Seitens der österreichischen Präsidentschaft kann ich Ihnen jedenfalls die Bereitschaft zu maximaler Kooperation zusichern.
Sie wissen aber wahrscheinlich auch, dass der Termindruck enorm ist: Es sind noch zahlreiche verpflichtende Verfahrensschritte zu absolvieren, bevor die Operationellen Programme reif für die Genehmigung sind und mit deren Umsetzung begonnen werden kann:
Selbst unter optimalen Bedingungen ist damit mit einer Genehmigung der Programme durch die Kommission nicht vor Ostern 2007 zu rechnen. Ein verzögerter Programmstart ist bereits jetzt nahezu unvermeidlich. Wir sollten alles in unserer Kraft Liegende dazu tun, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Ich möchte daher dieses einleitende Referat aus Sicht der österreichischen Ratspräsidentschaft mit folgendem Appell an das Parlament schließen: Bitte tragen Sie auch auf Ihrer Seite alles dazu bei, damit wir im gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Rat, Parlament und Kommission die noch vor uns liegenden formalen Verhandlungsschritte so rasch und effizient wie möglich erledigen können und Europa noch vor Ende der österreichischen Präsidentschaft gute und praktikable Rechtsgrundlagen für die Kohäsionspolitik 2007-2013 präsentieren können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!