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Reden, Interviews

23.01.2006

Rede von Staatssekretär Finz vor dem Ausschuss für Regionalentwicklung des Europäischen Parlaments


Lassen Sie mich hier als Vertreter des österreichischen Finanzministeriums eine kleine Randbemerkung machen: Die von den europäischen Steuerzahlern in diesem Zusammenhang aufgebrachten Mittel müssen ordnungsgemäß ausgegeben werden; ordnungsgemäß heißt: rechtmäßig, sparsam, effizient und wirksam. Und da wissen alle, die jemals in die Administration von kohäsionspolitischen Programmen involviert waren, dass bei Berücksichtigung dieser Budgetgrundsätze das Geld nicht der einzige knappe Faktor ist. Die Fähigkeit der nationalen und regionalen Wirtschaften zum ordnungsgemäßen Verbrauch der Mittel ist vielmehr ebenfalls deutlich begrenzt: einerseits durch die begrenzte Zahl von Personen oder Unternehmen, welche in der Lage und bereit sind, gute Projekte zu initiieren; und anderseits durch den Zeitbedarf der gegeben ist, um gute Projekte zu planen und umzusetzen. Das gilt umso stärker, je innovativer und ambitionierter die zu finanzierenden Maßnahmen sind. Wenn wir über eine ambitionierte und innovationsorientierte Kohäsionspolitik reden, sollten wir daher immer auch die Grenzen der Absorptionsfähigkeit bei der Verausgabung der dafür bereit gestellten Budgetmittel im Auge behalten.

Die österreichische Präsidentschaft begrüßt, daß es zu einer politischen Einigung über die Finanzielle Vorausschau gekommen ist. Die Präsidentschaft ist sich bewusst, dass diese Einigung unter den Mitgliedstaaten, um in Kraft treten zu können, des Abschlusses einer Inter-Institutionellen Vereinbarung bedarf. Die Präsidentschaft wird die Verhandlungen zum Abschluss dieser Vereinbarung parallel zu den Verhandlungen über die Dossiers zur Kohäsionspolitik mit großem Nachdruck führen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach diesen einleitenden Bemerkungen komme ich zum Kern unserer heutigen Beratungen: den Dossiers zur Kohäsionspolitik.

Die Wünsche, welche das Europäische Parlament in seiner 1. Lesung Mitte 2005 in die Verhandlungen eingebracht hat, wurden vom Rat sehr sorgfältig studiert. Bei den weiteren Verhandlungen wurde versucht, diese Wünsche so weit wie möglich bei der Überarbeitung der Verordnungstexte bereits zu berücksichtigen. Mehrere direkte persönliche Kontakte von Vertretern der Präsidentschaft mit den Berichterstattern des Parlaments haben dazu gedient, die Wünsche des Parlaments besser zu verstehen und die Möglichkeiten zu einer möglichst weit gehenden Berücksichtigung auszuloten.

In einigen Fragen von besonderem politischen Gewicht hat der Europäische Rat am 16.Dezember 2005 Einigung unter den Mitgliedstaaten erzielt, bei denen zum Teil auch einigen zentralen Anliegen des Europäischen Parlaments Rechnung getragen wurde: Den besonders wirtschaftsschwachen Mitgliedstaaten mit einem Brutto-Inlandsprodukt pro Einwohner von weniger als 85% des EU-Durchschnitts wurden Erleichterungen in folgenden Bereichen zugestanden:

  • Zuschussfähigkeit der Mehrwertsteuer
  • Zuschussfähigkeit von Kosten zur Sanierung alter Wohnsiedlungen
  • Berechnung der Kofinanzierung aus EU-Mitteln auf Basis der Gesamtkosten anstatt der öffentlichen Ausgaben
  • Erhöhte Kofinanzierungssätze
  • Verlängerung der Frist zur Verausgabung von jährlichen Mittelbindungen in den ersten 3 Jahren der Programmlaufzeit (2007-2010) von n+2 auf n+3.

In den letzten Kompromisstexten der Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs sind diese Ergebnisse des Europäischen Rats bereits eingearbeitet.

Die von mir soeben aufgezählten Zugeständnisse für die wirtschaftsschwachen Mitgliedstaaten führen allerdings zu einer Art „Zwei-Klassen-Gesellschaft“. Die Probleme die sich daraus ergeben, sind bei den Programmen des Ziels „Territoriale Kooperation“ evident. Um Komplikationen bei der Programmabwicklung bei diesem Ziel zu vermeiden, wurde daher in den zuletzt erstellten Kompromisstexten bereits folgendes festgelegt: Bei Kooperationsprogrammen mit Beteiligung mindestens eines Mitgliedstaats, für welchen die begünstigte Regelung gilt, gilt die Begünstigung bei der Kofinanzierung und hinsichtlich n+3 einheitlich für alle Mitgliedstaaten des Programms.

Es wird in den weiteren Verhandlungen noch zu prüfen sein, ob die unterschiedliche Behandlung der Mitgliedstaaten in den verbleibenden Bereichen praktikabel ist und beibehalten werden kann oder ob nicht doch einheitliche Regelungen besser administrierbar wären.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, wurden einige Wünsche des Europäischen Parlaments vom Rat nicht berücksichtigt. Lassen Sie mich kurz auf diese Punkte eingehen und die Haltung des Rates begründen:

  • Die Frage, ob Mittel, die durch automatische Aufhebung der Mittelbindung frei werden, für andere Programme der Kohäsionspolitik zweckgewidmet werden oder aber in den allgemeinen EU-Haushalt zurück fließen sollen, wird im Zusammenhang mit der Inter-Institutionellen Vereinbarung beraten werden. Ich möchte daher darauf hier nicht weiter eingehen. Ich glaube aber, dass sich das Problem der Mittelverluste durch die nunmehr vorgesehene Verlängerung der Frist von n+2 auf n+3 in den ersten 3 Jahren sowie durch die Erhöhung der maximalen Sätze für die Kofinanzierung aus EU-Mitteln bedeutend entschärfen wird.
  • Der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament unterstützten Leistungsreserve steht die große Mehrheit der Mitgliedstaaten ablehnend gegenüber. Hinter dieser Ablehnung stehen gute sachliche Gründe und erhebliche methodische Bedenken: Die Qualität der Umsetzung von komplexen Programmen lässt sich nicht allein an Hand von Kennzahlen messen! Unbrauchbare Indikatoren sind aber schlechter als gar keine und sicher keine geeignete Basis für die Verteilung von Reservemitteln als Leistungsanreiz. Es ist unter den Mitgliedstaaten unbestritten, dass eine Sicherung der Qualität der Programme notwendig ist. Sie muss aber auf einer anderen Basis erfolgen. Österreich tritt seit Beginn der Verhandlungen dafür ein, dass für die inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Kohäsionsstrategien sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene geeignete Formate entwickelt werden. Wir glauben, dazu auch bereits einige praktische Erfahrungen einbringen zu können.
  • In einigen Punkten – Partnerschaft, Berücksichtigung der städtischen Dimension in den Operationellen Programmen – hat das Europäische Parlament explizite, verpflichtende Regelungen gewünscht, welche aus Sicht des Rats den unterschiedlichen geografischen oder institutionellen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten zu wenig Rechnung tragen. Lassen Sie mich die Bedenken des Rats an einem Beispiel illustrieren: Was macht es für einen Sinn, in allen Programmen eine Berücksichtigung der städtischen Dimension verpflichtend festzuschreiben, wenn etwa in der einzigen österreichischen Region, welche (bisher) unter das Ziel 1 fällt und in der nächsten Periode den Status einer „Phasing-out“-Region haben wird, die größte Stadt gerade einmal 10.000 Einwohner hat? Aus Sicht der Mitgliedstaaten braucht es daher flexiblere Regelungen und nicht starre Festlegungen, die mitunter wirklichkeitsfremd sein können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nun jedoch auf die erreichten Erfolge lenken. Wie Sie hoffentlich festgestellt haben, wurde eine große Zahl der Vorschläge des Europäischen Parlaments in den Verhandlungen des letzten halben Jahres vom Rat positiv aufgenommen. Es wurde versucht, sie in den überarbeiteten Kompromisstexten bestmöglich zu berücksichtigen – und zwar, soweit unter Wahrung der sprachlichen und inhaltlichen Kohärenz der Verordnungstexte zweckmäßig, wörtlich, sonst zumindest ihrem Sinn nach.

In der Allgemeinen Verordnung wurden – um nur einige Beispiele zu nennen – folgende Anliegen des Parlaments berücksichtigt:

  • Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung wurde von der Gender-Perspektive auf alle anderen Formen der Diskriminierung ausgedehnt.
  • Die Bezüge zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung wurden verstärkt.
  • Die Beschlussfassung der Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft nach dem Verfahren gemäß Artikel 161 des EU-Vertrags bleibt aufrecht.
  • Die Flexibilität in den Monofondsprogrammen zur Berücksichtigung von Maßnahmen aus dem jeweils anderen Strukturfonds wurde von 5 auf 10% je Prioritätsachse angehoben.

In der Verordnung über den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung sowie der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds wurden zahlreiche präzisierende Textvorschläge des Parlaments zum Teil wörtlich übernommen. Das betrifft sowohl die Erwägungsgründe als auch die einzelnen Artikel. Weiters wird, wie vom Parlament vorgeschlagen, die interregionale Kooperation als eigene Ausrichtung nunmehr an mehreren Stellen in den Fonds-Verordnungen explizit erwähnt.

In der Verordnung über den Kohäsionsfonds wurden die Bestimmungen im Artikel 4 über die Suspendierung von Mittelbindungen im Einklang mit den Wünschen des Parlaments hinsichtlich der Entscheidungen des Rats klarer formuliert.

Dem Vorschlag des Europäischen Parlaments folgend, wurde in der entsprechenden Verordnung der Begriff „Europäischer Verbund zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ in „Europäischer Verbund zur territorialen Zusammenarbeit“ geändert. Weiters werden alle 3 Ausrichtungen der territorialen Zusammenarbeit – grenzüberschreitend, transnational, interregional – explizit angeführt. Auch in dieser Verordnung wurden zahlreiche Textvorschläge des Parlaments zum Teil wörtlich in den überarbeiteten Verordnungstext übernommen.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie ich Ihnen in meiner kurzen Übersicht zu zeigen versucht habe, sind sich nach meiner Einschätzung der Rat und das Parlament in den Verhandlungen der vergangenen Monate bereits sehr nahe gekommen. Ich bin überzeugt, dass eine gemeinsame Lösung ohne große Schwierigkeiten möglich sein müsste, wenn Rat, Parlament und Kommission mit gutem Willen auch weiterhin eng und effizient zusammenarbeiten. Seitens der österreichischen Präsidentschaft kann ich Ihnen jedenfalls die Bereitschaft zu maximaler Kooperation zusichern.

Sie wissen aber wahrscheinlich auch, dass der Termindruck enorm ist: Es sind noch zahlreiche verpflichtende Verfahrensschritte zu absolvieren, bevor die Operationellen Programme reif für die Genehmigung sind und mit deren Umsetzung begonnen werden kann:

  • Im günstigsten Fall einer sehr beschleunigten Behandlung der Verordnungen zur Kohäsionspolitik in den Gremien des Parlaments und des Rats parallel zu den Verhandlungen über die Inter-Institutionelle Vereinbarung – und nicht erst nach deren Beschlussfassung – können die neuen Verordnungen frühestens Ende Mai 2007 publiziert werden und in Kraft treten.
  • Nach dem In-Kraft-Treten der Verordnungen müssen noch die Strategischen Kohäsionsleitlinien in den Gremien behandelt und beschlossen werden. Dafür sind wohl weitere 2 Monate zu veranschlagen.
  • Erst nach Vorliegen dieser Basis können die Mitgliedstaaten ihre Nationalen Strategischen Rahmenpläne sowie die darauf beruhenden Entwürfe für die Operationellen Programme fertig stellen und der Kommission vorlegen – also nicht vor September oder Oktober 2006.
  • Die Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten und Kommission über die Programme sowie die kommissionsinternen Verfahren dauern erfahrungsgemäß selbst in den günstigsten Fällen nahezu ein halbes Jahr.

Selbst unter optimalen Bedingungen ist damit mit einer Genehmigung der Programme durch die Kommission nicht vor Ostern 2007 zu rechnen. Ein verzögerter Programmstart ist bereits jetzt nahezu unvermeidlich. Wir sollten alles in unserer Kraft Liegende dazu tun, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Ich möchte daher dieses einleitende Referat aus Sicht der österreichischen Ratspräsidentschaft mit folgendem Appell an das Parlament schließen: Bitte tragen Sie auch auf Ihrer Seite alles dazu bei, damit wir im gemeinsamen Zusammenwirken zwischen Rat, Parlament und Kommission die noch vor uns liegenden formalen Verhandlungsschritte so rasch und effizient wie möglich erledigen können und Europa noch vor Ende der österreichischen Präsidentschaft gute und praktikable Rechtsgrundlagen für die Kohäsionspolitik 2007-2013 präsentieren können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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Datum: 26.01.2006