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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Europäischen Parlaments!
Die auf dem Europäischen Rat im Dezember 2005 erzielte Einigung im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung und den Beitragsschlüssel des Mitgliedstaaten zum 10. Europäischen Entwicklungsfonds ein Prozess war, auf den lange hingearbeitet worden ist. Diese Einigung der Staats- und Regierungschefs legte fest, dass auch die zukünftige Entwicklungsfinanzierung der AKP-Staaten nicht im allgemeinen Budget, sondern im Rahmen des 10. EEF erfolgen soll.
Die Zahlen sind ihnen allen bekannt, die Vereinbarung des Europäischen Rates zur Ausstattung des 10. EEF beläuft sich auf 22.682 Mio. €. Dies baut auf der Zusage auf, die die EU den AKP-Staaten anlässlich der Revision des Cotonou- Abkommens im Februar 2005 unter luxemburgischem EU-Vorsitz gemacht hatte. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass dort den AKP-Staaten die Beibehaltung der Hilfsanstrengungen auf dem Niveau des 9. EEF ohne Restmittel aus früheren EEF zuzüglich der Auswirkungen von Inflation, EU-Wachstum und unter Berücksichtigung der Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten zugesichert worden war. Der Grund dafür war klar, nämlich nicht die Ineffizienz bei der Ausgabe von Mitteln zu belohnen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission belief sich auf 24.948 Mio. € und wurde dagegen auf Basis des 9. EEF inklusive Restmittel aus früheren EEF berechnet. Die den AKP-Staaten gemachte Zusage wurde also um diesen Aspekt bereinigt.
Man sollte anerkennen, dass die von der EU zugesagte Verpflichtung von 22.682 Mio. € eine beträchtliche reelle Erhöhung der Mittel im Vergleich zum 9. EEF, der mit 13.800 Mio. € dotiert ist, darstellt. Der durchschnittliche jährliche Beitrag steigt für alle der 15 „alten“ Mitgliedstaaten auf Basis des neu vereinbarten Beitragsschlüssels an. Die 10 „neuen“ Mitgliedstaaten werden zum ersten Mal zu einem EEF beitragen. Dies entspricht auch der Vereinbarung des Rates vom Mai 2005, die Öffentliche Entwicklungshilfe bis zum Jahre 2015 deutlich zu steigern.
Sie stellten auch die Frage der Beiträge von Bulgarien und Rumänien. Bei der dem ER Beschluss zugrunde liegenden Berechnung des Gesamtvolumens des 10. EEF und der individuellen Beiträge der Mitgliedstaaten ist der für das Jahr 2007 erwartete Beitritt von Bulgarien und Rumänien schon vorweggenommen worden. Bekanntlich kann erst das Jahr 2008 der Beginn der Laufzeit des 10.EEF sein. Es werden nach dem effektiven Beitritt dieser beiden Staaten keine zusätzlichen Mittel zum 10.EEF hinzukommen. Das entspricht auch der Vorgangsweise bei vergangenen Erweiterungsrunden.
Auch für die Zusammenarbeit mit dem neuen Cotonou- Mitgliedsland Timor-Leste hat der Rat aus dem 9. EEF 18 Mio. € bereitgestellt, um die Entwicklungshilfe der EU nach Beitritt Timor-Lestes zur AKP-Staatengruppe und nach Ratifikation des Cotonou-Abkommens für die Jahre 2006 und 2007 abdecken zu können. Timor-Leste beispielsweise wird keine Unterstützung mehr aus der Haushaltsbudgetlinie für Asien erhalten und wird ab 2008 im Rahmen des 10. EEF Finanzmittel erhalten.
Über die Aufteilung der Mittel des 10. EEF kann der Rat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen, da dies Gegenstand der in Kürze anlaufenden Verhandlungen über die Rechtsgrundlagen, d.h. des Finanzprotokolls zum Cotonou-Abkommen sowie der Internen Finanzierungsabkommens zum 10. EEF sein wird. Das Ziel des österreichischen Vorsitzes ist es, im Hinblick auf das Finanzprotokoll mit den AKP-Staaten anlässlich des AKP-EU-Ministerrates am 1./2. Juni 2006 eine Einigung zu erzielen. Die noch offenen Fragen, wie mit OCTs und Managementkosten umgegangen wird, ist dabei noch Teil der Verhandlungen.
Der Kommissionsvorschlag zur Verteilung der Mittel auf die AKP-Partnerländer wird derzeit zwischen Kommission und den Mitgliedstaaten beraten. Die Unterstützung der AKP-Länder bei der Umsetzung der regionalen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird voraussichtlich aus den der regionalen Zusammenarbeit vorbehaltenen Mitteln des 10. EEF erfolgen. Der Rat hat ferner vorgesehen, dass die Unterstützung der Afrikanischen Union unter dem 10. EEF fortgesetzt wird.
Die Zeit drängt, wie auch Kommissar Louis Michel bereits beim ersten Treffen der österreichischen Bundesregierung mit der EK in Wien betont hat, denn es muss sichergestellt werden, dass die derzeit laufenden Programme des 9. EEF ab Anfang 2008 nahtlos in den 10. EEF übergehen können. Um das sicherzustellen hat, parallel zu den oben beschriebenen Verhandlungen über den 10. EEF der Prozess der Länderprogrammierung bereits begonnen.
Nach Verabschiedung des Europäischen Entwicklungskonsenses und aufbauend auf die Pariser Erklärung gibt es Bestrebungen, zu gemeinsamen Länderrahmenprogrammen zu kommen innerhalb derer sich nicht nur die Länderprogramme der Europäischen Kommission sondern auch der Mitgliedstaaten bewegen sollen. Wir begrüßen diese Entwicklung und werden sie weiter unterstützen.
Herzlichen Dank