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Herr Vorsitzender,
verehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,
meine Damen und Herren,
ich habe heute die Ehre und das Vergnügen, im Namen des Rates dessen Empfehlung zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 vorzustellen, die dem Europäischen Parlament nach der am 14. März erfolgten Annahme durch den Rat "Wirtschaft und Finanzen" übermittelt worden ist.
Dieser Empfehlung sind, wie üblich, sämtliche während des Jahres 2005 auf der Grundlage der Sonderberichte des Rechungshofes ausgearbeiteten Schlussfolgerungen des Rates beigefügt.
2004 war ein historisches Jahr in der Haushaltsführung der Europäischen Union, denn es stand im Zeichen der bislang größten Erweiterung mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 und der Einführung des "Activity Based Budgeting (ABB)" im Rahmen des Beschlussfassungs- und Ausführungsverfahrens des Gemeinschaftshaushalts.
Der Rat sieht in dem Jahresbericht des Rechnungshofes ein sehr nützliches Instrument zur Evaluierung der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel. Er begrüßt die Absicht des Rechnungshofs, den Rat so bald wie möglich über bevorstehende Änderungen oder Anpassungen bzw. neue Aspekte seines Konzepts in Bezug auf die DAS-Methodik zu informieren.
Der Rat teilt die Besorgnis des Europäischen Parlaments darüber, dass die Kommission eine als DAS bekannte Zuverlässigkeitserklärung für die Verwendung der Gemeinschaftsmittel im elften Jahr in Folge erneut nicht erlangt hat. Der Rechungshof hat jedoch festgestellt, dass die Kontrollsysteme im Jahr 2004 dank der Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten und des in den vergangenen Jahren in die Wege geleiteten Verwaltungs- und Finanzreformprozesses verbessert wurden. Lassen Sie mich mit den positiven Feststellungen beginnen.
Zunächst einmal vermerkt der Rat mit Genugtuung, dass der Rechnungshof die Verlässlichkeit des Jahresabschlusses der Europäischen Gemeinschaften positiv einschätzt, von einem Vorbehalt abgesehen, der der Kommission zufolge durch die vollständige Umsetzung des Aktionsplans für die Modernisierung des Rechnungswesens der Europäischen Gemeinschaften ausgeräumt werden dürfte.
Zweitens hat der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eine positive Beurteilung bezüglich der Einnahmen, Mittelbindungen und Verwaltungsausgaben sowie der Heranführungsstrategie abgegeben. Erwähnenswert ist, dass der Rechnungshof die Heranführungsstrategie auch im Jahre 2004 wiederum allgemein positiv einschätzt.
Bemerkenswert ist, dass der Rechnungshof erstmals Verbesserungen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen für die Agrarausgaben feststellen konnte, die in den Mitgliedstaaten unter Nutzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (dem so genannten InVeKoS) angewandt werden, das 59 % der GAP-Ausgaben erfasst. Sehr positiv und ermutigend ist, dass nach Ansicht des Rechnungshofes das InVeKoS bei ordnungsgemäßer Anwendung ein wirksames Instrument ist, mit dem sich das Risiko vorschriftswidriger Zahlungen auf ein annehmbares Niveau verringern lässt.
Des Weiteren stellt der Rat mit Befriedigung fest, dass die Einführung des auf der Periodenrechnung beruhenden neuen Rechnungsführungssystems abgeschlossen ist, was ein wichtiges Element der Reform zur Verbesserung der finanziellen Verwaltung der Gemeinschaftsmittel ist.
Der Rat bedauert jedoch zutiefst, dass es bei den Zahlungen im Jahre 2004 bei einem großen Teil der der Rechnungsführung der EU zugrunde liegenden Vorgänge immer noch zu sachlichen Fehlern gekommen ist; es geht hierbei um die Bereiche der GAP-Ausgaben, die dem InVeKoS nicht unterliegen, der Strukturmaßnahmen, der internen und der externen Politikbereiche.
Nichtsdestoweniger möchte ich daran erinnern, dass der Präsident des Rechnungshofes bei der Vorstellung des Jahresberichts 2004 erklärte, dass der eingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungshofes weder dahingehend ausgelegt werden dürfe, dass alle Vorgänge im Rahmen der Haushaltsmittel für Zahlungen 2004 mit Mängeln behaftet seien, noch dahingehend, dass dies auf Betrug schließen lasse.
Ich möchte nachdrücklich unterstreichen, dass noch viel zu tun bleibt, um die Haushaltsführung zu verbessern und für das vorschriftsmäßige und effiziente Funktionieren der Kontrollen zu sorgen, damit mittelfristig für alle der Rechnungsführung der EU zugrunde liegenden Vorgänge ein DAS erlangt werden kann. Es muss weiter auf die Verwirklichung eines wirksamen Integrierten Internen Kontrollrahmens hingearbeitet werden. Diesbezüglich möchte ich daran erinnern, dass der Standpunkt des Rates in seinen Schlussfolgerungen vom 8. November 2005 festgelegt ist.
Der Rat unterstützt die auf die Verwirklichung eines wirksamen Integrierten Internen Kontrollrahmens gerichteten Arbeiten uneingeschränkt, unter anderem durch die Festlegung von Regelungen und Abhilfemaßnahmen in den Bereichen geteilte Verwaltung sowie direkte und gemeinsame Verwaltung. Bei der Behebung dieser Schwachstellen räumt der Rat der Verbesserung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses und der Förderung der Vereinfachung sowie dem Erfordernis, auf bestehenden Kontrollstrukturen aufzubauen, absoluten Vorrang ein.
Der Rat ist der Auffassung, dass die Verwendung und Präsentation der Indikatoren noch weiter verbessert werden muss, damit eine höhere Qualität und Transparenz des internen Kontrollsystems der Kommission erreicht wird und eine bessere Vergleichbarkeit von einem Jahr zum nächsten gegeben ist. Diese Indikatoren müssen zuverlässig, kostengünstig und leicht verständlich sein, damit sie vom Rechungshof auf zweckmäßige Weise geprüft werden können. Nach Ansicht des Rates sollte in der Weise angemessene Gewähr für die zugrunde liegenden Vorgänge geboten werden, dass die gegenwärtigen Verwaltungs- und Kontrollkosten nicht weiter steigen und sichergestellt wird, dass es nicht mehr zu internen Mehrfachkontrollen kommt.
Ich möchte nun, sehr verehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, kurz auf die auf nationaler Ebene abzugebenden Erklärungen zu sprechen kommen, zu denen der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. November 2005 Stellung genommen hat. Nach Auffassung des Rates würde dieser Vorschlag große Schwierigkeiten bereiten, die zum einen seine Vereinbarkeit mit der Verwaltungsstruktur in den Mitgliedstaaten, insbesondere jenen mit föderaler Struktur, und zum anderen die Notwendigkeit betreffen, dass die oberste Verantwortung für die Verwendung der Gemeinschaftsmittel gemäß dem EG-Vertrag bei der Kommission verbleiben muss. Außerdem könnte die Einführung solcher Erklärungen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und Mehrkosten für die Mitgliedstaaten führen. Deswegen sind wir im Rat der Auffassung, dass ein zweckmäßigerer Ansatz zur Verwirklichung des Ziels einer "positiven DAS" darin bestehen würde, die bestehenden operativen Erklärungen zu verbessern, was eine verstärkte Einbeziehung der Mitgliedstaaten implizieren würde.
Am wichtigsten ist allerdings, wie gut sich mit den Kontrollsystemen die Risiken eindämmen lassen, wie gut die Systeme angewandt werden und ob aufgezeigte Schwachstellen entsprechend behoben werden. Ich denke, dass das Europäische Parlament dem beipflichtet.
Auf Grund dieser Prüfung hat der Rat den Schluss gezogen, werte Mitglieder des Europäischen Parlaments, dass er eine Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gemeinschaftshaushalts für das Haushaltsjahr 2004 empfehlen kann.
Lassen Sie mich abschließend noch die Entlastungsempfehlungen für die mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften erwähnen, die Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan erhalten. Der Rat nimmt zwar mit einer gewissen Besorgnis zur Kenntnis, dass der Rechnungshof bei einer wachsenden Zahl von Agenturen eine Zuverlässigkeitserklärung mit Vorbehalten abgegeben hat, der Rat kann aber dennoch für alle 14 Agenturen eine Entlastung für 2004 empfehlen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Rat der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen ihnen und der Kommission im Bereich der Haushaltsführung, einschließlich des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften, große Bedeutung beimisst.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zusammen die nötige Synergie zur Verwirklichung wirtschaftlicher, effizienter und wirksamer Kontrollsysteme schaffen, die zu einer positiven DAS und zur uneingeschränkten Rechenschaftspflicht für die Verwendung des Geldes der europäischen Steuerzahler führen werden. Meine heutige Anwesenheit vor Ihrem Ausschuss ist ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Organen.
Herzlichen Dank sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren.