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Reden, Interviews

19.04.2006

Europäische Subsidiaritätskonferenz, Impulsreferat von Edmund Stoiber


"Subsidiarität und Bürokratieabbau als politische Herausforderung"

 

Die Europäische Union wächst dynamisch und ihre Attraktivität nach außen ist ungebrochen. Wer aller hinein will, ist beachtlich. Gleichzeitig nimmt die Zustimmung bei den Bürgern der Staaten, die bereits Mitglieder sind, erheblich ab. Die Ablehnung des Verfassungsvertrages, darüber ist gerade gesprochen worden, bei den Volksabstimmungen in Frankreich und in Holland, aber auch die Umfragen zur Europapolitik in allen Mitgliedstaaten, zeigen das ja.

Die abnehmende Akzeptanz der Europäischen Union bei den Bürgern hat natürlich eine Reihe von Ursachen. Unsere Aufgabe ist es, die Attraktivität dieser Europäischen Union unter dem Gesichtspunkt des beginnenden 21. Jahrhunderts deutlich zu machen. Wenn sich heute der amerikanische Präsident und der Präsident Chinas treffen, dann geht es um weit reichende Fragen, die auch uns betreffen. Da können weder Deutschland oder Frankreich oder Italien oder Österreich sozusagen ihre Interessen wahren, sondern das kann nur die Europäische Union insgesamt für uns tun. Wenn wir das den Menschen bewusst machen, dass sozusagen in der Globalisierung die deutschen, die europäischen, die österreichischen, die italienischen Interessen in manchen Dingen nur über Europa geschaffen und durchgesetzt werden können, dann glaube ich, wird das auch ein Thema sein, dass den Menschen Europa vielleicht näher bringt.

Aber die abnehmende Akzeptanz der Bürger für die EU, die ich für sehr problematisch halte, hat eine Reihe von Ursachen.

Ein zu geringer Kenntnisstand über die Europäische Union mag eine Rolle spielen. Es wird ja auch zuwenig berichtet über europäische Entwicklungen in den nationalen Medien. Es gibt heute leider keine europäische Öffentlichkeit, sondern es gibt nur eine nationale Öffentlichkeit. Deshalb ist es zweifelsohne richtig, stärker über die Europäische Union zu informieren. Das allein reicht aber offensichtlich nicht aus, wie gerade die nachlassende Zustimmung von innen zeigt.

Ein wesentlicher Kritikpunkt bei vielen Bürgern ist die schnelle Erweiterung, deren Folgen noch nicht bewältigt sind. Die Menschen befürchten eine Überdehnung, welche die EU dauerhaft zu überfordern droht. Das zu negieren, wäre außerordentlich problematisch, auch wenn man es für falsch halten mag, aber es ist so. Der Big Bang hat uns nach vorne gebracht, aber er hat vielen Menschen gewaltige Angst eingeflößt.

Neben der Erweiterungspolitik spielt aber auch die zunehmende Regulierung und Bürokratie aus Brüssel eine große Rolle. Die Bürger und Betroffenen haben immer weniger Verständnis für Regelungen, auch für detaillierte Regelungen der Europäischen Union, deren Notwendigkeit und Mehrwert nicht erkennbar sind. Sie haben ebenso wenig Verständnis für überzogene Regelungen, die einen großen bürokratischen Aufwand und entsprechende Kosten mit sich bringen.

Ich hab mir die Mühe gemacht, mir einmal alles, was mit Cross-Compliance zusammenhängt, anzuschauen. Da muss ich ganz ehrlich sagen, ein Bauer, der so einen Packen von Vorschriften bekommt, der muss verzweifeln an der Europäischen Union. Das kann so nicht weitergehen.

Aber ich gebe zu: Nicht alles, was über Brüsseler Regelungswut und bürokratische Auswüchse gesagt und geschrieben wird, ist zutreffend. Aber es ist nicht alles frei erfunden. Es gibt Subsidiaritätsverstöße, und es gibt zu bürokratische, die Betroffenen übermäßig belastende EU-Regelungen. Damit will ich jetzt nicht sagen, dass es sich dabei nur um EU-Regelungen handelt. Natürlich gibt es auch belastende nationale wie auch regionale Regelungen. Aber wir befassen uns ja heute mit der Europäischen Union. Gerade wer die EU vor Polemiken schützen möchte, muss unnötige Regulierungen und Bürokratie vermeiden.

Der deutsche Bundesrat, die zweite Kammer in Deutschland,  bestehend aus den 16 Ministerpräsidenten aus den 16 Ländern, führt Listen der Fälle, in denen er in seinen Stellungnahmen zu EU-Vorhaben eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gerügt hat. Allein seit Anfang 2004 hat der Bundesrat mehr als 30 Subsidiaritätsrügen erhoben. Häufig hat er in diesen Fällen zugleich auch Überregulierungen kritisiert. Die Rügen betreffen zumeist nicht ein EU-Vorhaben insgesamt, sondern einzelne Regelungen bzw. Aspekte.

Ich möchte einmal ein paar Beispiele nennen:

Die Hochwasser-Richtlinie enthält die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Hochwasserrisikokarteien und Hochwassermanagementpläne für alle hochwassergefährdeten Gebiete in den Mitgliedstaaten zu erarbeiten, selbst wenn sie noch so klein sind. Hochwasserschutz ist aber primär eine nationale Aufgabe. Nach dem Subsidiaritätsprinzip müssen sich EU-Vorschriften auf regelungsbedürftige, grenzüberschreitende Einzugsgebiete beschränken.

Subsidiarität ist eine zweischneidige Angelegenheit. Ich bin ein großer Anhänger der Subsidiarität, aber Subsidiarität bedeutet natürlich auch Ungleichheit, bedeutet unterschiedliche Regelungen. Die Menschen wollen heute auf der einen Seite Subsidiarität, sie wollen möglichst viel selber regeln, aber sie wollen auf der anderen Seite auch möglichst viel Gleichheit. Dieses Spannungsgefüge ist natürlich in dieser Subsidiarität mit drinnen, und da müssen wir deutlich sagen, Subsidiarität bedeutet letzten Endes Regelung der kleinen Einheiten, aber damit auch Unterschiedlichkeit. Wie Föderalismus insgesamt, der den Mut zur Unterschiedlichkeit impliziert.

Auch um die Bekämpfung von Umgebungslärm, Fragen der Stadtentwicklung oder die Qualität von Leistungen der Daseinsvorsorge sollte sich die Europäische Union  nicht kümmern. Diese Aufgaben können die Mitgliedstaaten, die Regionen und Kommunen völlig ausreichend allein erfüllen.

Besonders große bürokratische Belastungen für die Betroffenen verursachen die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie. Ich bin auch Parteivorsitzender einer großen Partei. Alleine wegen der FFH-Richtlinie sind ganze Ortsverbände, unabhängig von der Verursachung, aus meiner Partei ausgetreten. Das hat riesige Aufregung verursacht. Ich will nur plastisch in den Mittelpunkt rücken, womit man sozusagen zu kämpfen hat. Ich verkenne nicht das gute Ziel der Natura 2000, aber die Durchführung ist in bestimmten Bereichen außerordentlich kompliziert.

Auch das mit der jüngsten EU-Agrarreform eingeführte Cross-Compliance-System ist mit einer starken Ausweitung der Bürokratie für die Betriebe und für die betroffenen Fachverwaltungen verbunden. Bayern wird konkrete Vorschläge zur Vereinfachung von Cross-Compliance vorlegen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Thema ein Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 sein wird. Für mich ist die Frage Cross Compliance eine Nagelprobe der Überbürokratisierung in Europa und auch in den nationalen Regierungen. Ich werde das zu einer großen Auseinandersetzung insgesamt machen, weil das für mich ein Punkt ist, wo wirklich Bauern, wenn sie von Europa Unterstützung bekommen wollen, eine unsägliche Fülle an Bestimmungen beachten müssen, die eigentlich auch einen ausgebildeten Juristen, und der bin ich, vor Schwierigkeiten stellt, das alles so zu erfassen.

Auf heftige Kritik wegen der übermäßigen Belastungen für die Unternehmen ist ja auch der Vorschlag für die Chemikalienverordnung REACH gestoßen. Im Laufe der Verhandlungen wurden erhebliche Verbesserungen erzielt, aber  Vereinfachungsbedarf sehe ich  insbesondere noch beim Zulassungsverfahren.

Die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und eine bessere Rechtsetzung auf europäischer Ebene halte ich für ganz entscheidend, um die Akzeptanz der EU bei den Bürgern wieder zu stärken. Das ist eine absolute Notwendigkeit.

Eine subsidiäre Aufgabenerfüllung ist im Interesse der Bürgernähe, der Demokratie, der Effizienz und der Akzeptanz geboten. Deshalb hat sich Bayern auch nachdrücklich für die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Vertrag von Maastricht Anfang der 90er Jahre eingesetzt.

Möglichst viele Aufgaben im Gemeinschaftsleben so nah wie möglich beim Bürger zu erfüllen, stärkt nicht nur die Einflussmöglichkeiten der Bürger. Das stärkt vor allem auch die Handlungsfähigkeit der größeren politischen Entscheidungsebenen, weil sie sich auf Kernaufgaben konzentrieren können. Dieser Aspekt ist gerade in der wesentlich erweiterten EU von großer Bedeutung.

Doch: Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Die Versuchung der nächst höheren Ebene, dem Subsidiaritätsprinzip zuwider handelnd möglichst viel an sich zu ziehen, ist wohl immer groß.

Hinzu kommt, dass die Mitgliedstaaten oder einzelne Fachressorts natürlich auch versuchen, Regelungen, die sie – aus welchen Gründen auch immer – auf nationaler Ebene nicht treffen können oder wollen, über die Europäische Union herbeizuführen. Dieses „Spiel über die Bande“ ist dem Subsidiaritätsprinzip gewiss nicht zuträglich.

Wir müssen künftig besser dafür Sorge tragen, dass sich die Europäische Union auf die Aufgaben konzentriert, die nur durch eine gemeinsame europäische Politik gelöst werden können. Es ist notwendig, einen Bewusstseinswandel hin zu einer echten Subsidiaritätskultur bei den maßgeblichen Akteuren herbeizuführen. Wir brauchen auch verfahrensmäßige Absicherungen für das Subsidiaritätsprinzip.

Ich begrüße es daher sehr, dass der Europäische Verfassungsvertrag das Subsidiaritätsprinzip durch Einführung eines Frühwarnsystems zur Subsidiaritätskontrolle sowie eines Klagerechts der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen bei Subsidiaritätsverstößen stärkt.

Für besonders wichtig halte ich das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem. Das verstärkte und frühzeitige Einbinden der nationalen Parlamente in EU-Vorhaben ist für mich von entscheidender Bedeutung, damit nationale Parlamente nicht am Ende Regelungen umsetzen müssen, die sie möglicherweise aus gutem Grund für falsch halten. Es ist für mich überhaupt eines der entscheidenden Probleme, dass die großen Länder, bei den kleinen mag es anders sein, letzten Endes europäische Entscheidungen viel zu wenig in den nationalen Parlamenten diskutieren und damit auch keine nationale Öffentlichkeit hergestellt wird. Kleine Länder machen das meines Erachtens besser, große Länder meinen oft, sie hätten das nicht nötig, aber wir müssen viel stärker zu diesen nationalen Debatten über europäische Entscheidungen gelangen, damit die Menschen auch klar das Für und Wider miterfassen können. Ich möchte nichts gegen das Europäische Parlament sagen, aber das Europäische Parlament schafft es nicht, die nationale Öffentlichkeit herzustellen, gerade bei diesem Subsidiaritäts-Frühwarnsystem. Das kann ohne Vertragsänderung sofort eingeführt werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU noch unter österreichischer EU-Präsidentschaft verständigen würden, das EU Subsidiaritäts-Warnsystem unabhängig vom Verfassungsvertrag oder von der Gültigkeit des Verfassungsvertrages einfach einzuführen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung des Vertrauens und der Akzeptanz der Bürger.

Entscheidend für neues Vertrauen der Bürger in die EU ist vor allen Dingen eine Politik, die Wachstum und Beschäftigung fördert. Dazu muss insbesondere auch der Bürokratieabbau mit höchster Priorität vorangetrieben werden.

Für große Unternehmen, für BMW in Bayern ist Bürokratie ein Kostenproblem. Für ein kleines Unternehmen mit 40, 50, 60 Mitarbeitern in meinem Land machen die Bürokratiekosten etwa 7% des Umsatzes aus, da ist es sozusagen oft eine Existenzfrage. Deswegen müssen wir an dieses Thema mit aller Wucht herangehen, wobei ich nicht nur alleine die Europäische Union im Fokus habe, das will ich ganz deutlich sagen. Ich begrüße ausdrücklich die Initiative zu einer besseren Rechtsetzung auf europäischer Ebene und danke dem Vizepräsidenten der Europäischen Union, Günter Verheugen, für sein wirklich großes Engagement in dieser Sache seit vielen Jahren.

Mit einer Vereinfachung und einer Verschlankung des bestehenden Gemeinschaftsrechts und einer besseren Gesetzesfolgenabschätzung kann die Europäische Union einen ganz zentralen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Möglichst einfache, unnötige Belastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vermeidende EU-Regelungen sind ein Konjunktur- und ein Akzeptanzprogramm!

Beim Abbau und bei der Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen ist ein sehr ambitioniertes Vorgehen notwendig. Das Ziel muss sein, die Kosten für die Wirtschaft, für die Bürger und Verwaltung deutlich zu senken und das Signal einer umfassenden Rechtsvereinfachung zu geben. Ich weiß, wie ungeheuer schwierig das ist, aber trotzdem ist die Umsetzung absolut notwenig.

Das ist angesichts der Beharrungskräfte und Sonderinteressen, auf die wir immer wieder stoßen, zweifelsohne eine große Herausforderung. Wir müssen uns ihr aber stellen – auf EU-Ebene ebenso wie auf Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen.

Die neue Bundesregierung in Deutschland setzt einen ihrer Schwerpunkte auf konsequenten Bürokratieabbau und Deregulierung, und ich unterstütze diese Politik mit großem Nachdruck. Wir sind in Bayern mit unserem System der zentralen Normprüfung gut aufgestellt und haben beim Abbau überflüssiger Regulierungen im Landesrecht bereits deutliche Erfolge erzielt. Ich muss allerdings auch sagen, dass es für jede Norm, die wir auflösen, immer wieder neue in anderen Bereichen gibt. Das ist manchmal eine echte Sisyphus-Arbeit, aber nichts desto trotz müssen wir dieses Thema mit aller Vehemenz angehen.

Die Bemühungen um Deregulierung und Bürokratieabbau auf nationaler und regionaler Ebene dürfen nicht durch überzogene EU-rechtliche Anforderungen konterkariert werden. Umgekehrt dürfen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht nicht noch zusätzliche Belastungen draufsatteln und sie dann der EU anlasten. Wir müssen hier alle an einem Strang ziehen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas deutlich zu stärken. Ich glaube, wir brauchen alle miteinander ein Stück „Mut zur Lücke“, etwas nicht zu regeln. Politiker haben natürlich den Drang, immer mehr zu regeln, immer mehr durch Regelungen zu verbessern. Aber die Dichte unserer Regelungen insgesamt verkehrt sich dann manchmal zu einer gewaltigen Belastung. Deswegen brauchen wir auch den Mut, etwas mal nicht zu regeln und sich etwas selbst zu überlassen, um deutlich zu machen, dass in vielen Bereichen die Nichtregelung die bessere Variante ist.

Lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zur Gesetzesfolgenabschätzung machen.

Die für ein Vorhaben jeweils federführend zuständigen Fachleute dürfen nicht allein für die Folgenabschätzung zuständig sein. Um Objektivität zu gewährleisten, brauchen wir auch für die EU-Ebene eine Art „Normen-TÜV“, durch den jede neue Regelung gezielt auf ihre zwingende Notwendigkeit und überzogene bürokratische Lasten untersucht wird.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Feinstaub-Richtlinienumsetzung. Auch wenn sie schön sein mag: Sie wird nicht vollzogen, sie ist nicht vollziehbar. Es wird in Deutschland gegen die Feinstaub-Richtlinie laufend verstoßen, weil man nicht in der Lage ist, die vorgegebenen Grenzwerte so ohne weiteres zu erfüllen. Das halte ich für schlecht, weil wenn man nur eine einzige Grenze setzt, die aber nicht erreicht werden kann, dann regen sich Zweifel an der Politik. Deswegen muss man sich meines Erachtens vorher überlegen, ob man denn das so machen kann. Wir wollen in Zukunft bei wichtigen EU-Vorhaben verstärkt mit eigenen Beiträgen an der Gesetzesfolgenabschätzung beteiligt sein. In Deutschland sind die Länder für den Vollzug und zum Teil auch für die legislative Umsetzung von EU-Recht zuständig. Wir können deshalb die Sachkenntnis und die Erfahrung der Verwaltung und der auf Landesebene betroffenen Akteure in den europäischen Entscheidungsprozess einbringen. Wir wollen damit auch zu einer besseren EU-Rechtsetzung beitragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade die aktuelle Situation zeigt: Die europäische Integration ist kein „perpetuum mobile“, das – einmal angestoßen – sich immer aus eigener Kraft oder immer in dieselbe Richtung bewegen müsste. Vielmehr werden wir nur erfolgreich sein, wenn wir die Kraft finden, Fehlentwicklungen zu korrigieren und eine Neubestimmung des Kurses einzuleiten.

Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Arbeiten an einem konsequenten Bürokratieabbau sowie einer besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene sind dabei wichtige Schritte in die richtige Richtung.

 

Datum: 19.04.2006