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Reden, Interviews

18.04.2006

Europäische Subsidiaritätskonferenz, Impulsreferat von Michel Delebarre


"Die Subsidiarität - ein dynamisches Instrument, um die Zukunft zwischen Europa und seinen Bürgern zu überwinden"

 

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
Meine Damen und Herren Vertreter der Institutionen der Europäischen Union,
Meine Damen und Herren Abgeordnete,
Sehr verehrte Damen und Herren!

Wir stehen heute mit dem europäischen Aufbauwerk am Scheideweg zwischen einem rein funktionalen Konzept, das hauptsächlich auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas ausgerichtet ist, und einem entschieden politischen Ansatz, mit dem ein Raum der Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger der Union unter Wahrung ihrer nationalen, regionalen und lokalen Identität geschaffen werden soll. Weil ich viel für Europa erreichen will - und meiner Überzeugung folgend - möchte ich mich von Anfang an auf die Seite derer stellen, die diesen zweiten Ansatz vertreten.

Vor diesem Hintergrund erscheint mit der Titel für die Konferenz besonders gut gewählt, denn er steht für ein Aktionsprogramm für die Zukunft, damit wir aus der Sackgasse heraus¬kommen, in der wir derzeit stehen.

Dieser Titel könnte im Übrigen auch das Motto des Ausschusses der Regionen sein, und ich würde ihn gern für mich beanspruchen, wäre ich nicht überzeugt, dass die Europäische Union viel zu gewinnen hat, wenn sich alle ihre Institutionen dem Motto "Europa fängt zu Hause an" anschließen. Es zeigt nämlich sehr gut den Schwachpunkt des europäischen Aufbauwerks auf, wie es bisher vorgedacht und entwickelt wurde: den übertrieben elitistischen Charakter und den Ansatz von oben nach unten - "top down", wie es derzeit Mode ist. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn sich die Bürger der Union dadurch immer weiter ins Abseits gestellt fühlten.

Die Schaffung eines echten Raumes der Demokratie auf Ebene der Europäischen Union ist in meinen Augen die wichtigste Aufgabe für die Debatten der kommenden Monate um die Wiederbelebung des verfassunggebenden Prozesses. Ich bin der festen Überzeugung, dass über das Bedauern hinaus, das man angesichts der stockenden Ratifizierung des Verfassungs¬vertrags empfinden kann, diese Debatte geführt werden muss, dass sie jetzt geführt werden muss, und dass wir dafür sorgen müssen, dass möglichst viele an ihr teilnehmen.

Ich zweifle nicht daran, dass der österreichische und der finnische Ratsvorsitz dieser Frage ihre Aufmerksamkeit widmen und weiter widmen werden - und wir streben an, uns dabei in vollem Umfang einzubringen. Diese Debatte muss aber auch fortgeführt werden, wenn Deutschland, Portugal und Slowenien künftig den Ratsvorsitz innehaben werden. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit aller verantwortlichen Politiker auf Ebene der Union, in den Mitgliedstaaten und in den Kommunen. Es geht dabei auch um das Überleben dessen, was wir das "europäische Modell" nennen, von dem Bundeskanzler Schüssel kürzlich gesagt hat, es sei unser gemeinsamer Schatz.

Ich glaube nicht, dass der Zweck der europäischen Integration, unsere kollektive Aufgabe, in Frage gestellt werden sollte. Vielmehr müssen wir die Methode gründlich überprüfen. Ich werde sicher niemandem beleidigen und an seiner Antwort auf die Frage zweifeln, warum wir dieses Europa wollen: Ein jeder wird in der Antwort die Aussicht auf Entwicklung, auf nachhaltige Entwicklung sowie das Bestreben um das Wohlergehen unserer Mitbürger nen¬nen; wir müssen aber auch eine Antwort auf die einfache aber wesentliche Frage finden: wie soll Europa regiert werden?

Ich für meinen Teil bin der Auffassung, dass die Antwort darin besteht zu ermitteln, welche Handlungsebene und welche Intensität des Tätigwerdens am besten geeignet sind.

1 - Zunächst zu der Frage, welches die zweckmäßigste Ebene ist, um den Bedürfnissen unserer Bürger gerecht zu werden. Diese Frage, die wir uns unaufhörlich stellen sollten, ist mit die Ursache für die Vertrauenskrise bei unseren Mitbürgern, und wir alle kennen die Antwort: die Subsidiarität.

Die Subsidiarität ist die Methode, für die sich die Europäische Union gemeinsam als Technik des Regierens entschieden hat, um eine Beziehung hoher Qualität zwischen den politischen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Sie ist auch die einzige Methode, um den Gemeinschaftspolitiken bei der Bevölkerung in unseren Territorien wieder zu Legitimität zu verhelfen. Das gilt natürlich nicht für alle Politikfelder der Europäischen Union - bestimmte Politiken müssen einheitlich konzipiert und angewandt werden, aber es gilt - und das sollten wir anerkennen - für die Mehrzahl dieser Politikfelder.

Aber Vorsicht: wir sollten die Subsidiarität als ein dynamisches Instrument einsetzen, dass in bestimmten Bereichen zu "mehr Europa", in anderen Fällen wiederum zu "weniger Europa" führen kann, wobei immer die Effizienz und die demokratische Vertretung der Interessen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Mittelpunkt steht. Wir sollten uns hüten, sie zu einer Waffe zu machen, die sich gegen uns richten kann, indem sie uns in Kompetenz¬kon¬flikten gefangen hält. Richtschnur sollte für uns allein sein, das "Bessere von Europa" zu erreichen.

Angesichts der Fortschritte bei der europäischen Integration seit nunmehr fast 50 Jahren und wegen des externen Drucks im Zusammenhang mit der Globalisierung können wir höchst¬wahrscheinlich davon ausgehen, dass wir bei einer objektiven Subsidiaritätsprüfung anerken¬nen werden müssen, dass die zweckmäßigste Ebene häufig die Gemeinschaftsebene und manchmal auch die nationale Ebene ist. Wir werden in jedem Falle jedoch die Auswir¬kungen zu beachten haben, die in sehr vielen Fällen lokaler Art sind.

Ich glaube, wir sollten begrüßen, dass die Frage nach dem gemeinschaftlichen Mehrwert schon zu einem Reflex beim Gemeinschaftsgesetzgeber geworden ist. Allerdings ist darauf zu achten, dass uns diese Denkweise nicht dazu verleitet, den Acquis communautaire in Frage zu stellen und den Sirenenklängen zu erliegen und uns selbst einzuigeln. Um einige konkrete Beispiele zu nennen: der Mehrwert der Gemeinschaft steht außer Frage in den Bereichen Umweltschutz und Gesundheitswesen oder auch in der Forschung. Immer dringlicher wird auch die Notwendigkeit einer europäischen Antwort auf Fragen des Krisenmanagements wie auch im Bereich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Auch der Verzicht auf Europa hat seinen Preis und es wäre gefährlich, unsere Mitbürger anzuhalten, einen solchen Weg zu gehen schicken.

Lassen Sie mich Ihnen ebenfalls meine Zweifel und meine Befürchtungen hinsichtlich einer Auffassung der Subsidiarität darlegen, die nur unter dem Blickwinkel des Rechts oder gar der Rechtsprechung gesehen würde, und bei der sich hoheitliche Mächte gegenüber stünden bzw. Zuständigkeiten aufeinander träfen. Ich möchte die Rolle und die Kompetenzen des Gerichts¬hofes nicht unterschätzen, glaube aber, dass er Streitigkeiten über die korrekte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips nur in Extremfällen regeln kann, die notwendigerweise sehr selten sein bzw. Symbolcharakter haben werden. Dies ist somit eine Lösung, die nicht verallge¬meinert werden kann. Sie eignet sich nicht für die politische Debatte und ist somit recht wenig hilfreich für Fortschritte in der Debatte.

Die Vision der Subsidiarität, die uns im Ausschuss der Regionen eigen ist, steht eher im Einklang mit der Vision einer modernen Europäischen Union, die sich auf das Regieren auf mehreren Ebenen stützt. So ist im Laufe der Zeit ein System des Regierens auf mehreren Ebenen entstanden, in dem die Union, die Staaten, die Regionen und die Kommunen kollek¬tiv zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele Frieden, Freiheit und Wohlstand beitragen.

Mit dem Verfassungsvertrag hat sich die Union verpflichtet, diese politische Richtung weiter zu verfolgen und zu konsolidieren. Der Vertrag stärkt die europäische Einheit in zahlreichen Bereichen und erkennt in Art. I-5 zugleich "die nationale Identität der Mitgliedstaaten, die in deren grund¬legender politischer und verfassungsrechtlicher Struktur einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt" an. Die Autoren des Verfassungsvertrags haben vorbehaltlos den Gedanken übernommen, dass die Verantwortung auf mehreren Schultern ruhen muss, und dass die Interaktivität zwischen diesen verschiede¬nen Ebenen zu unterstützen ist.

Diese Technik des Regierens ist auf ein vernetztes Arbeiten gestützt, wobei Abstand genommen wird von der überkommenen, hierarchischen Konzeption des Entscheidungs¬fassungsprozesses. Bei dieser Sicht auf die Dinge handeln die politischen Akteure als Partner und arbeiten paritätisch zusammen, um Lösungen für immer komplexer werdende Probleme des öffentlichen Handels zu finden.

Der Ausschuss der Regionen hat diesen Weg bereits seit vielen Jahren beschritten. Er ist zweifellos die Institution der Union, in der am häufigsten über das Subsidiaritätsprin¬zip und sein Pendant, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit debattiert und Stellungnahmen dazu abgegeben wurden. Der AdR hat den Grundsatz der Bürgernähe in den Mittelpunkt der poli¬tische Debatte gestellt und im Europäischen Konvent die Sache des Regierens auf mehreren Ebenen und der institutionellen wie auch rechtlichen Folgen eines solchen Regierens vertreten.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

2 - Ich komme nunmehr zu der zweiten Frage, der ich mich widmen möchte, nämlich der Frage nach der Intensität des Tätigwerdens und den Voraussetzungen für die Berück¬sich¬tigung der Interessen der lokalen und regionalen Ebene.

Ich denke, die vergangenen Jahre waren geprägt von substanziellen politischen Fortschritten, was die Einbindung der lokalen regionalen Gebietskörperschaften in den Prozess der Erar¬beitung, Umsetzung und Bewertung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union wie auch deren Auswirkungen auf die Territorien angeht. Diese Fortschritte sind nunmehr unbestritten und sie müssen daher als Ausgangspunkt für das "Spiel der demokratischen Partnerschaft" auf Ebene der Union dienen.

Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen, die als Belege für Praktiken dienen, die - so hoffe ich - der Vergangenheit angehören und sehr schön zeigen, wie sie sich die Dinge verändern können und müssen.

Erstes Beispiel: Die europäischen Institutionen wollen eine Informationskampagne und eine Medienkam¬pagne starten, um eine echte Debatte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Union in Gang zu setzen. Der bisher gewählte Weg aber, der auf der Finanzierung von in Brüssel genehmigten Standardprogrammen und der Realisierung in den Ministerien der einzelnen Mitgliedstaaten beruht, funktioniert nicht. Die einzige echte Alternative, die zugleich wirksamer und demokratischer ist, besteht darin, neben den Europaabgeordneten auch die Mandatsträger der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die im täglichen Kontakt mit den Bürgern stehen, unmittelbar und koordiniert einzubeziehen.

Zweites Beispiel: Die Finanzplanung der Europäischen Union für die kommenden sieben Jahre wird derzeit zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission ausgehandelt. Dies ist das normale, in den Verträgen verankerte Verfahren, das mit der Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments entscheidend verbessert wurde. Was soll man aber von einem Entscheidungsprozess halten, der sehr weit von den Realitäten vor Ort entfernt ist, wobei in einer Nacht über das Los von Millionen Landwirten und das Schicksal ganzer Landstriche entschieden wird, ohne dass zuvor eine öffentliche Debatte vor Ort geführt wurde? Auch hier könnte eine Methode, die stärker mit der derzeitigen demo¬kratischen Praxis in unseren Ländern und den legitimen Erwartungen an eine Betei¬ligung unserer Mitbürger an der öffentlichen Entscheidungsfindung übereinstimmt, die europäischen Institutionen dazu bewegen, das System tiefgreifend zu reformieren. Die lokalen und regio¬nalen Akteure sollten im richtigen Zeitpunkt und über transparente und demokratische Ver¬fahren angehört werden können.

Angesichts der Komplexität des derzeitigen Beschlussfassungsprozesses der Gemeinschaft, die nicht verleugnet werden kann, hat sich der Ausschuss der Regionen gefragt, welcher Zeitpunkt für ihn am geeignetsten ist, um tätig zu werden.

Gegenwärtig, in der Ära des Nizza-Vertrages, und ich hoffe auch in Zukunft mit dem ersten Verfassungsvertrag für Europa ist die Antwort klar: Der AdR will seine Aktion auf die Phase der Vorarbeiten zur Rechtsetzung konzentrieren. Wenn wir nämlich einen wirksamen Beitrag dazu leisten wollen, dass die Rechtsetzungs¬tä¬tigkeit der Gemeinschaft transparenter wird und an demokratischer Legitimität gewinnt, so müssen wir im Vorfeld handeln, insbesondere im Rahmen der sogenannten "frühzeitigen Konsultationen". Im Oktober 2005 hat der Ausschuss der Regionen in seiner Stellungnahme "Bessere Rechtsetzung 2004", für die ich als Berichterstatter tätig sein durfte, mit Nachdruck auf diesen Punkt hingewiesen.

Der Ausschuss der Regionen muss darauf achten, dass die Interessen und Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften so weit wie möglich berücksichtigt werden, und er tut dies auch und vor allem, um das Wachsen der Akzeptanz gegenüber dem Handeln der Union zu fördern. Es liegt in keinem Fall in seinem Interesse, ein gefährliches Spiel zu spielen, indem er versuchte, den gemeinschaftlichen Entscheidungsfindungsprozess kompli¬zier¬ter zu machen oder zu behindern.

Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ausschuss der Regionen und der Euro¬päischen Kommission sowie den interinstitutionellen Initiativen im Rahmen des Aktionsplans "bessere Rechtsetzung" wurden dem AdR weitere sachdienlich Instrumente an die Hand gegeben, die ihm auf diesem Weg von Nutzen sein und die Mitwirkung der Regionen und Städte begünstigen können. Ich meine damit insbesondere den Konsultationsprozess und die Einrichtung des so genannten "strukturierten Dialogs". Ich denke aber auch an die Folgenab¬schätzungen und das Frühwarnsystem, in dem der Ausschuss als Schaltstelle fungieren könnte, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften feststellen, dass durch be¬stimmte Legislativmaßnahmen sehr große administrative und finanzielle Belastungen ent¬stehen könnten. Ich sehe da auch die neuen Regulierungskonzepte wie Verhaltenskodizes und Empfehlungen, die die Mitglieder einer akademischen oder berufsständischen Gemein¬schaft binden. Diese Instrumente, für die ein Dialog zwischen den EU-Institutionen und der hete¬rogenen Welt der selbstverwalteten Gebietskörperschaften erforderlich ist, stützen sich auf die Koordinierung und politische Synthese, die vom Ausschuss der Regionen geleistet wird.

Dieser pragmatischer Ansatz wird es uns erlauben - da bin mir sicher - rasch zu einer ver¬stärkten Einbindung der Gebietskörperschaften in die Erarbeitung und Umsetzung der Poli¬tiken der Europäischen Union zu gelangen. Wir werden so dem Handeln der Gemein¬schaft mehr Realismus und mehr Kohärenz verleihen und ihre Wahrnehmung durch die Bürger erleichtern.

Damit wird schon klar: die Schlagworte, die zum Credo des Ausschuss der Regionen gehören, sind: Partnerschaft, Demokratie, Dialog, Kooperation und schließlich Flexibilität.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Tatsache, dass heute eine Delegation des Ausschuss der Regionen dieser Konferenz beiwohnt, sowie das Positionspapier, das wir für diese Gelegenheit erarbeitet haben, sind Belege für unser Interesse an der interinstitutionellen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und an einem Dialog zwischen den einzelnen Entscheidungsebenen.

Wenngleich ich meine Ausführungen auf das für unseren Workshop vorgegebene Thema - Der Beitrag der Regionen und Kommunen - konzentriert habe, so möchte ich doch unter¬streichen, dass für den Ausschuss der Regionen das institutionelle Dreieck mit dem Initiativ¬recht für die Europäische Kom¬mis¬sion und mit Befugnissen des Europäischen Parlaments im Mitentscheidungsverfahren bei der Rechtsetzung der Referenzrahmen ist, den es zu erhalten gilt.

Wir müssen auch im jedem einzelnen Mitgliedstaat zu Hause darauf achten, dass die Prozesse und Modalitäten der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften verbessert wer¬den. Ich möchte nicht unnütz provozieren, aber zuweilen werden die Regionen behindert durch Verzögerungen bei der Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene oder aber durch Über¬regulierungen. Daher erscheint es mir angezeigt - und dabei habe ich stets ein Tätigwerden im Vorfeld im Blick, dass wir überlegen sollten, wie auf einzelstaatlicher Ebene ein Mecha¬nismus mit Unterstützungs- und Folgemaßnahmen geschaffen werden kann, durch den die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diese entscheidende Phase der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften einbezogen werden können.

Ich möchte zum Abschluss die Präsidentschaft dieser Konferenz bitten, in ihrer Abschluss¬erklärung den Inhalt meiner Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in denen unsere Sicht auf die richtungweisenden Grundsätze für das Regieren in Europa dargelegt ist. Es sind dies das Subsidiaritätsprinzip, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Bürgernähe sowie die Konzeption der politischen und institutionellen Rolle des Ausschusses der Regionen, die ich Ihnen erläutert habe. Diese Grundsätze geben - und dies ist meine Einsicht und ich stehe dafür im Namen des Ausschusses der Regionen - der ständigen politischen Wachsamkeit den Vorrang vor einem Herangehen an die Subsidiaritätskontrolle mit Zwangsmaßnahmen.

Es ist zudem von größter Wichtigkeit, dass diese Konferenz wie auch der Europäische Rat im Juni unterstreichen, dass die Subsidiarität nicht auf der Ebene der Mitgliedstaaten endet. Es ist Sache der europäischen Staats- und Regierungschefs das zu bekräftigen, worauf sie sich im Verfassungsvertrag verpflichtet haben: Europa besteht aus der Union, den Staaten, den Regionen und den Kommunen.

Ich ersuche Sie abschließend, unsere Empfehlungen für die Tagung des Europäischen Rates im kommenden Juni zu berücksichtigen. Der Europäische Rat wird sich zu den Aussichten des verfassunggebenden Prozesses und höchstwahrscheinlich auch zur Verlängerung der Phase des Nachdenkens positionieren müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Datum: 19.04.2006