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Herr Präsident, Herr Landeshauptmann!
Ich danke für die Möglichkeit, dass ich als Vorsitzende des Bundesrates zum heutigen Thema auch den Standpunkt der zweiten Kammern einbringen kann. In Österreich und in vielen anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft haben die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck, über immer weniger Einflussmöglichkeiten auf der eigenen regionalen Ebene zu verfügen, weil der Entscheidungsfindungsprozess ohne ihre Mitsprache stattfindet. Ihre Regionen sind in ein dichtes Netz nationaler und europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingebunden, ohne dabei wesentliche Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu haben. Ein Resultat dieser Verstrickung der Bürger in supranationale Bestimmungen ist die Entfremdung der Bevölkerung von den europäischen Institutionen. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben zunehmend Angst, die europäische Integration zu vertiefen und haben eine große Skepsis gegenüber der Erweiterung der EU. Die Rechtsetzung von Bund und Ländern bzw. Staat und Regionen wird nämlich in wachsendem Maße von Entscheidungen geprägt, die auf der Ebene der Europäischen Union getroffen werden.
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in seiner gesetzgebenden Funktion bilden aber die nationalen Parlamente das demokratische Fundament der europäischen Bürger- und Staatenunion. Diese nationalen Parlamente stärker in den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene einzubinden, ist daher ein wichtiger Aspekt der heute zu diskutierenden Subsidiarität. Schon die Einrichtung des Bundesstaates bedingt das Subsidiaritätsprinzip. Was die kleine Einheit, konkret die Länder und Gemeinden, besser erledigen können, soll ihnen vorbehalten sein.
Das Subsidiaritätsprinzip hat in Österreich schon eine lange Tradition. Unsere Bundesverfassung nimmt implizit Bezug darauf. In bundesstaatlichen Systemen wie Österreich hat das Subsidiaritätsprinzip zudem eine doppelte Bedeutung, weil es zwei Ebenen für seine Anwendung gibt. Zum einen die Ebene EU / Mitgliedstaaten und zum anderen die Ebene Bund / Länder. Die verstärkte Einbeziehung der nationalen Parlamente, und zwar beider Kammern dieser Parlamente in den Entscheidungsprozess auf europäischer Ebene, würde die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Institutionen der Europäischen Union sicher verbessern.
Der Beitrag der Senate zur bürgernahen Politik muss unbedingt weiter diskutiert werden. Er ist daher auch Gegenstand der diese Woche in Bern stattfindenden 8. Tagung der Vereinigung der Europäischen Senate. Nationale Parlamentarier müssen als Mitgestalter eines Gesetzgebungsprozesses begriffen werden, der immer häufiger von Brüssel aus initiiert wird. Die nationalen Parlamente sollten daher stärker und früher in den Entscheidungsprozess der EU-Fragen einbezogen werden. Europapolitische Themen sollten zu einem Zeitpunkt öffentlich erörtert werden, zu dem noch Einfluss auf den Inhalt einer Regelung genommen werden kann. Eine frühzeitige Beteiligung der nationalen Parlamente gewährleistet, dass dort eine sachbezogene inhaltliche Debatte stattfinden kann, die auch das Interesse der Öffentlichkeit auf sich zieht und die Bürger in europapolitischen Fragen anspricht. Folgende Fragen bedürfen noch einer ausführlichen Diskussion: Wie soll die Rollenverteilung zwischen den Senaten und den Bundesländern bzw. Regionen künftig aussehen? Soll jedes Land, jede Region alle in Frage kommenden Vorschläge prüfen? Zielführend wäre die Schaffung eines einfachen rechtlichen Mechanismus zur wirksamen Artikulierung dieser Interessen. Dabei darf auf die Rolle der zweiten Kammer nicht vergessen werden.
Wir müssen uns Gedanken über die Rolle der zweiten Kammern in Subsidiaritätsprüfungsverfahren machen. Ihnen kommt aufgrund des EU-Verfassungstextes die zweite Stimme des jeweiligen Parlaments zu. Das Subsidiaritätsprüfungsverfahren muss in das EU-Verfahren der zweiten Kammern aufgenommen werden. Erste inhaltliche Überlegungen dazu wurden im EU-Ausschuss des österreichischen Bundesrates schon im April 2005 angestellt. Die Beschäftigung mit der Subsidiarität wirft viele Fragen auf und gleiches gilt für die Verhältnismäßigkeit. Wann findet das Prinzip der Subsidiarität Anwendung, und wann nicht? Wer überprüft wirksam seine Einhaltung? Wann ist ein Rechtsakt verhältnismäßig und wann geht er über das erforderliche Maß hinaus?
Die Bündelung der Standpunkte der Länder zu diesen Fragen wäre eine neue zukunftsträchtige Aufgabe der zweiten Kammern. Denn dort, wo beurteilt wird, ob nicht die Region eine Aufgabe besser wahrnehmen kann als die EU, müssen Menschen tätig werden, die als Vertreter ihrer Region auch die Erfahrung mitbringen, was die Region zu leisten im Stande ist. In Österreich gibt es schon Überlegungen betreffen die Aufteilung von Materien und die Funktion des Bundesrates als Clearingstelle. Keinesfalls darf aber das Subsidiaritätsprüfungsverfahren einen Ausbau an Bürokratie mit sich bringen. Ganz im Gegenteil. Es muss als Chance und Verpflichtung zum Abbau von Bürokratie und zum Ausbau von Transparenz und Bürgernähe betrachtet werden. Die Staats- und Regierungschefs haben im Entwurf zum Verfassungsvertrag ein Europa versprochen, dass bürgernäher und demokratischer ist; ein Europa, das die Rolle der Staaten, Regionen und Kommunen akzeptiert. Nur so kann der Erfolg des Europäischen Einigungsprozesses gesichert werden. Die Integrationsbemühungen dürfen Europa nicht zu einem Schmelztiegel desinteressierter Bürger werden lassen, an denen die Gestaltung ihrer Zukunft vorüber geht. Europa soll eine Heimat der freien und mit entscheidenden Bürgerinnen und Bürger sein. Nicht ferngesteuerter Zentralismus, sondern Föderalismus und Regionalismus geben Gelegenheit, diese Heimat zu schaffen, kleinere Einheit zu bewahren, die dem Menschen ermöglichen, mitzudenken, mitzuurteilen und mit zu entscheiden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!