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Der Konflikt in Tschetschenien stellt weiterhin eine Quelle der Instabilität für die Region des nördlichen Kaukasus dar. Die politische, wirtschaftliche, soziale und menschenrechtliche Lage in der Kaukasusrepublik ist nach wie vor äußerst unbefriedigend und Besorgnis erregend. Alle Institutionen der Europäischen Union sind sich der Wichtigkeit dieser Angelegenheit in den Beziehungen zur Russischen Föderation sehr wohl bewusst.
Wie Sie wissen, haben am 28. November 2005 in Tschetschenien Parlamentswahlen und damit die ersten Legislativwahlen seit acht Jahren stattgefunden. Leider konnten die EU und die OSZE diese Wahlen aus Sicherheitsgründen nicht beobachten. Dass aber erstmals seit acht Jahren wieder eine Wahl zum Parlament in Tschetschenien stattfinden konnte – wenn auch wie betont werden muss mit sehr erheblichen Mängeln – ist vom damaligen Ratsvorsitz als ein positiver Schritt gewertet worden. Die EU hat die Ausbildung lokaler Beobachter für diese Wahlen unterstützt. Die Europäische Kommission gewährte eine Hilfeleistung in der Höhe von 60.000 Euro für die Unterstützung eines objektiven und professionellen lokalen Monitoring der Wahlen durch verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft.
Unmittelbar nach der Wahl hat der damalige EU-Vorsitz eine Erklärung abgegeben, in der er feststellt, dass der Verlauf dieser Wahlen nicht als einwandfrei angesehen werden kann und einige Beobachter Bedenken geäußert hätten. Er hat die russischen Behörden dringend aufgefordert, den berichteten Unregelmäßigkeiten und Einschüchterungsaktionen nachzugehen. Abschließend wurde in der Erklärung festgestellt, dass eine weitere Stärkung der demokratischen Institutionen als Teil eines alle Seiten einbeziehenden politischen Prozesses für eine nachhaltige und friedliche Entwicklung Tschetscheniens auf lange Sicht sowie für Frieden und Stabilität im Nordkaukasus insgesamt von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat stets ernste Bedenken angesichts des politischen Prozesses in Tschetschenien geäußert, und sie fordert die russischen Behörden weiterhin dringend auf, diesem politischen Prozess mehr Offenheit und Legitimität zu verleihen.
Fragen der Menschenrechte und der Demokratie werden in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation regelmäßig thematisiert. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sieht in seinen grundlegenden Aussagen zum Verhältnis zwischen der EU und Russland die Respektierung von gemeinsamen Werten wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit vor. Bei den halbjährlichen Menschenrechtskonsultationen mit Russland, die im März 2005 (unter luxemburgischem EU-Vorsitz) offiziell eingeführt wurden, nimmt Tschetschenien einen wichtigen Platz ein. Bei diesen Konsultationen bringt die EU insbesondere ihre Besorgnis über das Verschwinden von Personen sowie darüber zum Ausdruck, dass Menschenrechtsverletzungen in der Regel ungestraft bleiben. Die letzte Runde dieser äußerst wichtigen Konsultationen fand am 8. September 2005 in Brüssel statt, und sie werden auch in diesem Jahr unter der österreichischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt werden. Ein nachhaltiges Engagement der Europäischen Union und ihrer Mitglieder ist hier notwendig, da diese Konsultationen einen Rahmen bieten, wo derartige Fragen in einer sehr offenen und konstruktiven Weise angesprochen werden können.
Die EU hat seit dem Ausbruch des zweiten Tschetschenienkonfliktes im September 1999 eine eindeutige Position zur Frage der Wahrung der Menschenrechte bezogen und diese auch beibehalten. Die Union setzt sich weiterhin für eine politische Lösung des Konflikts ein, und die Russische Föderation ist aufgefordert, mit internationalen Menschenrechtsmechanismen eng zusammenzuarbeiten, insbesondere mit den Vereinten Nationen und deren Sonderberichtserstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, des Weiteren mit dem Europarat, insbesondere dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und selbstverständlich auch mit der OSZE. Eine erneute ständige Präsenz der OSZE in Form einer Feldmission in Tschetschenien wäre auf jeden Fall zu begrüßen. Die OSZE spielte bereits bei den Lösungsbemühungen während des ersten Konfliktes in Tschetschenien eine äußerst wichtige Rolle; eine vergleichbare Rolle wäre auch diesmal von großer Bedeutung.
Auf dem EU-Russland-Gipfeltreffen im November 2004 stimmte Russland dem mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Hilfsprogramm der Europäischen Kommission zu, mit dem zusätzlich zu der fortdauernden humanitären Hilfe die sozioökonomische Erholung im Nordkaukasus unterstützt werden soll. Mit diesem Programm soll ein Beitrag zur Förderung eines offenen und demokratischen politischen Prozesses in Tschetschenien geleistet werden.
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Was die Zivilgesellschaft betrifft, so sind die Situation der Nichtregierungsorganisationen, die Justizreform, die Lage der Menschenrechtsaktivisten und die Medienfreiheit in Russland Bereiche, die besonderen Anlass zur Sorge geben und von der EU gegenüber den russischen Vertretern regelmäßig zur Sprache gebracht werden. Die EU ist der festen Überzeugung, dass es im Interesse Russlands liegt, über eine starke und unabhängige Zivilgesellschaft zu verfügen.
Die Duma und der Föderationsrat haben Ende Dezember 2005 den Gesetzentwurf über die Nichtregierungsorganisationen angenommen. Die EU hat wiederholt ihre Besorgnis über diesen Entwurf zum Ausdruck gebracht, insbesondere in einem Schreiben vom 22. November 2005 an Duma-Sprecher Gryzlow sowie bei einer Troika-Demarche am 2. Dezember 2005 in Moskau. Ich rechne auch damit, dass wir jetzt wo das Gesetz unterschrieben ist, erneut Stellung beziehen werden. Nach dem vorliegenden Entwurf müssen ausländische NGOs Berichte über deren Programme, Finanzierung und Organisation an die russischen Behörden weiterleiten; russischen NGOs kann die Arbeit in Sperrgebieten verboten werden, was deren Tätigkeiten in sensiblen Gebieten und Bereichen natürlich sehr einschränkt bzw. unmöglich macht.
Der G8-Vorsitz, den Russland seit dem 1. Januar 2006 innehat, sollte für das Land einen Anreiz darstellen, nicht nur sein Image auf der internationalen Bühne aufzubessern, sondern auch dazu beitragen sich aktiver und nachhaltiger als bislang um eine Lösung des Konfliktes in Tschetschenien zu bemühen und so auch eine Verbesserung der Lage im südlichen Kaukasus zu erreichen, wo mit Südossetien, Abchasien und Berg- Karabach drei weitere Konflikte, wenn auch „eingefroren“, einer dringenden Lösung harren. Die EU hat erklärt, dass sie Russlands Vorgehensweise während des G8-Vorsitzes aufmerksam beobachten wird.
Die Frage der Zivilgesellschaft wird bei den halbjährlichen Menschenrechtskonsultationen mit Russland auch in Zukunft immer wieder zur Sprache gebracht.
Wir müssen fest entschlossen sein, den Dialog mit der Russischen Föderation zu Tschetschenien und zu anderen Treffen im Bereich der Menschenrechte ungeachtet aller Schwierigkeiten und Widerstände fortzusetzen und auf eine Verbesserung der Lage zu drängen.