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Reden, Interviews

15.03.2006

Erklärung des Ratsvorsitzes zu Unternehmensfusionen im Binnenmarkt


Staatssekretär Hans Winkler im Plenum des Europäischen Parlaments

 

Herr Präsident, geschätzte Mitglieder des Europäischen Parlaments, meine Damen und Herren!

Wirtschaft ist dynamisch und nicht statisch. Die Unternehmen sind daher täglich gefordert, sich für die Zukunft zu wappnen und wettbewerbsfähig zu bleiben. In der Europäischen Union gibt es insgesamt mehr als 23 Mio. Unternehmen. Täglich werden zahlreiche Unternehmen gegründet. Demgegenüber werden täglich wieder viele eingestellt. Bei zahlreichen anderen der fortbestehenden Unternehmen werden intensive Restrukturierungsmaßnahmen vollzogen.

Hier muss insbesondere betont werden, dass 99% der Unternehmen KMU sind, die insgesamt 80% der Beschäftigung ausmachen. Ein funktionierender Wettbewerb hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Dieser darf jedoch im Binnenmarkt nicht zu Verzerrungen führen. Das ist ein wesentliches Element für den Erfolg der europäischen Wirtschaft.

Die Vollendung des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Währungsunion, die Erweiterung der EU und die Reduzierung der Barrieren im internationalen Handel und bei Investitionen wird weiterhin zu größeren Unternehmensreorganisationen führen, auch in der Form von Konzentrationen.

Solche Umorganisationen sind soweit zu begrüßen, als diese mit den Anforderungen des dynamischen Wettbewerbs konform gehen und dazu geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie zu erhöhen, indem sie Wachstumsbedingungen verbessern und den Lebensstandard in der Gemeinschaft steigern. Dies liegt auch im Sinne der Ziele von Lissabon, die wir heute Vormittag schon diskutiert haben.

Dieses Thema wird derzeit auch aufgrund der aktuellen Beispiele von Konzentrationen im Energiebereich diskutiert. Für die Bürger und Konsumenten geht es um die Entwicklung der Preise, die durch mangelnden Wettbewerb negativ beeinflusst werden, aber auch um Überlegungen hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen.

Klar vorstellbar ist für die Konsumenten, dass ungerechtfertigte Preiserhöhungen nur bei ausreichendem Wettbewerb unterbunden werden können. Es steht aber auch fest, dass eine dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen nur bei wettbewerbsfähigen Unternehmen gegeben sein kann. In diesem Zusammenhang ist eine gesamteuropäische Wettbewerbspolitik vor dem Hintergrund der vier Grundfreiheiten intensiv zu verfolgen.

Bei der Wettbewerbspolitik geht es auch darum, dass eine Reorganisations-Maßnahme bzw. Konzentrationen nicht zur Folge haben darf, dass dauerhafter Schaden für den Wettbewerb entsteht. Das Gemeinschaftsrecht umfasst daher Bestimmungen über diese Konzentrationen, die effektiven Wettbe¬werb im gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil davon behindern können. Diese Regelungen wurden mit Wirkung von Mai 2004 wesentlich reformiert. Insbesondere in einem erweiterten Europa war es notwendig, Regelungen und Verweisungssysteme über die Zuständigkeit zu verbessern. Inhaltlich gewann der „more economic based approach“ verstärkt an Bedeutung. Die Regelung von Wettbewerbsbehinderungen von anderen Unternehmern als Marktbeherrschern fand ebenso Eingang in die neue Fusionskontrollverordnung. Diese neue Regelung erfordert eine sorgfältige aber dennoch zügige Rechtsanwendung.

Die Kommission ist für die Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln in der gesamten Gemeinschaft verantwortlich, wobei mit den nationalen Behörden eng zusammengearbeitet wird. Es ist die Kommission, die in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Fälle, in denen Verletzungen des Europäischen Wettbewerbsrechts vermutet werden, untersucht und über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

Wir sind überzeugt, dass die Kommission bei der Anwendung der neuen Regelungen große Verantwortung an den Tag legen wird, um die Ziele der Wettbewerbspolitik im Sinne der Lissabon-Ziele zu erreichen. Jedenfalls darf nicht übersehen werden, dass bei Entscheidungen über Fusionen auch die mittel- und langfristigen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Wesentlich für den Wirtschaftsstandort Europa ist auf jeden Fall die Rechtsstaatlichkeit und die damit verbundene Vorhersehbarkeit von Entscheidungen. Dazu werden noch tiefergehende Arbeiten über den „more economic based approach“ erforderlich sein. Klar ist auch, dass nicht jede Fallkonstruktion in Regelungen gegossen werden kann, sondern ein gewisses Abstraktionsniveau erforderlich ist. Auch angesichts der aktuell bevorstehenden Entscheidungen der Kommission geht die Ratspräsidentschaft davon aus, dass die Kommission das Ermessen, wie z.B. bei der Marktabgrenzung und der Feststellung von Effizienzen etc. mit größter Sorgfalt ausübt.

 

Datum: 15.03.2006