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Reden, Interviews

14.06.2006

Staatssekretär Hans Winkler im Plenum des Europäischen Parlaments in Strassburg Plenardebatte zum Thema Anstieg rassistischer und homophober Gewalt in Europa


 

Das Thema der heutigen Debatte ist eines, dem wir besondere Priorität widmen: Wo immer die Sicherheit und die Würde eines Bewohners oder einer Bewohnerin der Europäischen Union bedroht ist, da ist unser aller Sicherheit und Würde bedroht - und die Glaubwürdigkeit unserer Union, ihre Prinzipien und Institutionen. Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit – dies legen bereits die  Gründungsverträge, sowie zahlreiche weitere internationale Vereinbarungen, fest.  Akte rassistischer und homophober Gewalt müssen als unmittelbare Herausforderung betrachtet werden und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln mit Entschiedenheit entgegengetreten werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen der Europäischen Union beginnen sich als Fremde zu fühlen. Ebenso wenig dürfen wir zulassen, dass Menschen aus anderen Weltregionen, die zu uns kommen, Erfahrungen machen, die unseren Werten vollkommen widersprechen.

Die Union hat sich seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam mit den im Jahr 2000 erlassenen Gleichbehandlungsrichtlinien ein Instrumentarium gegeben, um unionsweit Diskriminierungen, unter anderem auf Grund der ethnischen Herkunft, der Religion und der sexuellen Orientierung vorzubeugen beziehungsweise diese zu bekämpfen.

Auf der Basis dieser beiden Richtlinien wurde das Aktionsprogramm der Gemeinschaft 2001-2006 zur Bekämpfung von Diskriminierung verabschiedet. Damit bringt die Europäische Union zum Ausdruck, dass sie sich auf diesem Gebiet nicht auf den Erlass rechtlicher Normen beschränken will, sondern umfassende Maßnahmen zur Umsetzung  einer Anti-Diskriminierungspolitik setzt. Sie alle kennen diese Maßnahmen, auf die ich hier denke ich nicht näher eingehen muss.

Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang - und das möchte ich schon hervorheben - ist auch die Tätigkeit der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, deren Erkenntnisse wichtige Entscheidungsgrundlagen für die politisch Verantwortlichen darstellen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf die heute schon erwähnte EU- Grundrechtsagentur eingehen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir – die europäischen Bürger und Institutionen - eine Institution brauchen, die sich mit der Umsetzung der von uns beschlossenen Maßnahmen unter dem Blickwinkel der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung beschäftigt. Es geht hier um die Überwachung jener Rechte in den Mitgliedsländern und Europäischen Institutionen, die wir zu den grundlegenden Rechten der Europäischen Union zählen. Ein Konkurrenz zu anderen Institutionen wollen wir mit der Errichtung der EU- Grundrechtsagentur definitiv keine schaffen.

 

Frau Präsidentin/Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten,

wir wissen, dass es unterhalb der Ebene der Union im Bereich der Bekämpfung der Erscheinungsformen der Intoleranz eine  Fülle wertvoller nationaler Initiativen - öffentlicher wie zivilgesellschaftlicher -gibt. Diese Initiativen, die sich bemühen aufklärend zu wirken, verschiedene  Gruppen zusammenzubringen, Vorurteile abzubauen oder, im Falle junger Menschen gar nicht erst aufkommen zu lassen, verdienen unsere volle Unterstützung.

Wo wir aber erkennen müssen, dass positive Initiativen alleine nicht ausreichen, um Gewalt oder ihre Vorformen, Intoleranz und Aufhetzung in Wort und Schrift, hintan zu halten, müssen unsere Mitgliedsstaaten auch strafrechtliche Maßnahmen zum Schutz ihrer BürgerInnen und EinwohnerInnen einsetzen.

Die Staaten der Europäischen Union verfügen durchwegs über strafrechtliche Bestimmungen, die den Herausforderungen, die rassistische und intolerante Verhalternsweisen darstellen, entsprechen.

Der österreichische Ratsvorsitz ist der Ansicht, dass ein Europäischer  Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein wichtiger Schritt zur Vollendung des entsprechenden europäischen Instrumentariums und ein wichtiges Signal wäre: ein solcher Rahmenbeschluss könnte die Grundprinzipien zur Ächtung jeglicher Manifestationen intoleranter und rassistischer Gesinnung vorgeben.

Die Arbeiten an einem solchen Rahmenbeschluss haben 2001 begonnen. Auf Grund der verschiedenartigen, historisch gewachsenen Strafrechtsysteme der Mitgliedsstaaten sind diese Arbeiten schwierig und wir konnten noch kein Ergebnis erzielen.

 

Frau Präsidentin/Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten,

angesichts einer ernsten und gefährlichen Herausforderung, wie rassistische und homophobe Gewalt sie darstellen, ist „leadership“ der politisch Verantwortlichen in der Union, auch und gerade des Ratsvorsitzes, gefragt. Bundesministerin Ursula Plassnik, ich selbst, und andere  VertreterInnen des österreichischen Vorsitzes waren und sind bemüht, dieses leadership zu vermitteln, in dem wir die Öffentlichkeit der Europäischen Union und darüber hinaus auf den Stellenwert dieser Problematik hinweisen

So hat am 21. März dieses Jahres, dem 40. internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung, Bundesministerin Plassnik unter anderem erklärt: „Der weltweite Kampf gegen Rassismus ist längst nicht gewonnen, auch in der EU besteht kein Grund zur Selbstzufriedenheit.“

Zuvor, am 17. März, wies ich selbst  bei  einer Veranstaltung zum Thema „Der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Schutz von Minderheiten und zu  den Maßnahmen gegen Diskriminierung“ unter anderem auf die Situation der Minderheit der Roma hin, die in der EU leider vielfach Zielscheibe von Diskriminierung und rassistischer Gewalt sind.

Am 5. Mai, dem nationalen österreichischen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus,  gedachte Bundesministerin Plassnik der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen und der Menschen aus über 30 europäischen Nationen, die von den Nazis nach Mauthausen verbracht, erniedrigt, gequält und ermordet wurden - sei es wegen ihrer  religiösen oder  politischen Gesinnung, ihres Widerstandes gegen das Naziregime, wegen ihrer Abstammung oder sexuellen Orientierung. Das dies niemals mehr wieder passiert, das müssen wir und Europäische Union sicherstellen.

Am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homophobie,  gab  der österreichische Botschafter beim Europarat  bei einer dem Kampf gegen Homophobie gewidmeten Veranstaltung im Namen des Ratsvorsitzes ein Statement ab, in  dem der Charakter der EU als Union des Pluralismus und der Vielfalt betont und besonders auf Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages und der Grundrechtscharta hingewiesen wird .

 

Meine Damen und Herren  Abgeordneten,

lassen Sie mich zum Abschluss danken, dass Sie dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben und ihnen versichern, dass der Rat Ihr Engagement gerade in diesem Bereich außerordentlich schätzt und mit Ihnen Hand in Hand arbeiten wird.

 

Datum: 16.06.2006