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Reden, Interviews

15.03.2006

Erklärung des Ratsvorsitzes zum Stand der Verhandlungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen


Staatssekretär Hans Winkler im Plenum des Europäischen Parlaments

 

Die Verhandlungen zur Schaffung des Menschenrechtsrats im Rahmen der Vereinten Nationen ist ein Dossier, das mir besonders am Herzen liegt. Ich habe daher kurzfristig meine ursprünglichen Reisepläne geändert, um auch zu dieser für den Rat in diesem Haus ungewöhnlich späten Stunde mit Ihnen die jüngsten Entwicklungen diskutieren zu können.

Im vergangenen Jahr hat in New York ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen zur VN- Reform stattgefunden, wobei unter anderem die Errichtung eines Menschenrechtsrates beschlossen worden ist. Am Ende des Gipfels wurden die Teilnehmer gefragt, ob der Gipfel ihrer Meinung nach ein Erfolg war. So auch der österreichische Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, der ganz klar zum Ausdruck brachte, dass dem so war. Besonders aus heutiger Sicht kann man sicherlich sagen, dass die Entwicklungen des letzten Jahres ein entscheidender und wichtiger Schritt für die Vereinten Nationen, sowie auch für die Europäische Union war.

Der Beschluss vom letzten Jahr war jedoch lediglich ein Grundrechtsbeschluss, der erst durch lange und sicherlich auch zeitweise sehr mühsame Verhandlungen mit Leben gefüllt werden musste. Lassen Sie mich an dieser Stelle einen besonderen Dank an den Präsidenten der Generalversammlung, Jan Eliasson, aussprechen, unter dessen Führung eine so wichtige Etappe in der Reform der Vereinten Nationen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. 

Wie Sie vielleicht wissen, wurde heute vor wenigen Stunden der vom Präsidenten der Generalversammlung vorgelegte Resolutionstext zur Errichtung eines Menschenrechtsrates von der Generalversammlung erfolgreich angenommen. Die Resolution wurde mit 170 Stimmen, 4 Gegenstimmen (US, Israel, Palau, Marshall Island) und 3 Enthaltungen (Venezuela, Iran, Belarus) angenommen. 170 Stimmen in den Vereinten Nationen ist sicherlich ein großer Erfolg, der sich sehen lassen kann. Die Europäische Union ist bei der Abstimmung in der Generalversammlung wahrlich mit einer Stimme aufgetreten.

Die Errichtung des Menschenrechtsrates (MRR) stellt sicherlich einen historischen Schritt in der weiteren Stärkung des VN-Menschenrechtsystems, sowie des weltweiten Menschenrechtschutzes im Allgemeinen dar.

Die EU hat sich von Beginn an für die Errichtung eines starken Menschenrechtsrates eingesetzt. Alle Forderungen der EU konnten in den Verhandlungen zwar nicht erfüllt werden, jedoch repräsentiert der neu geschaffene MRR eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Menschenrechtskommission (MRK) und hat das Potential, das VN-Menschenrechtssystem und den weltweiten Menschenrechtsschutz entscheidend zu stärken.

Folgende Verbesserungen möchte ich besonders hervorheben:

1. Der MRR wird anders als die MRK, die ja ein Organ des ECOSOC war, ein regelmäßig tagendes Organ sein. Durch die Erhöhung der Anzahl der Sitzungen pro Jahr, sowie einem vereinfachten Mechanismus zur Einberufung von Sondersitzungen wird es möglich sein, rascher auf Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.

2. Wir erwarten eine Aufwertung und verbesserte Qualität der Mitgliedschaft durch die direkte und individuelle Wahl der Mitglieder mit dem Erfordernis einer absoluten Mehrheit unter allen Mitgliedstaaten der VN. So besteht nun auch die Möglichkeit der Suspendierung von Mitgliedern des MRR bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen.

3. Eine regelmäßige Überprüfung aller Staaten im Menschenrechtsbereich durch Schaffung einer „Universal Review“ soll den Vorwurf von Doppelstandards und Selektivität entkräften.

4. Der MRR hat die Kompetenz, direkte Empfehlungen an alle Organe des VN-Systems, einschließlich den VN-Sicherheitsrat, abgegeben zu können und wird somit entscheidend dazu beitragen, dass Menschenrechtsfragen die Arbeit aller VN-Gremien durchdringen;

5. Zentrale Errungenschaften der VN-Menschenrechtskommission, wie das System von Sonderberichterstattern und die aktive Teilnahme von NGOs an den Sitzungen werden beibehalten.

Nun wird es wichtig sein, auf dem soliden Fundament aufzubauen und den Menschenrechtsrat rasch zur Realität werden zu lassen. Die ersten Wahlen der Mitglieder des MRR werden Anfang Mai stattfinden; die erste Tagung des MRR ist für Juni vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle notwendigen Schritte gesetzt werden, damit der MRR seine Arbeit mit Durchschlagskraft beginnen kann. Dies wird für den Ruf und die Glaubwürdigkeit dieses neuen universellen Menschenrechtsorgans entscheidend sein. Ich darf Ihnen versichern, dass die  EU dazu einen  wesentlichen Beitrag leisten wird.

Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen. Wie schon vorher erwähnt, gab es eine sehr breite Unterstützung für den Vorschlag des Präsidenten der Generalversammlung. Insbesondere die USA konnten dem vorliegenden Text jedoch nicht zustimmen. Wir haben uns sehr um Mittel und Wege bemüht, auf die Anliegen der USA einzugehen. Wie Sie wissen, sind die USA bei ihrer Haltung geblieben und haben gegen den Text gestimmt. Gleichzeitig haben sie jedoch betont, dass sie am MRR konstruktiv mitarbeiten werden. Wir sind daher gewiss, dass der MRR ein wirklich universelles Organ zum Schutz der MR werden wird.

 

Datum: 27.03.2006