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Das Netz der Verträge der EU mit Drittstaaten widmen sich intensiv und nachhaltig auch mit der Frage der Menschenrechte. Die Menschenrechte und deren Einhaltung sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Verträge und ein essentielles Element unserer Beziehungen mit Tunesien. Der Rat ist sich der Menschenrechtsprobleme in Tunesien bewusst. Unsere Besorgnis gilt insbesondere Versuchen, die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten einzuschüchtern und zu bedrohen. Dies war leider auch in jüngster Zeit der Fall. Frau Abgeordneten Flautre möchte ich mein Bedauern darüber aussprechen, dass sie selbst zum Ziel von Bedrohungen durch tunesische Sicherheitskräfte geworden ist. Die EU hat ihren Protest über diese Ereignisse bereits am 5. Juni dem tunesischen Außenminister mitgeteilt.
In unserem Assoziationsabkommen, sowie im Aktionsplan der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit Tunesien ist ebenfalls die Einhaltung der Menschenrechte festgeschrieben. Im Rahmen des Aktionsplanes, der seit 4. Juli 2005 in Kraft ist, ist Tunesien eine Reihe von Verpflichtungen in den Bereichen Demokratie, Regierungsführung und Menschenrechte eingegangen. Deren konkrete Umsetzung ist für die Weiterentwicklung unserer Beziehungen mit Tunesien von großer Bedeutung. Dazu zählt die Einrichtung eines Unterausschusses für Menschenrechte. Wir hoffen und laden unsere tunesischen Partner nachdrücklich dazu ein, die erste Tagung des Unterausschusses in den nächsten Monaten zu ermöglichen. Die EU will den Dialog zu diesen wichtigen Fragen dadurch noch in diesem Jahr stärken.
Die EU wünscht sich ein Tunesien, das seine Sicherheit und seinen Wohlstand stärkt und vermehrt. Die Rankings zahlreicher multilateraler Institutionen weisen Tunesien beeindruckende wirtschaftliche und soziale Errungenschaften aus. Die EU begrüßt Tunesiens Anstrengungen, insbesondere im Hinblick auf die Stellung der Frau und auf das Recht auf Bildung. Durch diese setzt Tunesien wichtige Impulse für Reformen in der arabischen Welt. Daneben gibt es einige positive Maßnahmen in der jüngsten Vergangenheit, die wir gerne anerkennen: zum Beispiel die Öffnung der Gefängnisses für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Ernennung eines „Vermittlers“ oder die Amnestie für politische Häftlinge. Wir sehen auch einer positiven Kooperation mit Tunesien als Mitglied des UN Menschenrechtsrates entgegen.
All das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die EU weiterhin über die Menschenrechtslage in Tunesien, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Meinungs-, Assoziations- und Versammlungsfreiheit, sowie im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz, besorgt ist.
Die Vorfälle vor und während des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft in Tunis vom vergangenen November werfen noch immer einen Schatten auf Tunesien. Wir haben Tunesien nach diesen Ereignissen öffentlich an die Erwartungen der EU hinsichtlich der Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verantwortung erinnert.
Im Rahmen einer EU Menschenrechtsdemarche im November 2005 haben wir unser Bedauern über die Vorfälle beim Weltgipfel unterstrichen und erneut unsere zentralen Anliegen bekräftigt.
1. eine Ende der Blockade von EU-finanzierten zivilgesellschaftlichen Projekten,
2. Fortschritte bei der Umsetzung des Programms zur Justizreform und
3. die Schaffung eines Unterausschusses für Menschenrechte.
Die Demarchen waren ein erster Schritt. Kommission und Rat haben die die Entwicklungen seit November eingehend geprüft. In der Tat konnten zu Beginn der österr. Präsidentschaft einige Gesten des Entgegenkommens festgehalten werden:
Die Gelder für die älteste und respektierteste Menschenrechtsliga auf dem afrikanischen Kontinent, deren Bestehen selbst die tunesischen Behörden als „nationaler acquis“ würdigen, blieben hingegen blockiert. Ich spreche von der „Ligue Tunisienne des droits de l’Homme“.
Die Klagen der Ligue über Einschüchterungsversuche der Polizei gegen ihre Mitglieder und über Versuche, ihr ordentliches Funktionieren zu behindern, sind seither nicht abrissen. Eine noch immer ausstehende Gerichtsentscheidung verhinderte bereits im September 2005 die Abhaltung der Generalversammlung der Organisation. Die EU Troika unternahm daraufhin eine Demarche in Genf, um dem Wunsch der EU nach einer ungehinderten Fortsetzung der Arbeit der Liga Nachdruck zu verleihen.
Als Hintergrund darf ich nur erwähnen, dass die tunesischen Behörden Mittel der Europäischen Kommission zugunsten der Liga seit 2003 blockieren. Die offizielle Erklärung der Behörden ist, dass diese nicht die Bestimmungen des Vereinsgesetzes von 1959 erfülle, da die Organisation nicht um eine Vorabgenehmigung für den Erhalt von Geldern einer ausländischen Organisation angesucht habe. Die Liga bestreitet die Existenz einer solchen Verpflichtung. Dazu ist anzuführen, dass eine solche Verpflichtung noch nie zuvor im Zusammenhang mit EU-finanzierten Projekten ins Treffen geführt worden ist.
Trotz einer weiteren Demarche der EU am 22. Mai 2006 wurde die Abhaltung der Generalversammlung der Liga am 27. und 28. Mai 2006 erneut verhindert. Dabei kam es zu einem unverhältnismäßigen Einsatz von Polizei gegenüber friedlichen Aktivistinnen, zu dessen Zeugin – und bedauerlicherweise auch Opfer – die Vorsitzende des Menschenrechtsunterausschusses dieses Hauses wurde.
Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass wiederholte Vorfälle dieser Art dem internationalen Bild eines Landes Schaden zufügen. Nach unserem Austausch mit dem tunesischen Außenminister am 5. Juni hat die Präsidentschaft nun weitere Schritte in Reaktion zu diesen Vorfällen eingeleitet. Die für Juli 2006 geplante Sitzung des Assoziationsausschusses in Tunis wird uns einen angemessen Rahmen für eine Aussprache über diese Ereignisse bieten.
Erlauben Sie mir vorab allerdings noch einige Anmerkungen zu anderen menschenrechtlichen in der vorliegenden Entschließung diese Hauses angesprochene Entwicklungen, die auch für den Rat Anlass zu Besorgnis geben:
Die Assoziationsfreiheit ist in der tunesischen Verfassung verankert, wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen. Versammlungen bedürfen der Erlaubnis des Innenministeriums. Auch die Unabhängigkeit der Justiz wird durch die tunesische Verfassung gewährleistet. Dem gegenüber stehen jedoch zahlreiche Berichte über die Einmischung der Behörden in Gerichtsverfahren. Der Prozess gegen den Rechtsanwalt Mohamed Abou, der wegen eines kritischen online-Artikels angeklagt wurde, scheint diese Vorwürfe zu bestätigten.
Ich möchte an diese Stelle unterstreichen, dass die EU an einer Zusammenarbeit mit Tunesien zur Modernisierung des Justizwesens sehr interessiert ist.
Abschließend darf ich den Mitgliedern dieses Hauses im Namen des Rates versichern, dass die EU auch weiterhin menschenrechtliche Anliegen und Sorgen gegenüber Tunesien zur Sprache bringen und von den tunesischen Behörden die umfassende Einhaltung menschenrechtlicher und demokratischer Prinzipien einfordern wird.
Unsere erste Priorität sollte dabei die Umsetzung der Verpflichtungen betreffend Demokratie, gute Regierungsführung und Menschenrechte sein, die Tunesien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik gegenüber der EU gemacht hat. Ihre Erfüllung ist die Basis und Voraussetzung für die Weiterentwicklung unserer Beziehungen.