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Reden, Interviews

06.02.2006

Eröffnungsrede von Staatssekretär Finz zur Steuertagung


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Gesellschaft und die Wirtschaft sind einem ständigen Änderungsprozess unterworfen, sodaß auch das Steuerrecht dementsprechend angepasst werden muß. Schon der griechische Geschichtsphilosoph Herodot bemerkte "Panta Rei" das heißt alles fließt!

Die Umsatzsteuer wurde probeweise anfangs des 20. Jahrhunderts eingeführt, zunächst einmal in Form einer Allphasenbruttoumsatzsteuer. Auch wenn das Steueraufkommen den Erwartungen entsprach, war das System für eine vielstufige arbeitsteilige Wirtschaft nicht gut geeignet. Schon Schumpeter schreibt in seinem Skriptum von 1929, dass der Hauptnachteil eine Kumulation der Steuerlast und damit eine Begünstigung vertikaler Konzentrationsformen ist. Auch die Problematik der Entlastung bei der Ausfuhr bzw der korrekten Belastung bei der Einfuhr hat Schumpeter bereits 1929 erkannt. Sein Lösungsansatz war allerdings eine Einphasenumsatzsteuer, die er jedoch als technisch schwierig bezeichnete schon deshalb, weil erstens die Hinterziehungsgefahr relativ groß und zweitens der Steuersatz relativ hoch sein müßte.

So wurden verschiedenste Änderungsvorschläge diskutiert, die aber bis in die 60-er Jahre nicht umgesetzt werden konnten. Das heißt: In der wissenschaftlichen Diskussion wurden diverse ökonomische und juristische Überlegungen angestellt wie man die Schwächen des Systems eliminieren könnte. Hauptschwächen bzw Argumente gegen dieses System waren vor allem:

  1. Kumulationwirkung, das heißt je mehr Stufen der Gegenstand oder die Leistung im Unternehmerbereich durchläuft, bis sie zum Kosumenten kommt, desto höher ist die Steuerbelastung bzw desto höher ist die Steuerbelastung, die dadurch entsteht, dass Steuer jeweils von der Steuer erhoben wird.
  2. Je mehr Stufen in einem Unternehmen zusammengefasst werden, desto geringer ist die Belastung mit Umsatzsteuer. Mit anderen Worten: Die konzentrationsfördernde Wirkung der Allphasenbruttoumsatzsteuer ist unbestritten.
  3. Auf Grund des unterschiedlichen Steuersatzes von Großhandelsumsätzen und Einzelhandelsumsätzen ist es notwendig, bei jedem Umsatz zu entscheiden, unter welche Kategorie er fällt. Dieser Bereich forderte Betriebsprüfer bzw Steuerberater, weil natürlich der Unternehmer kaum beurteilen kann, unter welche Kategorie sein Abnehmer fällt.
  4. Da beim einzelnen Gegenstand nicht die tatsächlich enthaltene Umsatzsteuer feststellbar ist, kann weder eine exakte Entlastung der Gegenstände beim Export noch eine exakte Belastung beim Import erreicht werden.

Alle diese Probleme führten dazu, dass innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Erkenntnis gewonnen wurde, dass eine Gesamtänderung des Umsatzsteuersystems inklusive einer einheitlichen Regelung für alle Mitgliedsländer unvermeidlich ist.

Nach langen und zähen Verhandlungen kam man zum Ergebnis, dass weder die Beibehaltung des bisherigen Systems noch eine Einphasensteuer zweckmäßig wäre. Die Lösung war die Allphasennettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug!

Dieses System hat den Vorteil, dass auf Grund des Vorsteuerabzuges die Steuerbelastung fraktioniert auf allen Stufen erfolgt, das System ist wettbewerbsneutral und die effektive Belastung ist bekannt, sodass bei der Ausfuhr eine korrekte Entlastung und bei der Einfuhr eine korrekte Belastung erfolgen kann. Im Gegensatz zum vorherigen System spielen für den leistenden Unternehmer die Verhältnisse beim Abnehmer keine Rolle.

Im Bereich der Umsatzsteuer ist bekanntlich die Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union weit fortgeschritten und man glaubte, mit dieser Lösung den Stein der Weisen gefunden zu haben.

Inzwischen ist das System mehr als 30 Jahre in Kraft und es kann gesagt werden, dass es sich großteils bewährt hat. Es ist in allen EU-Ländern und einigen anderen europäischen Ländern in Kraft. Allerdings hat dieses System mit Vorsteuerabzug eine Schwäche: Wer entsprechend hohe Vorsteuern hat, kann diese Beträge systemkonform vom Finanzamt zurückverlangen. Diese Möglichkeit, nämlich von der Steuerbehörde Geld zu bekommen, verführt manchen unlauteren Unternehmer zum Steuerbetrug. Die verschiedenen Methoden des Vorsteuerbetruges brauchen hier nicht erörtert werden, ich glaube sie sind bekannt. Das Problem verlangt aber nach einer Lösung.

Ein – und ich glaube sehr guter – Lösungsansatz ist die Einführung des Reverse Charge im gesamten Unternehmerbereich.

Über die genaue Ausgestaltung und Umsetzbarkeit wird in dieser Konferenz sicher eingehend diskutiert werden, eines ist aber klar: Das Reverse-Charge-System ist eine Weiterentwicklung des Allphasennettoumsatzsteuersystems wie es derzeit auf Grund der Mehrwertsteuerrichtlinien in Kraft ist. Es beläßt das grundsätzliche System unverändert, verhindert aber den typischen Vorsteuerbetrug. Jeder verhinderte Betrug ist ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und kann daher nach meiner Meinung nur befürwortet werden. Gerade der korrekte Steuerzahler sieht nicht ein, dass er mit seiner Steuer auch Betrüger finanziert, die sich auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile verschaffen.

Ich wünsche daher dieser Konferenz im Interesse aller korrekten Steuerzahler neue Erkenntnisse  und ein gutes Ergebnis, das für den Fiskus und die korrekten Steuerzahler eine optimale Lösung bringt.

 

Datum: 06.02.2006