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Reden, Interviews

05.04.2006

Staatsekretär Hans Winkler im Plenum des Europäischen Parlaments: Erklärung des Rates zu den Wahlen in Belarus


 

Die Präsidentschaftswahlen in Belarus vom 19. März waren bereits Thema der letzten Debatte hier im Plenum des Europäischen Parlaments. Ich selber hatte die Ehre, bei dieser Debatte das Wort zu ergreifen. Der Rat befasst sich schon seit längerer Zeit mit dem Land, das dieser Tage immer wieder besonderen Anlass zur Sorge gegeben hat.

Der Rat und, wie das letzte Mal auch hier zum Ausdruck gebracht wurde, das Europäische Parlament, sind solidarisch mit der belarussischen Bevölkerung, die ihren Willen und ihre politische Überzeugung an der Wahlurne zum Ausdruck bringen wollten. Ich freue mich besonders, dass Alexander Milinkewitsch heute hier ist. Es ist meine Hoffnung, dass er Mut daraus schöpft, dass wir ihn in seinen Handlungen und weiteren Vorgehensweise unterstützen.

Heute Vormittag sprach Bundeskanzler Wolfgang Schüssel klare Worte. Lassen sie mich seine Worte noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen: „Milinkewitsch verdient jede nur denkbare politische, wirtschaftliche und auch finanzielle Unterstützung, wo immer es nötig ist.“ Ich kann dies hier nur noch einmal bekräftigen.

Der Rat hat sich bereits vor den Wahlen intensiv mit Belarus auseinandergesetzt und Belarus nachdrücklich aufgefordert, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu respektieren und nicht mit Füßen zu treten, sowie davor gewarnt, allfällige Demonstranten als Terroristen zu behandeln.

Gemeinsam teilen wir die Hoffnung, dass eine Wende in Belarus eintritt. Eines ist, wie schon mehrfach gesagt wurde, klar: Die Wahlen waren nicht demokratisch, nicht frei und nicht fair. Die von der OSZE geführte Wahlbeobachtungsmission kam zu dem Schluss, dass die Wahlen nicht internationalen Standards entsprachen und mit schweren Mängeln behaftet waren.

Wir können ein derartiges Vorgehen, wie es von der belarussischen Regierung gesetzt wurde, nicht tolerieren. Wir werden Maßnahmen gegen diejenigen treffen, die für dieses Verhalten verantwortlich sind.

Derzeit bereitet der Rat eine Entscheidung vor, die beim Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am kommenden Montag verabschiedet werden soll. So sollen gegen eine ganze Reihe von namentlich genannten Personen Reisebeschränkungen verhängt werden, insbesondere ausdrücklich gegen Präsident Lukaschenko. Daneben prüft der Rat die  Möglichkeit weiterer konkreter Maßnahmen, die ergriffen werden können. Klar ist jedoch, dass diese weitergehenden Maßnahmen nicht die Bevölkerung selbst treffen dürfen. Ebenfalls werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung von Belarus vorbereitet. Kommissarin Ferrero-Waldner wird diejenigen Maßnahmen auflisten, die dafür in Frage kommen. Ich möchte hier aber auch die Gelegenheit ergreifen und alle Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, sich daran zu beteiligen, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, im Ausland zu studieren, den Zutritt zu unseren Universitäten zu ermöglichen und Stipendien zu erhalten. Gerade jungen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, in den Westen zu reisen, Demokratie zu erleben und diese Erfahrung zu Hause weiter geben zu können. Auch dadurch wird die Zivilgesellschaft gestärkt.

Wir dürfen nicht müde werden, an die Regierung von Belarus zu appellieren, die Inhaftierten freizulassen. Ihr einziges Verbrechen bestand darin, dass sie von einem Menschenrecht – dem Demonstrationsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung – Gebrauch gemacht haben.

Wir werden jedenfalls solange keine Ruhe geben, bis nicht auch in diesem Land der Frühling Einkehr gefunden hat, wie Außenministerin Plassnik dies so treffend beschrieben hat.

 

Datum: 06.04.2006