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Presseaussendungen

03.05.2006

Seminar für Westbalkanstaaten zur Kontrolle des Exports von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern

 

Österreich als EU Präsidentschaft, SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute) und die Europäische Union halten am 4. Mai in Wien ein Seminar für Westbalkanstaaten zur Kontrolle des Exports von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern in Anwendung der Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ab. 

Die EU hat die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Exportkontrolle von Rüstungs- und doppelverwendungsfähigen Gütern verstärkt. Doppelverwendungsfähige Güter können sowohl zivil wie militärisch genutzt werden, u.a. für Programme zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Durch die Unterstützung von Drittstaaten bei der Stärkung der Exportkontrolle soll unter anderem ein Beitrag gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen geleistet werden. Diese Zielsetzung hat auch ein EU-finanziertes Pilotprojekt in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, und Serbien und Montenegro, für dessen Umsetzung SIPRI zuständig ist. Das Wiener Seminar fällt in den Rahmen dieses Projekts.

Die Staaten des Westbalkans haben an einer Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Exportkontrolle sensibler Güter großes Interesse zum Ausdruck gebracht und in diesem Zusammenhang die Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren in den - größtenteils neuen - diesbezüglichen nationalen Gesetzen weitgehend berücksichtigt. Auf Basis eines „lessons learned“ Ansatzes soll das Seminar einem offenen und praxisorientierten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur konkreten Anwendung der Kodexkriterien zwischen TeilnehmerInnen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro einerseits sowie Vertretern von EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittsländern und EU-Institutionen andererseits dienen.

Der Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren wurde am 8. Juni 1998 angenommen. Der Verhaltenskodex verfolgt das Ziel, Exporte von Waffen zu verhindern, die zur Verletzung von Menschenrechten, internationalem Völkerrecht, interner Repression oder internationaler Aggression eingesetzt werden oder wenn dadurch regionale Stabilität oder nachhaltige Entwicklung gefährdet würden. In dem Kodex werden acht Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen sowie ein Verfahren für Verweigerungsmitteilungen festgelegt. Diese acht Kriterien sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen. Welche Exportgüter unter den EU-Code fallen, ist in der EU-Militärgüterliste festgehalten.

Das Seminar besteht aus 4 Teilen: Status-quo in den Westbalkanstaaten; Umsetzung des Verhaltenskodex in der EU; Umsetzung des gemeinsamen EU Rechtsbestandes in Bezug auf doppelverwendungsfähige Güter und Umsetzung des gemeinsamen EU Rechtsbestandes als Nicht-EU-Mitgliedsstaat: Herausforderungen und Möglichkeiten. Österreich als EU Präsidentschaft sieht einem gelungenen Meinungsaustausch entgegen.

 

Datum: 04.05.2006