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Beim Informellen Treffen der Justiz- und Innenminister, das von 13. bis 14. Jänner in Wien stattfindet, standen im Mittelpunkt der Gespräche am Freitag Nachmittag die Weiterentwicklung des europäischen Strafrechts sowie die Grundrechte der Bürger. „ Der heutige Nachmittag war sehr erfolgreich. Wir haben in vielen Bereichen geklärt, wie wir weiter gehen“, so Ratsvorsitzende Gastinger in der anschließenden Pressekonferenz. Gastinger hob die drei Kernbereiche der Arbeitsgespräche hervor:
Ratsvorsitzende Gastinger zeigte sich erfreut, dass im Bereich des Grundrechtsschutzes grundsätzliche Einigung erzielt worden sei. „Es ist Wunsch der Präsidentschaft den Grundrechtsschutz weiter zu behandeln“, so Gastinger. Notwendige Voraussetzung sei das gegenseitige Vertrauen. Als Basis bezeichnete sie dabei den Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Weiters hat die österreichische Präsidentschaft in einem neuen Ansatz Mindestgarantien für die Fairness des Verfahrens und den Schutz des Einzelnen in diesen Verfahren vorschlagen und damit auch zu einer effizienten Strafverfolgung beitragen.
Ratsvorsitzende Gastinger betonte, dass die Entwicklung der europäischen strafrechtlichen Sanktionssysteme aufgrund der Rechtssprechung des EuGH intensiv diskutiert worden sei. So habe das EuGH-Urteil betreffend den Rahmenbeschluss zum Schutz der Umwelt durch das Strafrecht für Verwirrung und unklare Grundsätze gesorgt. Die österreichische Präsidentschaft möchte sicherstellen, dass Mechanismen eingeführt werden, die eine Entfremdung der Unionsbürger von grundlegenden Strafbestimmungen verhindert. Vor allem der Einfluss der nationalen Parlamente und der jeweiligen Justizminister muss voll gewahrt werden.
Betreffend die Erzielung höchstmöglicher Kohärenz betonte die Ratsvorsitzende, dass im Zivilrechtsbereich unterschiedliche Ratsformationen Zivilrechtsaspekte behandeln, wie beispielsweise im Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Vertrags- und Schadenersatzrecht. Derartige Regelungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates für Justiz und Inneres aber sehr oft in jenen Justizminister der Mitgliedstaaten. Der Präsidentschaft ist es in diesem Bereich wichtig, das diesbezügliche Problembewusstsein zu stärken und zu erörtern, wie bestehende Informationsdefizite beseitigt werden können.