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Presseaussendungen

23.02.2006

Presseaussendung zum Friedensprozess zwischen Äthiopien und Eritrea

 

Am 22. Februar fand in New York eine Sitzung der Zeugen des Algier Abkommens vom 12. Dezember 2000 statt, um den gegenwärtigen Stillstand des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea zu beenden. Bei dem Treffen, an dem Botschafter Georg Lennkh als Vertreter der EU-Präsidentschaft im Rahmen der EU-Troika teilnahm, wurde die folgende Erklärung verabschiedet:

Erklärung der Zeugen des Abkommens von Algier

Die Zeugen des Algier-Abkommens vom 12. Dezember 2000 (Algerien, die Afrikanische Union, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und die Vereinten Nationen, „die Zeugen“) sind am 22. Februar bei den Vereinten Nationen zusammengetroffen. Die Zeugen bleiben der Umsetzung des Abkommens, sowie der Umsetzung des Abkommens von Algier über die Einstellung der Feindseligkeiten vom 18. Juni 2000 („die Abkommen“) vollinhaltlich verpflichtet und begrüßen und befürworten die Initiative der Vereinigten Staaten von Amerika, in Zusammenarbeit mit und mit der vollen Unterstützung von den anderen Zeugen, den gegenwärtigen Stillstand im Friedensprozess zwischen Äthiopien und Eritrea zu beseitigen, um Stabilität und gute Beziehungen zwischen den Parteien zu fördern und die Grundlage für nachhaltigen Frieden in der Region zu legen.

Die Zeugen anerkennen die besondere Rolle der Afrikanischen Union und ihre Bedeutung für die Vertrauensbildung zwischen den Parteien zur Unterstützung jeglicher Initiative im Demarkationsprozess.

Die Zeugen betonen, dass die Parteien das Algier Abkommen vom 12. Dezember 2000 vollständig und bedingungslos umsetzen müssen. Die Zeugen halten es für entscheidend, dass die Parteien die Verpflichtungen dieses Abkommens, sowie der Vereinbarung über die Einstellung der Feindseligkeiten, erfüllen.

Gemäß Artikel 1 des Abkommens vom 12. Dezember 2000, muss jede Partei von der Androhung oder dem Einsatz von Gewalt gegeneinander absehen.

Die Zeugen rufen in Erinnerung, dass gemäß Artikel 4.15 des Algier Abkommens vom 12. Dezember 2000 sich sowohl Äthiopien als auch Eritrea verpflichtet haben, die Abgrenzungs- und Demarkationsbestimmungen der Eritrea-Äthiopien-Grenzkommission (EEBC) als endgültig und bindend anzuerkennen.

Die Zeugen erwarten von beiden Regierungen, ihre Verpflichtung einzuhalten und mit der EEBC zusammenzuarbeiten, um ihre Entscheidung ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Die Zeugen fordern die Kommission dazu auf, ein Treffen mit den Parteien einzuberufen, und laden die Kommission dazu ein, die Notwendigkeit für technische Gespräche mit der Unterstützung durch einen neutralen Vermittler zur Hilfestellung beim Demarkationsprozess zu erwägen.

Die Zeugen fordern die Parteien nachdrücklich dazu auf, dem Treffen der EEBC beizuwohnen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten sowie den von der Kommission festgelegten Erfordernissen nachzukommen, um den Demarkationsprozess erfolgreich abschließen zu können.

Die Zeugen loben die Rolle der Mission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE). Die Zeugen fordern die Parteien auf, UNMEE zu erlauben ihren Pflichten ohne Einschränkungen nachzukommen und rufen die Parteien auf, die Bewegungsfreiheit von UNMEE Personal in der Ausübung seiner Verantwortlichkeiten, einschließlich der ihm übertragenen Verantwortlichkeiten, wie in Sicherheitsratsresolutionen 1430 (2002) und 1466 (2003) festgelegt, inklusive die EEBC in der raschen und ordnungsgemäßen Umsetzung der Abgrenzungsentscheidung zu unterstützen, zu gewährleisten. Im Besonderen stellen die Zeugen fest, dass die Demarkation der Grenze nicht voranschreiten kann, solange UNMEE nicht die volle Bewegungsfreiheit in ihrem gesamten Einsatzgebiet erlaubt ist.

Die Zeugen meinen, dass die heute beschlossene US Initiative dazu beitragen wird, die Differenzen zwischen den Parteien beizulegen, und ermutigen die US, sie mit den Parteien weiterzuverfolgen.

Die Zeugen rufen auch die Internationale Gemeinschaft dazu auf, sie zu unterstützen, einschließlich durch fortgesetzte Unterstützung von UNMEE und durch Beiträge an den Trust Fund zur Unterstützung der Grenzdemarkation, errichtet gemäß der Sicherheitsratsresolution 1177 (1998) und genannt in Artikel 4.17 des Abkommens von Algiers vom 12. Dezember 2000.

 

Datum: 23.02.2006