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GASP Erklärungen

19.05.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den jüngsten Verhaftungen in Syrien


 

Unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes vom 19. Januar 2006 bringt die Europäische Union ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass den positiven Ansätzen, die im Januar 2006 in Bezug auf die Menschenrechtslage in Syrien zu beobachten waren, keine weiteren Schritte gefolgt sind. Vielmehr hat sich die Lage seither erheblich verschlechtert. Die EU ist äußerst besorgt darüber, dass in jüngster Zeit wieder in breiterem Umfang Menschenrechtsverteidiger und ihre Familien sowie friedliche politische Aktivisten bedroht und unter Druck gesetzt  worden sind, wobei insbesondere willkürliche Verhaftungen stattgefunden haben und wiederholt Isolationshaft angewandt wurde.  Die Europäische Union fordert die syrische Regierung auf, die in der syrischen Verfassung und dem von Syrien 1969 ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankerte Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu achten, die uneingeschränkt gelten sollte, da der Anwendungsbereich des Notstandsgesetzes kürzlich auf allein die Staatssicherheit betreffende Angelegenheiten eingeschränkt wurde.

Die Europäische Union fordert die syrische Regierung nachdrücklich auf, die Fälle aller politischen Gefangenen neu zu prüfen und alle Gewissensgefangenen unverzüglich freizulassen.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 19.05.2006