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Die Europäische Union hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Dialogprozess in Togo am 21. April 2006 eingeleitet und anschließend eine offene Tagesordnung angenommen worden ist, die ohne Einschränkungen die grundlegenden Fragen aufgreift, was dazu beitragen soll, den Grundstein für eine dauerhafte nationale Aussöhnung zu legen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur vollständigen Erfüllung der 22 Verpflichtungen, die die Behörden Togos eingegangen sind.
Die Europäische Union begrüßt die Bemühungen, die Präsident Faure Gnassingbé, die Regierung, die politischen Kreise in Togo insgesamt und Vertreter der Zivilgesellschaft Togos in dieser Hinsicht unternommen haben. Sie fordert alle Teilnehmer nachdrücklich auf, den Dialog zu Ende zu führen und Wege und Mittel zu finden, wie die aus dem Dialog gezogenen Schlussfolgerungen wirksam umgesetzt werden können.
Die Europäische Union erinnert daran, dass sie weiterhin bereit ist, die Maßnahmen der Behörden Togos zur Erfüllung der 22 Verpflichtungen im Einklang mit dem Beschluss des Rates vom 15. November 2004 zu unterstützen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assozi¬ierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.