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Die Europäische Union bringt ihre ernste Besorgnis angesichts der Menschenrechtslage in Iran zum Ausdruck. Die EU ist nach wie vor besonders beunruhigt über die Anklage gegen den Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani. Die EU appelliert an die iranischen Behörden, das Recht von Herrn Soltani auf ein faires und öffentliches Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, zu achten. Die EU bedauert auch, dass Herr Soltani von seinen Funktionen in der iranischen Anwaltskammer, in die er gewählt worden war, ausgeschlossen worden ist, und ruft die zuständigen Institutionen auf, diese Entscheidung zu überdenken. Die EU fordert Iran auf, keine Strafen gegen Einzelpersonen mehr zu verhängen, die Kontakte zu Botschaften haben.
Weiterhin äußert die Europäische Union ihre große Besorgnis angesichts der generell wachsenden Zahl von Hinrichtungen in Iran. Diese Tendenz wird durch die zehn vor kurzem im Evin Gefängnis vollstreckten Hinrichtungen bestätigt. Die EU bekräftigt, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen grundsätzlich ablehnt, und ruft zu ihrer weltweiten Abschaffung auf. An diejenigen Staaten, in denen die Todesstrafe noch besteht, appelliert die EU, deren Anwendung schrittweise einzuschränken, und sie betont mit Nachdruck, dass die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen und unter Einhaltung von Mindeststandards verhängt werden darf und dass bestimmte Personengruppen wie z.B. jugendliche Straftäter davon ausgenommen werden müssen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil