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Die Europäische Union begrüßt, dass der ehemalige liberianische Präsident Charles Taylor in Nigeria festgenommen und zügig an das Sondergericht für Sierra Leone überstellt wurde, wo er sich in mehreren Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weiterer schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verantworten haben wird.
Die Europäische Union beglückwünscht die liberianische Präsidentin Johnson-Sirleaf zu ihrem entschlossenen Eintreten für die Auslieferung Taylors und würdigt die wichtige Rolle, die Präsident Obasanjo und die nigerianischen Behörden bei seiner Festnahme gespielt haben.
Die Europäische Union ist erfreut darüber, dass sich Charles Taylor nun endlich den Gerichten stellen muss. Dies ist ein historischer Schritt für die Bevölkerung Sierra Leones und lässt auf Frieden und Wiederaussöhnung in der Region hoffen. Die Festnahme von Charles Taylor und seine Überstellung an das Sondergericht stellen auch einen wichtigen Sieg für die internationale Justiz sowie im Kampf gegen die Straflosigkeit in der gesamten westafrikanischen Region dar. Die Europäische Union begrüßt, dass das Sondergericht engagiert darum bemüht ist sicherzustellen, dass der Prozess gegen Charles Taylor ohne Einflussnahme von außen geführt werden kann.
Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass sie vorbehaltlos hinter dem von den Vereinten Nationen unterstützten Sondergericht für Sierra Leone steht.
Die Europäische Union bekräftigt ferner ihre nachdrückliche Unterstützung für Frieden, Stabilität und Demokratie in der Mano-River-Region.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.