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GASP Erklärungen

31.03.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus


 

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts 2005/936/GASP vom 21. Dezember 2005 zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2005/847/GASP sowie des Gemeinsamen Standpunkts 2006/231/GASP vom 20. März 2006 zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2005/936/GASP teilen.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre innerstaatliche Politik mit diesen beiden Gemeinsamen Standpunkten im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage mit Befriedigung zur Kenntnis.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 31.03.2006