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GASP Erklärungen

14.03.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des ukrainischen und des moldauischen Ministerpräsidenten zu Zollfragen


 

Die EU unterstützt die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des ukrainischen und des moldauischen Ministerpräsidenten zu Zollfragen vom 30. Dezember 2005 uneingeschränkt. Die EU legt großen Wert auf Transparenz und Sicherheit an den Grenzen. Grenzfragen sind ein Schwerpunkt der Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit der Ukraine und der Republik Moldau.

Mit der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wird wieder eine transparente und rechtmäßige Zollregelung an der moldauisch-ukrainischen Grenze eingeführt.

Wir verurteilen auf das Schärfste die derzeitigen Versuche der selbst ernannten transnistrischen Regierung, vorsätzlich eine Krisenatmosphäre herbeizuführen.

Wir appellieren an die Unternehmen in der transnistrischen Region der Republik Moldau, sich bei den zuständigen Behörden in Chisinau registrieren zu lassen, um einen ungehinderten grenzüberschreitenden Warenverkehr zu fördern, und begrüßen die Maßnahmen, die die moldauische Regierung diesbezüglich ergriffen hat. Insbesondere begrüßen wir die Zusage der moldauischen Seite, dass sie Doppelbesteuerung vermeiden und den registrierten transnistrischen Unternehmen Ursprungsbescheinigungen ausstellen will, soweit sich der Ursprung der Waren nachprüfen lässt.

Wir appellieren ferner an die selbst ernannte transnistrische Regierung, diese Registrierung nicht zu blockieren. Wir verurteilen jeglichen Versuch der selbst ernannten transnistrischen Regierung, den freien internationalen Warenverkehr zu behindern; sie schadet damit den Interessen der transnistrischen Unternehmen, denn diese werden dadurch um ihre Exportchancen gebracht. Die EU hofft, dass künftig die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Moldau allen registrierten transnistrischen Unternehmen den Zugang zu den EU-Handelspräferenzen eröffnen kann, von denen die anderen moldauischen Unternehmen bereits jetzt profitieren.

Wir bekräftigen, dass die EU bereit ist, insbesondere im Rahmen ihrer Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM) an der Entwicklung einer effizienten und transparenten Grenzregelung mitzuwirken. Die EUBAM führt diesbezüglich regelmäßig Gespräche mit den ukrainischen und moldauischen Partnern.

Die EU tritt nach wie vor uneingeschränkt für die territoriale Integrität der Republik Moldau ein. Die EU bekräftigt, dass sie zu einer friedlichen Lösung des Transnistrien-Konflikts beitragen will.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien * und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 14.03.2006