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GASP Erklärungen

08.03.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum ersten Wahlgang in Benin, mit Assoziierung von Drittstaaten vom 9. März 2006


 

Der erste Durchgang der Präsidentschaftswahlen in der Republik Benin hat am 5. März 2006 im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften des Landes stattgefunden.

Die Vorbereitung des Urnengangs gestaltete sich wegen der gesetzlich vorgeschriebenen umfangreichen Wahlstrukturen und der sehr kurzen Frist für die Organisation der Wahlen äußerst kompliziert; auch war es schwer, im Lande selbst die erforderlichen finanziellen Mittel aufzutreiben. Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission haben sich daher auf Ersuchen der beninischen Regierung an der Finanzierung der Wahlen beteiligt.

In Anbetracht der Umstände, unter denen die Wahlen durchgeführt wurden, kam es unweigerlich zu einigen logistischen Schwierigkeiten am Wahltag.

Es ist jedoch hervorzuheben, dass der Wahlkampf äußerst friedlich verlaufen ist und dass die beninische Bevölkerung dem Wahlaufruf massiv gefolgt ist. Sie hat ihre Wahlpflicht mit Ruhe, Ernst und Würde erfüllt und damit ein eindrucksvolles Beispiel staatsbürgerlicher Verantwortung an den Tag gelegt.

Insgesamt hat die beninische Bevölkerung bei diesen Wahlen ihre politische Reife bewiesen und gezeigt, dass sie den vor mehr als 15 Jahren mit der Konferenz der lebendigen Kräfte der Nation eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Benin uneingeschränkt unterstützt.

Die Europäische Union sieht der Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Durchgangs der Präsidentschaftswahlen in Benin sowie gegebenenfalls einem zweiten Wahlgang mit Zuversicht entgegen. Sie versichert der Bevölkerung und den Regierenden Benins, dass sie ihnen auf der neuen Etappe, die nun vor ihnen liegt, zur Seite stehen wird.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Datum: 09.03.2006