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Die Europäische Union (EU) begrüßt uneingeschränkt die Eröffnungssitzung der außerordentlichen Session des Übergangs-Bundesparlaments am 26. Februar in Baidoa. Sie beglückwünscht die Leiter der Übergangs-Bundesinstitutionen zu ihrem Mut, eine Vereinbarung zu schließen, um die Durchführung dieser Sitzung zu erleichtern, und würdigt, dass es ihnen gelungen ist, diese Vereinbarung unter äußerst schwierigen Bedingungen umzusetzen.
Die EU betrachtet dies als Beweis für das ernsthafte Bemühen, eine demokratische Staatsführung in Somalia unter Einbeziehung aller Seiten zu erreichen, und appelliert eindringlich an alle Mitglieder des Übergangs-Bundesparlaments, ihre Arbeit in einem konstruktiven und integrativen Geist durchzuführen.
Die EU begrüßt die verbesserten Sicherheitsbedingungen in der Stadt und ruft alle Parteien Somalias auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen. Sie erwartet, dass weit gehendes Einvernehmen über einen Nationalen Sicherheits- und Stabilisierungsplan erzielt wird.
Die EU bekräftigt erneut die feste Absicht, die Übergangs-Bundesinstitutionen bei der Bewältigung des Übergangszeitraums weiterhin politisch, moralisch und materiell zu unterstützen.
Die EU verurteilt jedoch nachdrücklich, dass in Mogadischu mit Gewaltanwendung auf Proteste reagiert wurde, und äußert sich besorgt über die jüngsten Kampfhandlungen in der Hauptstadt, bei denen es vor allem unter der Zivilbevölkerung zahlreiche Tote und Verletzte gegeben hatte. Sie spricht den Opfern und ihren Familien ihr Beileid aus und appelliert an die Parteien, Zurückhaltung zu üben und sich zu verpflichten, ihre Differenzen mit friedlichen Mitteln zu regeln.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.