.
Direkt zum Inhalt.
Direkt zum Inhalt.
Tagungskalender 2006
Jänner
.
Februar
.
März
.
April
.
Mai
.
Juni
.
Mai
  Mo Di Mi Do Fr Sa So  
  1
.
2
.
3
.
4
.
5
.
6
.
7
.
 
  8
.
9
.
10
.
11
.
12
.
13
.
14
.
 
  15
.
16
.
17
.
18
.
19
.
20
.
21
.
 
  22
.
23
.
24
.
25
.
26
.
27
.
28
.
 
  29
.
30
.
31
.
.
.
.
.
 
 
.
.
.
.
.
.
.
 
 
.
.
.
.
.
.
.
 
Service
.
.
.
.
.
.
.

GASP Erklärungen

26.06.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages der Solidarität mit den Opfern der Folter


 

Die EU betont anlässlich des neunten Internationalen Tages der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern (26. Juni), dass sie der weltweiten Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie der vollständigen Rehabilitation von Folteropfern vorrangige Bedeutung beimisst.

Folter ist nicht nur eine Tragödie für die Opfer, die direkten und die indirekten Opfer.  Folter ist auch für diejenigen entwürdigend, die andere der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterziehen und ihnen seelischen Schaden zufügen, so wie auch für Gesellschaften, die solche Verbrechen dulden. Eine Kultur der Straflosigkeit ist nicht akzeptabel.

Die EU weist nachdrücklich darauf hin, dass die Anwendung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe absolut verboten ist und dass alle Staaten sicherstellen müssen, dass sie auf solche barbarischen Praktiken nicht zurückgreifen. Unter Hin¬weis auf die Resolution 60/148 der VN-Generalversammlung vom 16. Dezember 2005 weist die EU nochmals darauf hin, dass sie alle Maßnahmen oder Versuche von Staaten oder Amtsträgern, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu legalisieren, zuzulassen oder stillschweigend zu dulden, unter allen Umständen grundsätzlich verurteilt, auch wenn Gründe der nationalen Sicherheit angeführt werden.

Die EU fordert die Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dringend auf, dem Internationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorrangig beizutreten und mit den einschlägigen internationalen Mechanismen zu kooperieren. Die EU begrüßt, dass im Laufe des vergangenen Jahres Madagaskar und Nicaragua das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert haben.

Genaue Untersuchungen und Offenheit sind wichtige Faktoren bei der Bekämpfung der heimtückischen Anwendung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte begrüßt die EU das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter am 22. Juni 2006 als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines wirksamen und innovativen Mechanismus zur Verhütung von Folter auf weltweiter Ebene. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die zentrale Rolle, die die Vereinigung für die Verhütung der Folter (APT) und andere Akteure der Zivilgesellschaft übernommen haben, um die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter voranzubringen. Die EU ruft ferner alle Staaten dringend dazu auf, die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter zu prüfen.

Die EU misst der Rolle der VN bei der Bekämpfung von Folter und der Unterstützung von Opfern größte Bedeutung bei und hebt hervor, dass sie den VN-Sonderberichterstatter gegen Folter, den freiwilligen Fonds der VN für Opfer der Folter, den OHCHR, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter sowie andere Mechanismen, die wertvolle Beiträge auf diesem Gebiet leisten, unterstützt. Die EU ergreift im Rahmen der vom Rat 2001 verabschiedeten EU-Leitlinien betreffend Folter weiterhin Initiativen auf politischer, diplomatischer und finanzieller Ebene zur Bekämpfung von Folter. Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Ausarbeitung und Annahme einer Resolution gegen Folter auf der 60. VN-Generalversammlung mitgetragen und aktiv unterstützt. Ferner hat die EU am 27. Juni 2005 eine Verordnung verabschiedet, in der die Ein- und Ausfuhr von Gütern untersagt wird, die praktisch nur zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter verwendet werden. Die Ausfuhr von Gütern, die für derartige Zwecke verwendet werden könnten, muss von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten genehmigt werden. Dieser willkommene Schritt wird zur weiteren Stärkung der weltweiten Bekämpfung von Folter beitragen. Die EU hofft, dass andere Staaten ähnliche Rechtsvorschriften erlassen werden.

Die Verhütung von Folter und die Rehabilitation von Folteropfern sind wichtige Prioritäten für die Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte. 22 Millionen EUR wurden für Projekte im Zusammenhang mit Verhütung von Folter und Rehabilitation in den Jahren 2005 und 2006 gewährt, und der Aspekt Folter wird auch im Nachfolgeprogramm zur Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte eine der Prioritäten in den kommenden Jahren bleiben.

Die EU ergreift die Gelegenheit, um den zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, die sich unermüdlich für die Verhütung von Folter einsetzen und versuchen das Leiden der Opfer zu mildern sowie die Öffentlichkeit an diesem wichtigen Datum im VN-Kalender zu mobilisieren, für ihre beständigen Bemühungen ihre Anerkennung auszusprechen. Die EU ist ent¬schlossen, ihre eigenen Anstrengungen zur Schaffung einer Welt ohne Folter fortzusetzen und zu verstärken.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

 

Datum: 26.06.2006