26.06.2006
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Verlängerung des Mandats des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien
- Die Europäische Union würdigt die Arbeit und uneingeschränkt zu begrüßende Präsenz des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien, dessen Mandat im Oktober 2006 ausläuft. Das Amt spielt eine wichtige Rolle für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Kolumbien, indem es Aufgaben bei der Überwachung, Beratung, technischen Zusammenarbeit und Information wahrnimmt.
- Die Europäische Union tritt dafür ein, dass das Amt seine Rolle weiterhin wahrnimmt. Sie hofft, dass die bevorstehenden Diskussionen zwischen der Regierung Kolumbiens und dem Hohen Kommissar für Menschenrechte über eine Verlängerung des Mandats des Amtes im Zeichen einer engen Zusammenarbeit und eines konstruktiven Dialogs stehen werden.
- Die Europäische Union weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Regierung Kolumbiens die Dienste, die das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien in den Bereichen Beratung, technische Zusammenarbeit, Überwachung und Bewertung der Menschenrechtslage im Land leisten kann, aktiv unterstützt und nutzt.
Die beitretenden Staaten Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.