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GASP Erklärungen

13.06.2006

Gemeinsamer Standpunkt 2006/362/GASP des Rates vom 18. Mai 2006 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger


 

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts 2006/362/GASP des Rates vom 18. Mai 2006 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger befürworten. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre Politik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 14.06.2006