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GASP Erklärungen

03.06.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Unabhängigkeitserklärung des montenegrinischen Parlaments


 

Die Europäische Union nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament Montenegros am 3. Juni 2006 eine Erklärung über die Unabhängigkeit der Republik Montenegro nach Artikel 60 der Verfassungscharta des Staatenbundes Serbien und Montenegro verabschiedet hat. Diese Erklärung schließt sich an die von der Referendumskommission der Republik am 31. Mai bekannt gegebene amtliche Bestätigung des Ergebnisses des Referendums über die Unabhängigkeit Montenegros an.

Die Europäische Union erinnert daran, dass das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) bestätigt hat, dass das Referendum im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und des Europarats sowie anderen internationalen Standards für demokratische Wahlen durchgeführt worden ist. Die Europäische Union dankt dem Generalsekretär/Hohen Vertreter Javier Solana und seinem persönlichen Beauftragten Miroslav Lajcak für ihren Beitrag zur Förderung dieses Prozesses.

Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass sie die Entscheidung des montenegrinischen Volkes uneingeschränkt respektieren wird. Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, sich auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 12. Juni 2006 im Hinblick auf die geeigneten nächsten Schritte mit diesem Thema zu befassen.

Die Europäische Union ruft Belgrad und Podgorica dazu auf, einen direkten, konstruktiven Dialog über ihre künftigen Beziehungen zu führen. Die Europäische Union ist bereit, diesen Dialog zu unterstützen.

Zugleich ruft die EU die Regierung Montenegros und die Opposition des Landes auf, unter voller Respektierung der Entscheidung des montenegrinischen Volkes miteinander in einen Dialog zu treten und konstruktiv bei der Umsetzung politischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen zusammenzuarbeiten.

Die Europäische Union bekräftigt erneut die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer auf der Grundlage des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 08.06.2006