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GASP Erklärungen

01.06.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Antrag des belarussischen Justizministeriums auf Suspendierung der Tätigkeit des Belarussischen Helsinki-Komitees


 

In einer Erklärung des Vorsitzes vom 4. Januar 2006 hatte die Europäische Union ihre Enttäuschung über die Entscheidung des belarussischen Obersten Wirtschaftsgerichts zum Ausdruck gebracht, Strafen gegen das Belarussische Helsinki-Komitee (BHC) zu verhängen.

Die Europäischen Union ist daher tief besorgt über den Antrag des belarussischen Justizministeriums vom 24. Mai 2006 an das Oberste Gericht der Republik Belarus, die Tätigkeit des Belarussischen Helsinki-Komitees wegen angeblicher Steuerhinterziehung und anderer Vorwürfe, die politisch motiviert scheinen, zu suspendieren.

Die EU appelliert an die belarussische Regierung, ihre Einschüchterungskampagne gegen das BHC, die zur Schließung der einzigen noch verbleibenden registrierten NRO im Bereich der Menschenrechte in Belarus führen würde, sofort einzustellen. Die EU fordert darüber hinaus die belarussische Regierung auf, die gegen das BHC erhobenen Anklagen unverzüglich zurückzunehmen und damit den internationalen Verpflichtungen von Belarus nachzukommen.

Die EU weist darauf hin, dass das BHC gemäß dem von der Europäischen Kommission und Belarus 1994 unterzeichneten Rahmenübereinkommen als Nutznießer des TACIS-Programms von Steuern und Zöllen befreit ist.

Die Europäische Union drückt erneut ihre volle Unterstützung für die Arbeit des BHC aus, das eine wichtige Rolle bei der Förderung von  Menschenrechten in Belarus spielt. Sie sieht einer weiteren Zusammenarbeit mit dem BHC erwartungsvoll entgegen.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 02.06.2006