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Die Europäische Union fühlt sich durch die Entscheidung des Parlaments von New Jersey, die Anwendung der Todesstrafe auszusetzen, zutiefst bestärkt und ermutigt.
Die Europäische Union ist der Überzeugung, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Stärkung der Würde des Menschen und zur schrittweisen Fortentwicklung der Menschenrechte beiträgt. Sie bekräftigt ihr Ziel, auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten.
Kein Rechtssystem ist vor Fehlurteilen gefeit. Solche Fehlurteile kommen in allen Rechtssystemen vor, auch innerhalb der Europäischen Union. Dies ist ein weiterer Grund, warum die Todesstrafe in allen EU-Mitgliedstaaten abgeschafft worden ist. Die Todesstrafe führt dazu, dass Fehlurteile endgültig sind und nicht mehr revidiert werden können.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assozi¬ierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.