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GASP Erklärungen

24.01.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Pamuk Prozess


 

Die Europäische Union begrüßt die Entscheidung des türkischen Gerichts, das Verfahren gegen Orhan Pamuk am 22. Januar 2006 einzustellen. Gleichzeitig bekräftigt die EU ihre anhaltende Besorgnis angesichts weiterer Anklagen, die im Zusammenhang mit gewaltfreier Meinungsäußerung vor türkischen Gerichten anhängig sind.

Die Europäische Union hofft, dass die türkischen Richter sich in ähnlichen Fällen von dieser Entscheidung leiten lassen und weist auf die Bedeutung hin, die eine Übernahme der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Normen für die freie Meinungsäußerung und der Fortsetzung der diesbezüglichen Reformen zukommt.

 

Datum: 27.01.2006