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GASP Erklärungen

19.01.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Erlass des russischen Geset­zes über gemeinnützige Organisationen


 

Die EU hat gegenüber der Russischen Föderation ihre Bedenken zu den möglichen Auswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes über die nichtstaatlichen Organisationen (NRO) deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie hat ferner betont, welch große Bedeutung die EU der Meinungs  und der Vereinigungsfreiheit, die ja für eine demokratische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, beimisst. Die EU bekräftigt, dass sie die legitimen und friedlichen Tätigkeiten der Bürgergesellschaft nachdrücklich unterstützt. Es liegt im Interesse Russlands, der Bürgergesellschaft eine freie Entwicklung zu gestatten.

Die EU begrüßt zwar die Änderungen, die vor der zweiten Lesung an dem Entwurf vorgenommen wurden, ist aber nach wie vor besorgt, dass das Gesetz in seiner nunmehr verabschiedeten Fassung schwerwiegende Auswirkungen auf die legitime Arbeit der Organisationen der Bürgergesellschaft in Russland haben könnte.

Die EU wird die Durchführung des Gesetzes nach seinem Inkrafttreten genau verfolgen und äußert die Erwartung, dass es im Einklang mit den im Rahmen des Europarates und der OSZE übernommenen Standards und Verpflichtungen angewendet wird.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechten¬stein und Norwegen sowie Ukraine schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 26.01.2006