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Die Europäische Union begrüßt mit großer Befriedigung die völlige Abschaffung der Todesstrafe in Mexiko infolge eines Erlasses des Präsidenten Fox vom 9. Dezember 2005 zur Änderung der Artikel 14 und 22 der Staatsverfassung der Vereinten Mexikanischen Staaten.
Die Europäische Union ist der Auffassung, dass die Abschaffung der Todesstrafe die Würde des Menschen stärkt und die schrittweise Weiterentwicklung der Menschenrechte fördert. Sie bekräftigt ihr Ziel, auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten.
Die Europäische Union sieht einem Ausbau der Zusammenarbeit mit Mexiko zur Förderung des gemeinsamen Ziels der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe erwartungsvoll entgegen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assozi¬ierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.