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Die EU bringt ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Königliche Regierung Kambodschas weiterhin mit Verleumdungsklagen gegen Mitglieder der Opposition, der Medien, der Gewerkschaften und der NRO vorgeht, die zur Verhaftung dieser Personen führen. Diese beunruhigende Entwicklung, die ihren Höhepunkt in der Verhaftung des Direktors des kambodschanischen Zentrums für Menschenrechte am 31. Dezember 2005 und anderer Menschenrechtsaktivisten fand, hat die kumulative Wirkung einer gezielten Einschüchterungskampagne gegen NRO und Menschenrechtsaktivisten in Kambodscha.
Die EU appelliert an die kambodschanische Regierung, von Verleumdungsklagen Abstand zu nehmen, die zu strafrechtlicher Verfolgung führen. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die Entscheidung, Yeng Virak am 11. Januar 2006 aus der Haft zu entlassen, und verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass alle anderen Personen, die aufgrund der Ereignisse während der Feierlichkeiten anlässlich des Menschenrechtstags am 10. Dezember 2005 verhaftet wurden, ebenfalls freigelassen werden.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herze¬gowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.