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GASP Erklärungen

11.01.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Freilassung von Jiang Weiping


 

Die EU begrüßt die Freilassung von Jiang Weiping. Er war in der von der EU erstellten Liste mit bedenklichen Einzelfällen von Gefangenen verzeichnet; die EU hat seinen Fall mehrfach bei den chinesischen Behörden zur Sprache gebracht. Die EU hofft, dass die chinesischen Behörden in naher Zukunft weitere Gefangene freilassen, die in dieser Liste aufgeführt sind.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 26.01.2006