| Jänner | Februar | März | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| April | Mai | Juni | ||||||
| Mai | ||||||||
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | ||
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | ||
| 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | ||
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | ||
| 29 | 30 | 31 | ||||||
Die Europäische Union begrüßt das von Präsident Bakijew am 30. Dezember 2005 erlassene Dekret, mit dem die Geltungsdauer des Moratoriums für Hinrichtungen in Kirgisistan bis zur völligen Abschaffung der Todesstrafe verlängert wird, sowie die Anweisung des Präsidenten an die Regierung, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe auszuarbeiten. Die EU ist bereit, Kirgisistan bei seinen Bemühungen zu unterstützen, dass die Abschaffung der Todesstrafe Wirklichkeit wird, und bietet weiterhin ihre Hilfe bei der Reform der einschlägigen Rechtsvorschriften an.
Die Europäische Union ist der Auffassung, dass die Abschaffung der Todesstrafe die Würde des Menschen stärkt und die schrittweise Weiterentwicklung der Menschenrechte fördert. Sie bekräftigt ihr Ziel, auf eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten, und ist der Auffassung, dass die unbefristete Verlängerung von Hinrichtungsmoratorien bis zur geplanten völligen Abschaffung der Todesstrafe einen entscheidenden Schritt auf dem Weg dorthin darstellt.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.