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Die EU bedauert zutiefst die Ankündigung der CPN-M, ihre Waffenruhe zu beenden. Sie hat immer wieder an die Maoisten appelliert (zuletzt in der Erklärung des Vorsitzes vom 31. Dezember 2005), der Gewalt und sonstigen Menschenrechtsverletzungen sowie der Unterbrechung der Entwicklungsarbeit definitiv ein Ende zu setzen, worin sie sich durch die Waffenruhe und das mit der Sieben-Parteien-Allianz erzielte Abkommen bestärkt sah. Die Entscheidung für die Beendigung der Waffenruhe bedeutet einen Rückschritt.
Die EU weist darauf hin, dass die Waffenruhe der Maoisten vom nepalesischen Volk begrüßt worden war; sie ist zutiefst enttäuscht darüber, dass es die Regierung Nepals unterlassen hat, auf diesen starken Wunsch nach Frieden mit der Ausrufung eines Waffenstillstands zu reagieren.
Für alle beteiligten Seiten besteht das dringende Erfordernis, unverzüglich Schritte zur vollständigen Beendigung der Feindseligkeiten einzuleiten und sich für einen umfassenden nationalen Dialog in Nepal einzusetzen, der auf die friedliche Beseitigung der Konfliktursachen abstellt.
Die EU erinnert alle Konfliktparteien an die Bedeutung der Menschenrechte und an die Notwendigkeit, ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts zu erfüllen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herze¬gowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.