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Die Europäische Union stellt mit Befriedigung fest, dass die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 23. Februar 2006 in Uganda im Allgemeinen friedlich verlaufen sind und sich eine beträchtliche Zahl von Wählern daran beteiligt hat. Wir begrüßen die insgesamt gute Organisation der Wahlen durch die Wahlkommission.
Mit diesen Wahlen wurde ein wichtiger Schritt bei der Rückkehr Ugandas zu einer Mehrparteiendemokratie getan. Die Europäische Union beglückwünscht die Bevölkerung Ugandas zu diesem klaren Beweis für ihr Engagement zugunsten der Demokratie. Wir bedauern jedoch, dass in Zusammenhang mit dem Übergang von dem durch die "Bewegung" bestimmten System zu einem Mehrparteiensystem bei dem Wahlprozess nicht für alle die gleichen Ausgangsbedingungen galten.
Die Europäische Union ruft alle Beteiligten, insbesondere die Kandidaten sowie ihre Parteien und Unterstützer auf, Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und sich an die verfassungsmäßigen Verfahren zu halten.
Die EU-Wahlbeobachtungsmission wird in Uganda bleiben, um alle weiteren Aspekte des Wahlprozesses, nicht zuletzt auch die Verfahren zur Behandlung von Anfechtungen und Beschwerden, zu beobachten.
Die Europäische Union bekräftigt, dass sie Uganda weiterhin bei seinen Bemühungen um die Stärkung von Demokratie, verantwortungsvoller Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit unterstützen will.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.