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Anlässlich des vierten Jahrstags der Entführung von Frau Ingrid Betancourt und nach dem Tod einer der Geiseln der FARC nach mehr als sieben Jahren Geiselhaft bedauert die Europäische Union das tragische Schicksal der in Kolumbien festgehaltenen Geiseln, das zum wiederholten Male die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf sich zieht und von ihr verurteilt wird.
Die Europäische Union hat mehrfach und mit sehr deutlichen Worten zum Ausdruck gebracht, dass sie die grausame und unmenschliche Praxis der Geiselnahme – unabhängig vom Ort des Geschehens – uneingeschränkt verurteilt.
Die Europäische Union erkennt die Notwendigkeit an, eine humanitäre Vereinbarung zu schließen, und ist der Ansicht, dass durch diese Ereignisse deutlich wird, wie dringend es ist, sich um einen Dialog zu bemühen, der den Abschluss einer solchen Vereinbarung ermöglichen würde.
Die Europäische Union hat den Vorschlag, den Spanien, Frankreich und die Schweiz Ende letzten Jahres unterbreitet haben, um einen Ort für die Einleitung dieses Dialogs festzulegen, hoffnungsvoll begrüßt. Sie unterstützt diese Initiative voll und ganz und hat mit Befriedigung von der positiven Reaktion der kolumbianischen Behörden auf diesen Vorschlag Kenntnis genommen.
Die Europäische Union ruft alle illegalen bewaffneten Gruppen Kolumbiens auf, alle Entführten rasch freizulassen und von der Praxis der Entführungen und Geiselnahmen Abstand zu nehmen. Die Europäische Union appelliert insbesondere an die FARC, auf den Vorschlag, ein humanitäres Abkommen zu schließen, konstruktiv zu reagieren.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.