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GASP Erklärungen

10.02.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Bekanntgabe von Ort und Termin für die Abhaltung der somalischen Parlamentssitzung


 

Die Europäische Union begrüßt die Ankündigung des Vorsitzenden des somalischen Übergangs-Bundesparlaments, der am 30. Januar 2006 in Gegenwart des Präsidenten der Republik Somalia bekannt gegeben hat, dass die außerordentliche Sitzung des somalischen Parlaments ab dem 26. Februar 2006 in Baidoa abgehalten werden soll.

Die EU begrüßt das Eintreten des Präsidenten und des Vorsitzenden für die zeitgerechte Umsetzung der Erklärung von Aden; sie ruft sämtliche Mitglieder des Übergangs-Bundesparlaments und der Übergangs-Bundesregierung erneut dazu auf, keine Mühe zu scheuen, um die Umsetzung dieser Ankündigung tatkräftig und mit Nachdruck zu unterstützen und zusammenzuarbeiten, um die notwendigen politischen und sicherheitsmäßigen Voraussetzungen für die Abhaltung der Parlamentssitzung zu schaffen.

Die EU bekräftigt ihre Bereitschaft, erforderlichenfalls logistische und finanzielle Hilfe in angemessenem Umfang bereitzustellen, um die Vorbereitungen für die außerordentliche Sitzung und für die Arbeit des Parlaments in Somalia zu erleichtern.

 

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

 

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 10.02.2006