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Die Europäische Union begrüßt die Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Wahlen vom 15. Dezember 2005 durch die unabhängige Wahlkommission für Irak.
Die Europäische Union würdigt den Mut des irakischen Volkes welches große Entschlossenheit gezeigt hat, an den Wahlen teilzunehmen. Die Europäische Union anerkennt die wichtige Rolle der unabhängigen Wahlkommission für Irak und der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak bei der Sicherstellung der effizienten Durchführung der Wahlen
Die Europäische Union fordert die rasche Bildung einer neuen, verfassungsmäßig gewählten und wirklich repräsentativen Regierung, bei der eine Einbeziehung aller Akteure ebenso unerlässlich ist wie die umfassende Mitwirkung aller relevanten politischen Gruppen, die ihre Ziele mit friedlichen und demokratischen Mitteln zu erreichen versuchen.
Wie in den Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 30.-31. Jänner 2006 festgehalten, bekräftigt die Europäische Union erneut ihre Bereitschaft, das irakische Volk dabei zu unterstützen, den Konsens über die Zukunft des Landes - unter anderem durch eine gründliche und transparente Überarbeitung der Verfassung - auszuweiten. Die EU ruft die internationale Gemeinschaft auf, die neue irakische Regierung und den Rat der Repräsentanten zu unterstützen. Der Rat unterstützt deshalb auch entschieden die Bemühungen der Arabischen Liga, Anfang 2006 eine Konferenz der nationalen Einigkeit einzuberufen. Der Rat ist nach wie vor bereit, den politischen Übergang und den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau in Irak zu unterstützen. Er erinnert an die Hilfe, die die Europäische Union im Rahmen ihrer integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission für Irak (EUJUST LEX) sowie durch ihre Unterstützung des politischen Prozesses und ihr Mitwirken bei der Verbesserung der Erbringung grundlegender Dienstleistungen bereits leistet. Er setzt sich außerdem weiterhin für einen regelmäßigen politischen Dialog mit Irak im Rahmen der gemeinsamen politischen Erklärung von EU und Irak und für die Aufnahme vertraglicher Beziehungen zu Irak ein.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assozi¬ierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.