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GASP Erklärungen

06.02.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union, über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus


 

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts 2005/847/GASP vom 29. November 2005 zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2005/725/GASP teilen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre innerstaatliche Politik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusage mit Befriedigung zur Kenntnis.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 03.02.2006